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Der NDR/WDR und die Masern-Impfpflicht

veröffentlicht am 24.03.2026; Gastautor: Peter Bickel

Der NDR und die Masern-Impfpflicht: Ein Lehrstück in selektivem Journalismus

Am 26. Februar 2026 strahlte die ARD-Sendung Panorama den Beitrag „Masern: Wie Impfgegner die Impfpflicht sabotieren“ aus. Der Beitrag des Journalisten Timo Robben porträtiert Ärzte, die Impfbefreiungsatteste ausstellen oder Masernimpfungen nicht durchführen, als Teil eines Systems zur Umgehung der gesetzlichen Impfpflicht. Die Süddeutsche Zeitung griff den Beitrag noch am selben Tag in einem Artikel auf – ein Beispiel für die mediale Echokammer, mit der eine einzige Perspektive multipliziert wird, ohne dass eine zweite Redaktion die Prämissen eigenständig prüft.

Was in beiden Veröffentlichungen fehlt, ist beträchtlich: die 
statistischen Grunddaten zur Masern-Epidemiologie in Deutschland, die historische Entwicklung der Masernsterblichkeit lange vor Einführung der Impfung, die Daten des Paul-Ehrlich-Instituts zu schweren Impfnebenwirkungen, und die wissenschaftliche Qualifikation des im Beitrag diffamierten Prof. (a.D.) Dr. Andreas Sönnichsen – einer der profiliertesten deutschen Vertreter der evidenzbasierten Medizin.

Der folgende offene Brief des Freien Journalisten Peter Bickel wurde dem Panorama-Journalisten Timo Robben übermittelt. Der Brief richtet sich aber auch an alle, die sich fragen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem gesetzlichen Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung noch gerecht wird.

Am Ende dieses Beitrags stellen wir den Brief auch als PDF zum freien Download zur Verfügung.

Anbei der Brief im Wortlaut:


Sehr geehrter Herr Robben,

mit großer Bestürzung habe ich Ihre Panorama-Sendung vom 26. Februar 2026 verfolgt. Was als journalistischer Beitrag zu einem medizinpolitischen Thema angekündigt wurde, entpuppte sich bei näherer Betrachtung als ein strukturell einseitiger Beitrag, der mit den Grundsätzen öffentlich-rechtlicher Berichterstattung unvereinbar ist.

Der Medienstaatsvertrag (§26 MStV) verpflichtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Sachlichkeit, Pluralismus und der Darstellung wesentlicher Meinungsvielfalt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Pflicht wiederholt als konstitutiv für die demokratische Legitimation des Gebührenfunks bezeichnet. Ihre Sendung erfüllt diesen Auftrag nicht – und ich werde das im Folgenden anhand wissenschaftlicher Fakten, medienwissenschaftlicher Analyse und dokumentierter Belege darlegen.

Ich wurde als Fachjournalist ausgebildet, habe mich im Studium u.a. mit der Geschichte, Analyse und Theorie von Medien beschäftigt und habe in den letzten 40 Jahren als Freier Journalist für eine Vielzahl von Medien gearbeitet. Ich habe viele Jahre lang die öffentlich-rechtlichen Medien vehement verteidigt, bin jedoch mittlerweile der Meinung, dass diese ihren gesetzlichen Auftrag längst nicht mehr erfüllen und auch nicht mehr reformierbar sind. Ihr Beitrag ist das beste Beispiel dafür und wird die stark gesunkene Glaubwürdigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien weiter senken.

Teil I – Wissenschaftliche Kritik: Was die Sendung verschwiegen hat

1. Die epidemiologische Realität: Masern in Deutschland sind ein marginales Risiko

Ihre Sendung stellt Masern als ernste, aktuelle Bedrohung dar. Der Kinderarzt Dr. Hartig schildert Kinder, die „über Monate und Jahre“ an einer Gehirnentzündung „elendiglich zugrunde gehen“. Dazu Jens Spahn mit dem Versprechen, die Masern weltweit ausrotten zu wollen. Die statistische Realität in Deutschland, die Sie Ihrem Publikum schulden, sieht so aus:

