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Wie die EMA bei der Zulassung der COVID-19-modRNA-Impfstoffe gegen ihre eigenen Sicherheitsvorschriften verstieß – in EMAs eigenen Worten

veröffentlicht am 22.05.2026; Autor: Dr. Michael Palmer

In einem kürzlich hier erschienenen Beitrag wies Harald Walach darauf hin, dass derzeit immer mehr modRNA-Impfstoffe entwickelt werden – nicht etwa nur gegen COVID, sondern auch gegen Grippe und andere herkömmliche Viruserkrankungen. Dies geschieht offenbar auf der Grundlage des großen „Erfolgs“ der COVID-Impfstoffe; diese dienten sozusagen als „Rammbock“, mit dem man den Widerstand der Öffentlichkeit gegen diese Technik brach.

Das seriöse und respektable Image, das man der modRNA-Impfstoff-Technologie verpassen möchte, ist  allerdings trügerisch. Bei der Zulassung der modRNA-Impfstoffe gegen COVID durch die European Medicines Agency (EMA) kam es zu schwersten Regelverletzungen, mit der Folge, dass die EMA bis heute keine effektive Sicherheitsprüfung dieser Impfstoffe durchgeführt hat. In seinem Buch „Die Impf-Mafia“ hat Dr. Helmut Sterz, ehemaliger Chef-Toxikologe bei Pfizer, dies ausführlich belegt. Dasselbe lässt sich auch aus einem Briefwechsel ableiten, der bereits im Jahr 2022 zwischen der EMA und der italienischen Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen stattfand.

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Am 22. Juli 2022 hatte RA Dr. Renate Holzeisen im Namen von Children’s Health Defense Europe die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) um die Erteilung von Auskünften gebeten. Ihre Fragen  bezogen sich auf die Zulassungen der von Pfizer/BioNTech und Moderna hergestellten COVID-19-Impfstoffe durch die EMA. 

In ihrer ersten Antwort vom 22. September teilte die EMA mit, dass der „Ausschuss für neuartige Therapien“ der EMA nicht an den Zulassungsverfahren beteiligt gewesen sei. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen geltendes EU-Recht dar. Eine zweite Antwort wurde am 30. September 2022 zugestellt. Unterzeichnet war sie von Dr. García Burgos, dem Leiter der „Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit und Einbindung von Interessengruppen“ der EMA. In seiner Antwort versuchte García Burgos,  den Verzicht der EMA auf rigorose Sicherheitsprüfungen wissenschaftlich zu rechtfertigen. Hier zeigen wir auf, dass die von García Burgos angeführten Gründe unhaltbar sind, und dass die Versäumnisse der EMA eindeutig und auf schwerwiegende Weise gegen geltendes Recht verstoßen.

1. Keine Einbeziehung des Ausschusses für neuartige Therapien

In der ersten Antwort der EMA an Frau Dr. Holzeisen (Aktenzeichen EMA/772638/2022) heißt es, dass

keiner der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe, einschließlich Comirnaty und Spikevax, vom EMA-Ausschuss für neuartige Therapien (CAT) begutachtet wurde und daher keine Unterlagen vorliegen, welche die Einbeziehung des CAT-Ausschusses in das jeweilige Verfahren zur bedingten Marktzulassung (CMA) belegen.

Der Ausschuss für neuartige Therapien der EMA wurde 2007 durch die Verordnung (EG) Nr. 1394 [1] eingerichtet. In diesem Dokument wurde auch der neue Begriff „neuartige Therapien“ eingeführt, der wie folgt definiert wurde (Hervorhebungen von uns):

  1. Neue wissenschaftliche Fortschritte in der Zell- und Molekularbiotechnologie haben zur Entwicklung neuartiger Therapien geführt, wie der Gentherapie, …
  2. Soweit neuartigen Therapeutika bei Menschen Krankheiten heilende oder verhütende Eigenschaften zugeschrieben werden oder wenn sie im oder am menschlichen Körper zur Wiederherstellung, Korrektur oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen hauptsächlich durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung verwendet werden können, …

