veröffentlicht am 17.11.2025 von Presseteam MWGFD
Kurz vor Beginn der Corona-Pandemie beschloss der Bundestag unter Gesundheitsminister Jens Spahn das „Masernschutzgesetz“ – eine faktische Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen. Trotz massiver Grundrechtsbedenken erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz 2022 für verfassungskonform. Die von MWGFD ins Leben gerufene „Arbeitsgruppe-Masernschutzgesetz“ bestehend aus Ärzten, Wissenschaftlern und Juristen sieht darin jedoch einen verfassungswidrigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und das Elternrecht – und fordert die sofortige Aufhebung des Gesetzes.
Aus diesem Grund fand am 15. November in der Nähe von Passau ein Pressesymposium zum Thema „Das Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand“ statt.
Referenten vor Ort:
Rechtsanwältin Beate Bahner
Ärzte: Prof. Dr. Paul Cullen, Andreas Diemer, Dr. Gerd Reuther,
Prof.(a.D.) Dr. Andreas Sönnichsen
Medizin-Journalist Hans Tolzin
zugeschaltet bzw. Videobeiträge von:
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Prof. DDr. Christian Schubert, Rolf Kron
Moderation: Dr. Ronny Weikl
Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und kann über folgenden Link angesehen werden:
https://youtube.com/live/LCSM_O7G4tQ?feature=share
Die Einzelbeiträge finden Sie als Playlist auf You Tube unter folgendem Link:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLn1KX8JBShGERsc2fQh09-X1JRWkc3BRb
Sie finden die Aufzeichnung und die Einzelbeiträge auch unter dem Menüpunkt Masern auf unserer Webseite:
https://www.mwgfd.org/masernschutzgesetz/
Die Berichterstattung über das Symposium sammeln wir in dem Telegramkanal Berichterstattung_Masernschutzgesetz.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Argumente in einem mehrseitigen Informationsschreiben verständlich erklärt zusammengestellt. Dieses Schreiben wurde allen Entscheidungsträgern aus Politik und Justiz zusgesandt.
Eine eigens dafür eingerichtete Plattform, die Subdomain
https://masernschutzgesetz.mwgfd.org,
informiert die Öffentlichkeit.
Dort sind alle wichtigen Hintergrundinformationen, sowie die Downloadlinks zur Pressemappe des Symposiums, zu den Begleit- und Informationsschreiben, die an alle politischen und juristischen Entscheidungsträger verschickt wurden, zum Flyer zur breiten Verteilung an die Bevölkerung und zur Unterschriftsliste für die Petition zum Selberausdrucken hinterlegt.
Parallel sammeln wir dort die Unterstützer für die in Kürze von uns startenden „e-Petitionen“ beim Deutschen Bundestag und bei den Landtagen, mit dem Ziel das Masernschutzgesetz unverzüglich zu streichen und die de facto Impfpflicht aufzuheben.
Hier die Hintergründe:
Im November 2019, kurz vor der sog. „Corona-Pandemie“ wurde im Deutschen Bundestag unter der Ägide von Gesundheitsminister Jens Spahn noch schnell ein sehr umstrittenes Gesetz verabschiedet, das im März 2020 in Kraft trat. Dieses sog. „Masernschutzgesetz“ beinhaltet eine de facto Impfpflicht gegen Masern für alle Kinder ab dem 1. Geburtstag, die in Kitas, Kindergärten und Schulen betreut werden, und für alle nach 1970 geboren Personen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten. Laut STIKO-Empfehlung soll die Masernimpfung, die in Deutschland nur als Drei- bzw. Vierfachimpfung, zusammen mit einer Mumps- und Röteln- bzw. zusätzlich noch Windpocken-Impfung verfügbar ist, zweimal verabreicht werden, und zwar mit 11 und 15 Monaten. Bei fehlender Immunität soll sie im Erwachsenenalter nachgeholt werden. Jahr für Jahr sind also mindestens 650.000 bis 700.000 Eltern mit kleinen Kindern davon betroffen, also ein ganzer Geburtsjahrgang.
Trotz der Tatsache, dass mit diesem Gesetz u.a. auch gravierende Verletzungen von wichtigen Grundrechten einhergehen, wie z.B. des in Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) verankerten Rechts auf körperliche Unversehrtheit, oder des im Art. 6 GG verankerten Elternrechts, wurde im Juli 2022 durch die sehr fragwürdige sog. „KiTa-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts dieses Gesetz als angeblich „verfassungskonform“ bestätigt.
Damit ist das Masernschutzgesetz eine gute Blaupause, ein „trojanisches Pferd“ für etwaige weitere angedachte Impfpflichten.
Die von der MWGFD e.V. gegründete „Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz“, bestehend aus Ärzten, Wissenschaftlern und Juristen, hat sich gebildet, weil das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masernimpfung aus ihrer Sicht eindeutig negativ ausfällt. Die Mitglieder sehen es als ihre Pflicht an, Eltern eindringlich vor dieser Impfung zu warnen. Eine invasive medizinische Maßnahme an gesunden Kindern sei – so ihre Überzeugung – ethisch nicht vertretbar, wenn das Risiko schwerer Nebenwirkungen den möglichen Nutzen deutlich übersteigt.
Zudem, so die Arbeitsgruppe, seien die Masern eine in der Regel harmlose Kinderkrankheit, die dem kindlichen Immunsystem ein wertvolles Training bietet und nachweislich langfristig positive Effekte auf die Gesundheit haben könne – etwa ein geringeres Risiko für Autoimmunerkrankungen oder Krebs nach durchgemachter Infektion.
So ist, wenn man die aktuellen epidemiologischen Zahlen in Deutschland heranzieht, beispielsweise das Risiko einer schweren Masern-Impfnebenwirkungen 5.700-mal so hoch wie das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden, und das Risiko in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, mehr als 200-mal so hoch wie das Lebenszeit-Risiko, an Masern zu versterben. Bei der Durchsicht sowohl der Gesetzes-Begründung als auch der sog. „KiTa-Entscheidung“ des BVerfG fällt auf, dass von mehreren medizinisch-wissenschaftlich nicht haltbaren Annahmen ausgegangen wurde, die als Argumente für eine angeblich notwendige Impfpflicht ins Feld geführt wurden
Das Masernschutzgesetz bringt zum einen eine nicht hinzunehmende Nötigung von Eltern und ihren Kindern mit sich. Zum anderen sind auch zahlreiche impfkritische Ärzte im Zusammenhang mit diesem Gesetz ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten bzw. mit Strafverfahren konfrontiert worden, die in Kenntnis der medizinischen Faktenlage, nach bestem Wissen und Gewissen lediglich die Gesundheit der sich ihnen anvertrauenden Menschen schützen wollten. Auch dies ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.
Mit unserer Aktion wollen wir deshalb die medizinisch-wissenschaftlichen Fakten zur Kinderkrankheit Masern bzw. zur Masernimpfung aufzeigen und belegen, dass dieses Gesetz weder notwendig noch verfassungskonform ist.
Für ihre Unterstützung bei der Verbreitung unserer Informationen und Argumente in der Öffentlichkeit danken wir jetzt schon herzlichst all unseren Unterstützern und allen Medienschaffenden.