  • Im langjährigen Mittel der letzten zehn Jahre wurden in Deutschland durchschnittlich etwa 330 Masernfälle pro Jahr gemeldet – bei 83 Millionen Einwohnern entspricht das einer Erkrankungswahrscheinlichkeit von 0,0007% pro Jahr.
  • Seit 2019 gab es in Deutschland keinen einzigen gemeldeten Maserntoten mehr.
  • Selbst in den geburtenreichen 1960er Jahren – als es noch über 1 Million Masernfälle jährlich gab und von einer modernen medizinischen Versorgung keine Rede sein konnte – betrug die Sterberate lediglich etwa 1 pro 10.000 Fälle.
  • Das Risiko einer schweren Masernkomplikation (unter Annahme von 1:1.000 Fällen) beträgt 0,0000007% pro Jahr.

Keine einzige dieser Zahlen ist in Ihrer Sendung zu finden. Sie haben Ihrem Publikum genau jene Informationen vorenthalten, die für eine rationale Nutzen-Risiko-Abwägung unabdingbar sind.

Die von der WHO für Entwicklungsländer angegebene Sterberate von 1:1.000 auf Deutschland zu übertragen, ist schlicht unzulässig und war in Ihrer Sendung durch keinerlei Quellenangabe untermauert. Hier werden gezielt Ängste geschürt, die der tatsächlichen epidemiologischen Lage in Deutschland nicht entsprechen.

2. Der Rückgang der Masernsterblichkeit begann lange vor der Impfung

Ein zentrales Faktum, das in Ihrer Sendung völlig fehlt: Der dramatische Rückgang der Masernsterblichkeit in Deutschland war längst abgeschlossen, bevor die Masernimpfung überhaupt flächendeckend eingeführt wurde.

  • In den 1960er Jahren gab es in Westdeutschland noch rund 50 bis 150 Masern-Todesfälle jährlich bei über 1 Million Fällen. Das RKI selbst kommunizierte diese Zahl noch 1999.
  • Als in Deutschland ab den 1980er Jahren eine relevante Impfquote erreicht wurde, war die Masernsterblichkeit gegenüber 1960 bereits um mehr als 99 % zurückgegangen – durch bessere Ernährung, Hygiene, Wohnverhältnisse und medizinische Versorgung.
  • Dieselbe Entwicklung zeigen historische US-Daten: Die Masernsterblichkeitskurve sinkt dort seit den 1920er Jahren kontinuierlich und gleichmäßig. Die Einführung des Impfstoffs 1963 ist in dieser Kurve kein sichtbarer Wendepunkt.
  • In Deutschland gibt es zudem keine Ausgangsdaten für eine Zeit mit hohen Masernfallzahlen in einem modernen Gesundheitssystem: Die Masernmeldepflicht wurde erst 2001 eingeführt – zu einem Zeitpunkt,
    als die Impfquote bereits hoch war. Es fehlen schlicht die Daten, um den Impfeffekt in einem vergleichbaren Gesundheitskontext zu belegen.
  • Prof. Henneberg, Präsident des Robert-Koch-Instituts, erklärte noch 1962: Eine Massenimpfprophylaxe sei „nicht gerechtfertigt“, weil Masern nur in seltenen Fällen gefährlich werden. Und 1968 kam er nach erneuter Prüfung zu demselben Ergebnis.

Wenn Ihre Sendung suggeriert, die geringen Fallzahlen heute seien allein das Verdienst der Impfpflicht, ist das historisch unhaltbar und wissenschaftlich nicht belegt.

3. Fehlende Evidenz: Keine einzige Placebo-kontrollierte Sicherheits- und Wirksamkeitsstudie

Ihre Sendung behauptet implizit, die Masernimpfung sei nebenwirkungsfrei, hocheffektiv und wissenschaftlich unumstritten. Das ist nachweislich falsch. Tatsächlich klaffen in der Zulassungs- und Sicherheitsforschung fundamentale Lücken, die im wissenschaftlichen Diskurs gut dokumentiert sind:

  • Es gibt bis heute keine einzige randomisierte, placebo-kontrollierte klinische Studie, in der der Masernimpfstoff mit einer echten Kochsalzlösungs-Kontrollgruppe über einen ausreichend langen Beobachtungszeitraum auf Sicherheit und tatsächliche Wirksamkeit getestet wurde. Die verfügbaren Zulassungsstudien messen entweder Antikörperspiegel (Serokonversion) oder vergleichen verschiedene Impfstoffe miteinander – keine von ihnen misst den realen Schutz gegenüber Ungeimpften.
  • Das RKI und Impfbefürworter nennen stets eine Impfeffektivität von 98%. Diese Zahl ist die Serokonversionsrate, also der Anteil der Geimpften, bei dem nach der Impfung Antikörper messbar ansteigen. Antikörpertiter sind jedoch kein verlässlicher Surrogatmarker für klinischen Schutz. Die reale Wirksamkeit (d.h. der tatsächliche Schutz bei Erregerkontakt) liegt laut dem aktuellen Cochrane-Review (Pietrantonj et al., 2021) bei lediglich 80–85%.
  • Salmon et al. haben in einer 2024 im New England Journal of Medicine veröffentlichten Analyse eingestanden, dass für keine einzige Impfung eine verlässliche Nutzen-Risiko-Abschätzung vorliegt, weil Studien mit ausreichend großen Vergleichsgruppen über ausreichend lange Zeiträume fehlen.
  • Nicht-Publikationsvereinbarungen zwischen Impfstoffherstellern und Universitäten verhindern systematisch die Veröffentlichung negativ ausfallender Sicherheitsstudien. Dies ist im Deutschen Ärzteblatt (Jg.104, Heft 28–29, 2007) dokumentiert und stellt eine erhebliche wissenschaftliche Verzerrung dar.
  • Der Masernimpfstoff ist in Deutschland ausschließlich als Kombinationsimpfstoff (MMR oder MMRV) erhältlich. Welche Komponente für welche unerwünschten Wirkungen verantwortlich ist, kann dadurch wissenschaftlich nicht isoliert werden.
  • Laut ECDC-Daten betreffen aktuell 14–29% der europäischen Masernfälle bereits geimpfte Personen – ein Beleg für das nachlassende Immunitätsniveau der Impfung.

In Ihrer Sendung: kein Wort darüber.

4. Impfnebenwirkungen: Die Daten des Paul-Ehrlich-Instituts

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist die zuständige deutsche Behörde für Impfstoffsicherheit. Aus seinen eigenen Berichten ergeben sich folgende Fakten, die in Ihrer Sendung mit keiner Silbe erwähnt werden:

  • In den Jahren 2001–2012 gingen beim PEI über 1.300 Verdachtsmeldungen schwerer Impfnebenwirkungen sowie 15 Verdachtsmeldungen von Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang mit der Masernimpfung ein.
  • Das PEI selbst schätzt die Dunkelziffer auf das 10- bis 20fache der gemeldeten Fälle.
  • Unter Berücksichtigung dieser Untererfassung (Faktor 20 x 60 kausal eingeschätzte Fälle pro Jahr) ergibt sich bei 1,2 Millionen jährlichen Masernimpfungen eine schwere Nebenwirkung pro 1.000 Impfungen.
  • Dieses Risiko liegt sechsmal höher als das aktuelle jährliche Risiko, überhaupt an Masern zu erkranken, und ist 5.700-mal höher als das Risiko einer schweren Masernkomplikation.

Das sind nicht die Zahlen von Impfkritikern. Das sind die Zahlen der zuständigen deutschen Bundesbehörde.

5. Der Nestschutz-Effekt: Eine Folge der Impfkampagne

Dass Säuglinge heute häufiger an Masern erkranken als vor Einführung der Massenimpfung, ist eine gut dokumentierte, aber in der öffentlichen Kommunikation weitgehend totgeschwiegene Konsequenz:

  • Mütter, die Masern natürlich durchgemacht haben, besitzen hohe Antikörperspiegel und übertragen über Plazenta und Muttermilch einen verlässlichen Nestschutz auf ihre Neugeborenen.
  • Geimpfte Mütter haben deutlich niedrigere Antikörperspiegel. Sie können ihren Kindern kaum noch ausreichenden Nestschutz übermitteln. Säuglinge unter 11 Monaten – die gefährdetste Gruppe – sind damit stärker exponiert als in der vorgeimpften Generation.
  • Die Impfkampagne hat das Risikoprofil der Erkrankung demnach nicht beseitigt, sondern teils auf die vulnerabelste Gruppe verschoben.
  • Hat man einmal begonnen, eine Bevölkerung flächendeckend zu impfen, ist ein Ausstieg systemisch schwierig: Der natürliche Nestschutz der Vorvätergeneration fällt weg und wird durch Impfimmunität nicht vollwertig ersetzt.