Aus der Definition geht klar hervor, dass die Gentherapie nur eine Form von neuartigen Therapien ist. Auch wenn also die später erlassene Richtlinie 2009/120/EG [2] „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ ausdrücklich von ihrer Definition von „Gentherapie-Arzneimitteln“ ausschließt, so können die genetischen COVID-Impfstoffe (sowohl modRNA- als auch adenovirusbasierte) dennoch als „neuartige Therapien“ gelten. Diese Impfstoffe sind eindeutig eine Form angewandter Molekularbiotechnologie, und sie dienen der Verhütung von Krankheiten, indem sie hauptsächlich eine immunologische Wirkung entfalten; und letztere wird durch eine vorangehende metabolische Wirkung ermöglicht, nämlich die Synthese des Spike-Proteins in unseren eigenen Körperzellen. Daraus folgt, dass diese Impfstoffe eindeutig unter die ausdrückliche Definition der EU fallen – sie können nicht nur, sondern sie müssen als „neuartige Therapien“ im Sinne der Verordnung Nr. 1394 betrachtet werden.

Zur Gewährleistung der Sicherheit dieser Produkte wäre es also erforderlich gewesen, EMAs eigenen Ausschuss für fortschrittliche Therapien in die Festlegung der Anforderungen für präklinische und klinische Studien miteinzubeziehen. Indem die EMA dies versäumte, verletzte sie eindeutig geltendes EU-Recht. 

2. Zum Risiko der reversen Transkription und der genomischen Insertion der mRNA-Impfstoffe

Der Informationsantrag von CHD bezog sich auch auf eine experimentelle Studie von Aldén et al. [3], welche die reverse Transkription der im Pfizer-Impfstoff enthaltenen modRNA in DNA durch eine menschliche Leberzelllinie in vitro nachwies. In seiner Antwort vom 30. September 2022 weist Dr. Juan García Burgos jeglichen Anlass zur Sorge hinsichtlich der Möglichkeit zurück, dass sich solche DNA-Kopien in vivo bilden und dann in die genomische DNA unserer Körperzellen integrieren könnten. Er fasst seine Einwände wie folgt zusammen:

Der von M. Aldén und Kollegen verwendete Versuchsaufbau wird als ungeeignet angesehen, um die Auswirkungen des Impfstoffs bei der Verabreichung an menschliche Zellen während der Impfung vorherzusagen, und die Arbeit zeigt nicht, dass die mRNA aus Comirnaty in den Zellkern gelangt oder sich in das menschliche Genom integriert.

Zwar weist Dr. García Burgos zu Recht darauf hin, dass die Arbeit von Alden et al. nur einen eindeutigen Nachweis für die reverse Transkription,[1] nicht jedoch für eine genomische Insertion liefert, doch kann man Letzteres dennoch nicht ausschließen. Das eigentliche Problem ist aber gar nicht die Wahrscheinlichkeit, welche Bedeutung wir genetischen Schäden auf der Grundlage dieser einen Studie beimessen sollten. Die eigentliche Frage lautet vielmehr: Hat die EMA ihre Sorgfaltspflicht erfüllt?

In seiner Antwort bekräftigt Dr. García Burgos die offizielle Position der EMA, dass „von den Bestandteilen von mRNA-Impfstoffen … kein genotoxisches oder karzinogenes Potenzial zu erwarten ist“. Die Studie von Aldén et al. hätte der EMA als Weckruf dienen und sie dazu veranlassen sollen, diese voreilige Einschätzung zu überprüfen. Aber leider konzentriert sich García Burgos ausschließlich darauf, Fehler in Aldéns Studie zu finden. Können solche Argumente die Sicherheitsfrage der Mutagenität ausreichend klären?

