Verfassungsbeschwerde – WHO
Wegen der grundgesetzwidrigen Machenschaften der WHO wurde eine Verfassungsbeschwerde von der Bürgeraktivistin Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz, Ex-Präsident des LKA Thüringen, am 16. Juni 2023 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Nachfolgend finden Sie den Aufruf von Marianne Grimmenstein, sowie alle wichtigen Informationen und Dokumente:
Der Text der Verfassungsbeschwerde ist freigegeben. Jeder ist aufgerufen, die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht unter seinem eigenen Namen einzureichen. Man muss in die Verfassungsbeschwerde nur seinen Namen und Adresse in zwei Stellen, oben als Absender und am Anfang der Beschwerde nochmals, angeben und Datum eintragen. Dann ausdrucken, unbedingt die letzte Seite unten unterschreiben, denn sonst ist es ungültig, und dann an das Gericht per Post senden. Bei dem Bundesverfassungsgericht gibt es keine Gerichtsgebühren, deshalb ist die Sache kostenlos.
Sie haben nur die Portokosten und das Ausdrucken der Verfassungsbeschwerde als Unkosten.
Machen Sie mit!
Wir müssen die Machenschaften der WHO schnellstens stoppen. Wir haben sehr wenig Zeit. Unter diesem Link können Sie die Verfassungsbeschwerde mit den notwendigen Informationen herunterladen.
Herzliche Grüße,
Marianne Grimmenstein
Die Verfassungsbeschwerde finden Sie auf der Webseite der Bürgerinitiative „GemeinWohlLobby“
Hier finden Sie alle Anlagen zu der Verfassungsbeschwerde.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend angefügten Anlagen nicht ausgedruckt werden müssen, sondern die Beifügung als Link genügt.