Verdacht auf möglichen Impftod

Verdacht auf Todesfall nach CORONA-Impfung    

Informationen für Angehörige von Verstorbenen und Mediziner

Noch nie in der Geschichte der Medizin hat eine Impfung eine derart hohe Zahl von schweren Nebenwirkungen sowie in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung aufgetretenen Todesfällen mit sich gebracht.

Es ist unsere Pflicht als Mediziner und Wissenschaftler hier für Aufklärung zu sorgen.

Deshalb ist es von besonderer Wichtigkeit, möglichst allen Angehörigen von Verstorbenen, deren Tod im Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten sein könnte, unsere Unterstützung hinsichtlich der weiteren Abklärung der Todesursache anbieten zu können.

Dies wollen wir mit dem neu gegründeten Labor INMODIA (Institut für Molekulare Diagnostik) tun.

In dem neuen Institut werden weiterführende pathologische bzw. histologische Untersuchungen zur Ermittlung der Todesursache im Zusammenhang mit der COVID-Impfung angeboten. Es bietet Angehörigen von Verstorbenen nach “Covid-Impfung” die Möglichkeit, die verschiedenen Bestandteile von RNA-basierten Injektionen in unterschiedlichen Probenmaterialien nachzuweisen.

Hierbei richtet sich das Hauptaugenmerk auf mit Blutgerinnungsstörungen einhergehende Komplikationen, also thromboembolische Reaktionen (Makro- und Mikrothromben), Vaskulitis, Myocarditis, besondere Entzündungsreaktionen und Autoimmunreaktionen sowie in Organen abgelagertes Fremdmaterial als Folge der Impfung.

Bei den Untersuchungen kommen spezielle Verfahren wie Immunhistologie, In-situ-Hybridisierung,  PCR–Nachweis von Virus-Fragmenten oder anderen Agentien sowie in Zusammenarbeit mit anderen Laboren und Instituten auch Elektronenmikroskopie zum Einsatz.

In dem Institut werden vor allem die feingeweblichen, histologischen Untersuchungen durchgeführt. Die Obduktion selbst sollte aus logistischen Gründen in der Regel in einem Pathologischen Institut oder einer gerichtmedizinischen Einrichtung in der näheren Umgebung des Verstorbenen erfolgen.
Dies kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft, insbesondere im Falle der Bescheinigung einer nicht-natürlichen oder unklaren Todesursache erfolgen und wird dann vom Staat getragen.

Aber auch im Falle der Bescheinigung einer „natürlichen Todesursache“ im Totenschein können Angehörige oder Zeugen (z.B. Pflegekräfte, Ärzte) Anzeige erstatten, wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge. Denkbar ist hier auch eine anonyme Anzeige. Bei hinreichendem Tatverdacht wird auch hier ein sog. Todesermittlungsverfahren eingeleitet, der Leichnam beschlagnahmt und der Rechtsmedizin zur Untersuchung überstellt.

Ein wichtiger Hinweis hierzu: Angehörige können bei der Staatsanwaltschaft die Herausgabe der Organproben und rechtsmedizinischen Asservate verlangen. Stimmt sie zu, werden diese auf Antrag an ein pathologisches Institut, wie das neugegründete Labor INMODIA versandt.

Ebenso kann aber auch auf Auftrag durch die Angehörigen und Bezahlung durch diese (oder ggf. auch durch einen Sponsor) eine Obduktion veranlasst werden. Für eine solche „Auftrags-Obduktion“ fallen in der Regel Kosten zwischen 600 bis 800 Euro an.

Die Obduktion von Verstorbenen in einem Krankenhaus mit eigenem Pathologischen Institut ist, bei Einwilligung des Verstorbenen oder der Angehörigen, in der Regel im Rahmen der Qualitätssicherung, bei zertifizierten Krankenhäusern sogar verpflichtend.

Die Durchführung der Obduktion sollte, wenn möglich nach den Empfehlungen von Prof. Burkhardt erfolgen.

Die Hinweise und Anregungen zur Obduktion von Verstorbenen nach Corona-Impfung finden Sie auch auf der Webseite des Labors INMODIA unter folgendem Link: https://inmodia.de/preise/

Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass möglichst viele der im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Impfung aufgetretenen Todesfälle untersucht werden, denn, wie es ein wichtiger Leitspruch der Pathologie formuliert, lernen wir von den Toten für die Lebenden.

Es besteht eine dringliche Notwendigkeit, die Todesursachen nach Impfungen aufzuklären, um Klarheit zu gewinnen, ob die Impfung und der Tod eines Menschen in unserem Land ursächlich zusammenhängen. Dieses kann man nur über die speziellen pathologischen Untersuchungen, wie sie bei INMODIA angeboten werden, klären.

Wir möchten allen Angehörigen, die einen Todesfall zu betrauern haben, der im Zusammenhang mit der COVID-Impfung stehen könnte, mit diesem Angebot medizinische Unterstützung anbieten, damit die Todesursache geklärt werden kann.

Unter der Telefonnummer +49 851 2042 5681 oder unter der E-Mail-Adresse „[email protected]“ erreichen Sie kompetente Ansprechpartner, die Sie hierbei unterstützen können.

Zu folgenden Zeiten ist die Meldestelle telefonisch erreichbar:
Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr und Montag bis Donnerstag von 17 bis 19 Uhr.


Unser Angebot richtet sich zunächst an den deutschsprachigen Raum und kann bei Bedarf auch auf andere europäische Länder erweitert werden.

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