Nehmen wir einmal rein hypothetisch an, die Argumente von Dr. García Burgos seien stichhaltig, und  Aldéns Ergebnisse seien kein Grund, sich über ein genetisches Risiko der Impfstoffe in vivo Sorgen zu machen. Was würde dies für die durchzuführenden Sicherheitsprüfungen bedeuten? In den Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft zu Arzneimitteln von 1990 [5] finden wir im Abschnitt über präklinische Sicherheitsprüfungen die folgende prägnante Aussage (Hervorhebungen von uns):

Das allgemeine Ziel vorklinischer Unbedenklichkeitsprüfungen besteht darin festzustellen, ob neue Erzeugnisse unerwartete und unerwünschte Wirkungen hervorrufen können. Die bestehenden Hinweise zur Erläuterung der vorklinischen Unbedenklichkeitsprüfungen für neue chemische Arzneimittel enthalten die Empfehlung, dass an jedem neuen Arzneimittel mit Hilfe geeigneter Versuchssysteme Studien zur Pharmakokinetik, Pharmakodynamik, zur akuten und chronischen Toxizität, zur Toxizität im Hinblick auf die Fortpflanzung und zur Kanzerogenität vorgenommen werden.

Die Leitlinie weist uns somit an, „das Unerwartete zu erwarten“ – sie impliziert eindeutig, dass die „Erwartung“ eines geringen Krebs-Risikos niemals das Weglassen entsprechender präklinischer Sicherheitsprüfungen rechtfertigen können. Sie fordert ausdrücklich, dass alle neuen Arzneimittel einer experimentellen Bewertung ihres karzinogenen Potenzials unterzogen werden. Eine später veröffentlichte detaillierte Leitlinie [6] besagt, dass alle neuen Wirkstoffe experimentell auf ihr mutagenes Potenzial getestet werden müssen, was in der Praxis einfacher ist als die Prüfung auf Karzinogenität in Tierversuchen; und wenn einer dieser Mutagenitätstests positiv ausfällt, müssen aufwendigere, regelrechte Karzinogenitätsstudien an Tieren folgen. Diese neuere Richtlinie stellt auch klar, dass diese Anforderungen nicht etwa nur „Empfehlungen“, sondern für jedes neue Medikament bindend sind.

Die Antwort auf die zentrale Frage lautet daher „nein“. Wie auch immer man Aldéns in-vitro-Befunde bewerten mag – weder die Antwort von Dr. García Burgos noch die ursprünglichen Prüfberichte der EMA zu den beiden derzeit verwendeten mRNA-Impfstoffen [7,8] genügen der Sorgfaltspflicht, so wie sie sich aus den expliziten Arzneimittelsicherheitsvorschriften der EU ergibt.

3. Verteilen sich die modRNA-Impfstoffe im Körper?

Zu dieser Frage verweist Dr. García Burgos auf Tierversuche von Pfizer und Moderna, die in den Berichten der EMA zu den beiden jeweiligen modRNA-Impfstoffen nur recht spärlich beschrieben werden [7,8]. Auf der Grundlage dieser Studien behauptet er, dass die Verteilung der Impfstoffe

„über die Injektionsstelle hinaus vorübergehend und minimal ist und daher keine Sicherheitsprobleme aufgrund der Anreicherung von mRNA und Lipidnanopartikeln zu erwarten sind“.

Wir stellen fest, dass García Burgos erneut nur hypothetischen Überlegungen anbietet, aber keine substanziellen Daten. Es wurden zwar einige wenige Experimente durchgeführt, doch wurden in beiden Fällen Modellimpfstoffe verwendet, die andere Proteine kodierten als das SARS-CoV-2-Spike-Protein. Da bekannt ist, dass das Spike-Protein die Blut-Hirn-Schranke schwächt und diese selbst überwindet [9–12], wären Studien mit den eigentlichen COVID-19-modRNA-Impfstoffen notwendig gewesen, um deren Verteilung im Körper angemessen zu bewerten. Und noch einige weitere Einwände müssen besprochen werden.

