Online Symposium Teil 2 – Juristische Interventionen
Hier gelangen Sie zur auf Rumble veröffentlichten deutschen und englischen Version von Teil 2 des Online Symposiums:
Teil 2 des am 28. Februar 2023 stattgefundenen Online-Symposiums ist nun veröffentlicht. Vier Experten, die derzeit ein Maximum darin leisten, die Impfopfer mit ihren Ansprüchen sichtbar zu machen, klären darüber auf, wie es um unseren Rechtsstaat bestellt ist, mit welchen Mitteln die Durchsetzung der Ansprüche erreicht werden kann und wie gegen die globale Aushöhlung unserer Grundrechte zu intervenieren ist.
„Die Klage gegen die Schweizer Zulassungsbehörde Swissmedic sowie die bedrohlichen Pläne der WHO und was wir dagegen tun können“
Zu Beginn (TC 0:01:30 – 0:25:00) gibt der schweizerische Rechtsanwalt Philipp Kruse ein Update über den Verfahrensstand der größten jemals gegen eine schweizerische Behörde (Swissmedic) eingereichten Strafanzeige und gibt im zweiten Teil seines Vortrags zu bedenken, wie die WHO derzeit im Begriff ist, unter der Indienstnahme der Pandemie als dauerhaftem Ausnahmezustand, einen Selbstermächtigungs-Mechanismus auszubauen. So sollen neue Änderungsvorschläge, wie z. B. die Streichung der Menschenwürde fortan der WHO Befugnisse erteilen. den Notstand aus nichtigen Gründen auszurufen.
„Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen den Schweizer Bundespräsidenten Berset“
In eine ähnliche Kerbe schlägt auch der zweite Referent (TC 0:29:00 bis 0:45:00), dessen eigene Betroffenheit ihn zum Senkrechtstarter gemacht hat. Obgleich er sich sein Erweckungserlebnis (Eingeständnis der Pfizer-Mitarbeiterin Janine Small am 10.10.2022) viel früher herbei gewünscht hätte, befindet er sich dafür nun Vollgas auf der Überholspur. Er ist der erste, der einen Staatschef wegen Falschbehauptungen zur Corona-Thematik verklagt hat. Mit ungebrochener Konsequenz kämpft der schweizerische Investmentbanker und Filmemacher Pascal Najadi mit harten Bandgagen gegen die mRNA-Täuschung an. Und so teilt uns der ehemalige Regierungsberater, der dem Regierungsnarrativ des Fremdschutzes bis zur dritten Impfung auf dem Leim gegangen ist, mit, wie es um den derzeitigen Stand seiner Strafanzeige gegen den schweizerischen Gesundheitsminister Alain Berset bestellt ist. Die Kommunikation mit der Bundesanwaltschaft in Bern stimmt ihn zuversichtlich.
„Zivilrechtliche Schadensersatzklagen von Impfgeschädigten“
Im dritten Vortrag (TC 0:45:00 – TC 1:08:00) macht der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der derzeit 600 außergerichtliche Verfahren betreut, eine Bestandsaufnahme der zivilrechtlichen Ansprüche von Geschädigten. Er klärt auf, was Impfgeschädigte zur Durchsetzung ihrer Ansprüche benötigen und warum auch die Anfertigung immunologischer Blutbilder und die Dokumentierung des Gesundheitszustandes wichtig ist. Nachdem die „Impflinge“ über die bedingte Zulassung nicht aufgeklärt wurden und auch die Unbedenklichkeit der Stoffe trotz nachweislicher Schäden weiter hochgehalten wurde, ist hier zu Recht von „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ die Rede. Anspruchsgegner seien dabei nicht nur die Impfstoffhersteller und die Zulassungsbehörden, sondern auch die verimpfenden Ärzte, da eine wirksame Einwilligung unter diesen Umständen nicht erfolgt ist.
„Strafanzeigen gegen das PEI, die EMA und einige deutsche Politiker“
Last but not least berichtet uns Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant über seine Strafanzeigen, die er gegen die für die Covid-19-Impfkampagne Verantwortlichen gerichtet hat, wie beispielsweise die EMA, die STIKO, das PEI, die Bundeswehrführung und gegen deutsche Politiker wie den Gesundheitsminister Lauterbach, der folgenschwer gelogen hat, „dass die Impfungen nebenwirkungsfrei“ seien. Als federführender Verteidiger zweier hochrangiger Offiziere der Bundeswehr im Wehrbeschwerdeverfahren gegen die Pflicht zur Duldung der Covid-19-„Impfung“ vor dem obersten deutschen Bundesverwaltungsgericht Leipzig, kann er nun folgende Diagnose ziehen:
„Bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit herrscht Gleichschaltung […], Fakten, aufwendige Beweisführungen und wissenschaftliche Studien werden nicht zur Kenntnis genommen, Verfahren jahrelang verschleppt, das Recht auf effektiven Rechtsschutz ist nur noch ein Witz. Menschen wird der Zugang zum Recht verweigert“
Quelle: Online-Symposium, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz
Was trotz ernüchternder Phasen alle vier Rechtsanwälte in der Stoßrichtung eint, ist der ungebremste Wille, der orwellschen Verdrehung „Unrecht ist gleich Recht“ Einhalt zu gebieten. Es braucht mehr von jenen, die mit offenem Visier und visionärem Geist die Fakten weiterhin anschaulich auf den Richtertisch legen. Wir danken unseren Referenten für ihre Ausdauer.