3.1. Unzureichende Dauer der Tierstudien

Im Fall der Pfizer-Studie [13] wurden die Beobachtungen 48 Stunden nach der Injektion beendet. Zu diesem Zeitpunkt waren aber die Verteilung des Modell-Impfstoffs und seine weitere Anreicherung in bestimmten Zielorganen noch gar nicht abgeschlossen. Daher können wir nicht wissen, wie hoch das maximale Ausmaß der Anreicherung in diesen Organen gewesen wäre.

3.2. Versehentliche intravaskuläre Injektion

Jeder kompetente Arzt weiß, dass selbst bei sorgfältiger Technik der intramuskulären Injektion – d. h. mit vorheriger Aspiration [14–16] – die Injektion manchmal versehentlich direkt in den Blutkreislauf erfolgt. Middleton et al. [17] stellten fest, dass dies bei 1,5–2 % von mehr als 3000 Testosteron-Injektionen der Fall war. Die Häufigkeit könnte bei den COVID-19-Impfstoffen ähnlich sein – oder sogar höher, wenn man bedenkt, dass diese manchmal von Hilfspersonal mit geringer Schulung verabreicht wurden. In einem solchen Fall wird dann ein Teil oder sogar die gesamte injizierte Dosis im ganzen Körper verteilt. Tierversuche haben – wenig überraschend – gezeigt, dass Myokarditis nach intravenöser Injektion eines modRNA-Impfstoffs schwerer verläuft als nach intramuskulärer Injektion [18]. Dasselbe muss auch für den Menschen angenommen werden, und außerdem auch für Schäden an anderen Organen, einschließlich des Zentralnervensystems.

3.3. Auswirkung wiederholter Dosen auf die Aufnahme des Impfstoffs ins Gehirn

Aus veröffentlichten und unveröffentlichten Beobachtungen geht klar hervor, dass nach der Injektion von modRNA-Impfstoffen Vaskulitis (d. h. eine Entzündung der Blutgefäße) nicht selten ist. Eine Vaskulitis kann insbesondere auch die Gefäße des Gehirns betreffen [19]. Eine Entzündung der Hirngefäße erhöht die Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke; dies ist von Erkrankungen wie bakterieller oder viraler Meningitis bekannt. Es ist durchaus denkbar, dass die erste Injektion eines modRNA-Impfstoffs eine Vaskulitis im Gehirn auslöst. Wenn danach eine Wiederholungsdosis injiziert wird, dann könnten die dabei eingebrachten Impfstoff-Partikel die aufgeweichte Blut-Hirn-Schranke nunmehr leichter passieren. Daher hätte die Frage der Verteilung ins Gehirn nicht nur nach einer einzigen Injektion untersucht werden müssen, wie es Pfizer und Moderna taten, sondern auch nach wiederholten Injektionen. Dasselbe gilt für andere Organe, die durch eigene Gefäßbarrieren geschützt sind, wie beispielsweise die Hoden.

3.4. Nachweis signifikanter und langanhaltender Spike-Protein-Expression

Die Expression des Spike-Proteins an anderen Orten als der Injektionsstelle, die bis zu mindestens zwei Monate nach der letzten Injektion andauern kann, wurde durch mehrere Studien bestätigt [19–23]. In den meisten Fällen wurde festgestellt, dass diese Expression mit einer Entzündung korreliert. Das Vorhandensein von Impfstoff-modRNA im Oberschenkelmuskel einen Monat nach der Injektion, wiederum in Verbindung mit einer Entzündung, wurde von Magen et al. berichtet [24].

Die EMA beging einen schweren Fehler, indem sie die völlig unzureichenden Daten der Hersteller ungeprüft akzeptierte und auf dieser Grundlage das Risiko einer Ausbreitung und Expression des Impfstoffs über die Injektionsstelle hinaus gravierend unterschätzte. Dieser Fehler der EMA hat seitdem zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden bei Geimpften geführt.

4. Sind diese Injektionen Impfstoffe oder handelt es sich um Gentherapie, und spielt das überhaupt eine Rolle?

Die EMA hat sich in ihrer Begründung für den Verzicht auf ordnungsgemäße präklinische Sicherheitsstudien in erster Linie auf die folgende, willkürliche Bestimmung in der Richtlinie 2009/120/EG der Europäischen Kommission [2] gestützt:

Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind keine Gentherapeutika.

Im Gegensatz dazu hatte RA Dr. Holzeisen in ihrer Anfrage an die EMA geltend gemacht, dass die modRNA-Medikamente von Pfizer und Moderna „nicht die Funktion von Impfstoffen erfüllen“ und daraus abgeleitet, dass die für die Gentherapie vorgeschriebenen Sicherheitstests hätten durchgeführt werden müssen. Wie zu erwarten, wurde diese Sichtweise von Dr. García Burgos zurückgewiesen.

Man kann argumentieren, dass beide Seiten dieser Debatte auf schwankendem Boden stehen. Traditionelle Impfstoffe funktionieren nach mehreren recht unterschiedlichen Wirkungsweisen, und es ist nicht unangemessen, den Begriff auch auf modRNA-Medikamente auszudehnen, so wie es die EMA tut. Die modRNA-Impfstoffe führen zwar noch eine weitere Wirkungsweise ein, aber sie dienen dennoch demselben Zweck, nämlich der Immunisierung gegen einen bestimmten Infektionserreger.

Aber auch wenn diese Klassifizierung der modRNA-Injektionen vertretbar ist, so rechtfertigt sie dennoch nicht den faulen Trick der EMA, auf diese grundlegend neuartigen Impfstoffe dieselben oberflächlichen Prüfanforderungen anzuwenden, die bei herkömmlichen Impfstoffen allgemein als ausreichend angesehen werden. Ausschlaggebend für die Risiken eines Medikaments ist natürlich in erster Linie nicht sein Verwendungszweck, sondern vielmehr seine Wirkungsweise. Sollten die EMA-Beamten hierüber im Zweifel sein, so können sie erneut auf die oben genannte EG-Richtlinie [5] zurückgreifen, die bis heute in Kraft ist. In ihrer Erörterung biotechnologischer Arzneimittel legt sie die folgenden allgemeinen Leitlinien fest:

Wie für alle toxikologischen Prüfungen sind folgende weitere Faktoren zu berücksichtigen:

  • allgemeine und spezielle pharmakologische Wirkung,
  • Wirkmechanismus, …

Offensichtlich waren sich die Verfasser dieser Richtlinie durchaus bewusst, dass die Risiken eines Arzneimittels vor allem durch seine pharmakologischen Eigenschaften und nicht durch seinen Verwendungszweck bestimmt werden. Zusammenfassend lässt sich daher sagen: Die Frage der formalen Einstufung der modRNA-Arzneimittel als Impfstoffe hat keinen Einfluss auf ihre inhärenten Risiken. Diese übersteigen diejenigen herkömmlicher Impfstoffe bei weitem. Daher wären auch sehr viel gründlichere und strengere Sicherheitstests erforderlich gewesen. Wir verweisen auch noch einmal auf die ohnehin gültige Einstufung der modRNA-Impfstoffe als „neuartige Therapien“, welche bereits viel strengere Prüfungen erforderlich gemacht hätte, als die EMA sie von den Herstellern verlangte.

5. Fazit: Wir können der EMA die Sicherheit von Arzneimitteln und Impfstoffen nicht länger anvertrauen

Die wahre Natur und das volle Ausmaß der Pflichtverletzung der EMA lassen sich am besten mit einem weiteren Auszug aus der gerade zitierten Leitlinie beleuchten:

… gibt es eine Anzahl Faktoren, die den Nutzen der fest etablierten toxikologischen Prüfungen für chemische Wirkstoffe bei Anwendung auf biotechnologisch hergestellte Erzeugnisse möglicherweise einschränken. Deshalb ist für biotechnologisch hergestellte Erzeugnisse wahrscheinlich ein flexibleres Herangehen erforderlich. Wo geeignet, sollte zur Beurteilung der Wirkungen des Erzeugnisses bei akuter ebenso wie bei chronischer Belastung eine breite Palette von Prüfverfahren (z.B. pharmakologisch, biochemisch, immunochemisch, toxikologisch und histopathologisch) über einen geeigneten Dosisbereich verwendet werden.

Dieses Zitat ist genau deswegen bemerkenswert, weil es keine spezifischen, detaillierten Anforderungen stellt. Vielmehr appelliert es an die Forscher und die Prüfer neuer Arzneimittel, sich nicht mit der Einhaltung starrer Vorschriften zu begnügen. Sie sollen sich vielmehr auf ihr eigenes wissenschaftliches Urteil verlassen und über den Buchstaben des Gesetzes hinausgehen, wann immer dies notwendig ist zum gesundheitlichen Schutz der Menschen, die ihr Vertrauen in sie setzen.

Dieser im Jahr 1990 verfasste Absatz macht deutlich, was wir in den seither vergangenen Jahrzehnten verloren haben. Anstatt diesem Appell Folge zu leisten und neuartigen Risiken mit proaktiven, maßgeschneiderten Sicherheitsuntersuchungen zu begegnen, tun die heutigen Pharma-Forscher und EMA-Beamten das genaue Gegenteil. Mit rhetorischen Spitzfindigkeiten, welche echten Wissenschaftlern die Schamröte ins Gesicht treiben würde, leugnen sie alle Risiken ab – selbst dann, wenn sie von Dritten auf diese hingewiesen werden; und sie mauern bis heute, obwohl es längst schon Berge von Beweisen gibt – nicht etwa nur für Risiken, sondern für manifeste Schäden. Dieses Verhalten war im Zusammenhang mit den Befunden zur DNA-Kontamination der modRNA-Impfstoffe leider erneut zu beobachten.

Das völlige Versagen und die Pflichtvergessenheit der EMA in der COVID-Ära haben zu einer gesundheitlichen Katastrophe geführt, deren volles Ausmaß sich bis heute nicht genau bestimmen lässt. Aber bereits im Juli 2022 zählte der unabhängige Forscher Brian Shilhavy anhand von Daten der europäischen EudraVigilance-Datenbank 46.999 Todesfälle und mehr als 4 Millionen unerwünschte Ereignisse [25].

Die EMA ist nicht die einzige Instanz, welche zu dieser immer noch andauernden medizinischen Katastrophe beigetragen hat. Aber im Gegensatz zu anderen können die EMA-Experten nicht glaubhaft behaupten, es nicht besser gewusst zu haben. Man muss ihnen Vorsatz unterstellen. Bitte bedenken Sie dies, wenn man Ihnen demnächst versichert, dass die EMA einem neuen modRNA-Impfstoff ihr „Gütesiegel“ verliehen hat. Seien Sie ebenso vorsichtig bei anderen erst kürzlich zugelassenen Medikamenten. Solange bei der EMA nicht die Köpfe rollen, bleibt diese Einrichtung das, was sie war und ist – ein Teil der von Helmut Sterz prägnant bezeichneten „Impf-Mafia“.

Quellenangaben

  1. Anonym, (2007) Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004.
  2. Anonym, (2009) Richtlinie 2009/120/EG der Kommission vom 14. September 2009 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel im Hinblick auf Arzneimitteln für neuartige Therapien.
  3. Aldén, M. et al. (2022) Intracellular Reverse Transcription of Pfizer BioNTech COVID-19 mRNA Vaccine BNT162b2 In Vitro in Human Liver Cell Line. Curr. Issues Mol. Biol. 44:1115-1126
  4. Beauregard, A. et al. (2008) The take and give between retrotransposable elements and their hosts. Annu. Rev. Genet. 42:587-617
  5. Anonym, (1990) Die Regelung der Arzneimittel in der Europäischen Gemeinschaft. III: Hinweise zur Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit der für den Menschen bestimmen Arzneimittel.
  6. Anonym, (2001) Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel.
  7. Anonym (2021) EMA Assessment report: COVID-19 Vaccine Moderna.
  8. Anonym (2021) EMA Assessment report: Comirnaty.
  9. DeOre, B.J. et al. (2021) SARS-CoV-2 Spike Protein Disrupts Blood-Brain Barrier Integrity via RhoA Activation. J. Neuroimmune Pharmacol. 16:722-728
  10. Kakarla, V. et al. (2021) Pathophysiologic mechanisms of cerebral endotheliopathy and stroke due to Sars-CoV-2. J. Cereb. Blood Flow Metab. 41:1179-1192
  11. Petrovszki, D. et al. (2022) Penetration of the SARS-CoV-2 Spike Protein across the Blood-Brain Barrier, as Revealed by a Combination of a Human Cell Culture Model System and Optical Biosensing. Biomedicines 10 (preprint)
  12. Rhea, E.M. et al. (2021) The S1 protein of SARS-CoV-2 crosses the blood-brain barrier in mice. Nat. Neurosci. 24:368-378
  13. Anonym, (2020) SARS-CoV-2 mRNA Vaccine (BNT162, PF-07302048) 2.6.4 Summary statement of the pharmacokinetic study [English translation].
  14. Rzymski, P. and Fal, A. (2022) To aspirate or not to aspirate? Considerations for the COVID-19 vaccines. Pharmacol. Rep. (preprint)
  15. Workman, B. (1999) Safe injection techniques. Nurs. Stand. 13:47-53; quiz 54
  16. Weir, M.R. (1988) Intravascular injuries from intramuscular penicillin. Clin. Pediatr. Phila 27:85-90
  17. Middleton, T. et al. (2015) Complications of injectable testosterone undecanoate in routine clinical practice. Eur. J. Endocrinol. 172:511-7
  18. Li, C. et al. (2021) Intravenous injection of COVID-19 mRNA vaccine can induce acute myopericarditis in mouse model. Clin. Infect. Dis. (preprint)
  19. Mörz, M. (2022) A Case Report: Multifocal Necrotizing Encephalitis and Myocarditis after BNT162b2 mRNA Vaccination against Covid-19. Vaccines 10:2022060308
  20. Bansal, S. et al. (2021) Cutting Edge: Circulating Exosomes with COVID Spike Protein Are Induced by BNT162b2 (Pfizer-BioNTech) Vaccination prior to Development of Antibodies: A Novel Mechanism for Immune Activation by mRNA Vaccines. J. Immunol. 207:2405-2410
  21. Patterson, B.K. et al. (2022) Negative Post-Vaccination Individuals with Long COVID/ PASC-Like Symptoms.
  22. Röltgen, K. et al. (2022) Immune imprinting, breadth of variant recognition and germinal center response in human SARS-CoV-2 infection and vaccination. Cell (preprint)
  23. Yamamoto, M. et al. (2022) Persistent varicella zoster virus infection following mRNA COVID‐19 vaccination was associated with the presence of encoded spike protein in the lesion. J. Cutan. Immunol. Allergy (preprint)
  24. Magen, E. et al. (2022) Clinical and Molecular Characterization of a Rare Case of BNT162b2 mRNA COVID-19 Vaccine-Associated Myositis. Vaccines 10 (preprint)
  25. Shilhavy, B. (2022) 76,789 Deaths 6,089,773 Injuries Reported in U.S. and European Databases Following COVID-19 Vaccines.

[1]      Zum Zeitpunkt von Aldéns Studie lagen die zuerst von McKernan publizierten Daten zur Kontamination der Impfstoffe mit DNA noch nicht vor. Nach heutigem Kenntnisstand kann man nicht ausschließen, das die von Aldén in den Zellen nachgewiesene DNA bereits in den Impfstoffen enthalten war und nicht durch reverse Transkription zustande kam. Diese Überlegung rechtfertigt aber nicht EMAs Versäumnis, diese Frage durch die Hersteller selbst untersuchen zu lassen.


Bildquelle: generiert mit KI-Unterstützung

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