6. SSPE: Dramatisierung auf fragwürdiger Evidenzbasis

Die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) wird in der Impflobby und in Ihrer Sendung als zentrales Argument für die Dringlichkeit der Masernimpfpflicht ins Feld geführt. Die tatsächlichen Daten:

  • In Deutschland wurden zwischen 2013 und 2022 insgesamt 29 SSPE-Fälle erfasst – weniger als 3 pro Jahr bei 83 Millionen Einwohnern.
  • Ein kausaler Zusammenhang zwischen Masernerkrankung und SSPE ist bis heute wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Die einzige Studie mit nennenswerten Fallzahlen (Jabbour et al., USA, SSPE-Registry) beziffert das individuelle Lebenszeit-SSPE-Risiko nach Masernerkrankung auf 1:1.000.000.
  • Das RKI stützt sein dramatisch höheres Risikourteil auf eine deutsche Publikation aus dem Jahr 2013 (Schönberger et al.) mit lediglich 31 auswertbaren Fällen.
  • Besonders brisant: Die Fachinformation des Impfstoffherstellers MSD zu M-M-RvaxPro enthält den ausdrücklichen Hinweis, dass SSPE-Fälle auch bei Kindern ohne nachgewiesene Wildvirus-Infektion
    aufgetreten sind, die ausschließlich den Impfstoff erhalten hatten. Das RKI bestreitet dies – im Widerspruch zur Fachinformation des zugelassenen Präparats. Dieser Widerspruch wäre Stoff für einen investigativen Panorama-Beitrag gewesen!

7. Herdenimmunität: Ein begrifflich und wissenschaftlich unzulässiges Argument

  • Der Begriff der Herdenimmunität stammt aus der Veterinärmedizin und beschreibt den Schutz einer Population durch einen ausreichend hohen Anteil dauerhaft immuner Individuen. Auf Impfprogramme ist er nur bedingt übertragbar, weil keine Impfung eine dauerhafte Immunantwort vergleichbar mit einer natürlich durchgemachten Erkrankung erzeugt.
  • Geimpfte Personen können erkranken, den Erreger weitergeben und zu Ausbruchsgeschehen beitragen. Laut ECDC-Daten betreffen aktuell 14–29% der europäischen Masernfälle geimpfte Personen. Bei
    Ausbrüchen in den USA waren 18,4% der Erkrankten mindestens einmal geimpft; in Brasilien 31,9%.
  • Noch wichtiger: Aktuell verfügt knapp die Hälfte der deutschen Bevölkerung – alle vor etwa 1970 Geborenen – über einen natürlichen, lebenslangen Masernschutz. Er ist der eigentliche Hauptträger der bestehenden Herdenimmunität – nicht die Impfkampagne. In wenigen Jahrzehnten wird er vollständig weggefallen sein. Was dann in einer rein impfgesteuerten Bevölkerung passiert, ist ungeklärt.
  • Eine im Lancet Public Health 2024 veröffentlichte Studie (Robert et al.) zeigt, dass die nachlassende Impfimmunität mittelfristig zwingend zu Ausbruchsgeschehen führt – je höher die Impfrate, desto ausgeprägter die späteren epidemischen Erhöhungen, weil keine Immunität mehr durch natürliche Infektion aufgefrischt wird.

Teil II – Medienwissenschaftliche Analyse: Framing-Techniken in der Sendung

Ihre Sendung bedient sich mehrerer journalistischer Techniken, die in der Kommunikationswissenschaft gut dokumentiert sind und die ich im Folgenden benenne. Ein öffentlich-rechtliches Format muss aus meiner Sicht in der Lage sein, diese Mechanismen zu vermeiden oder mindestens selbstkritisch zu reflektieren.

8. Problemrahmung durch Skandaleinstieg

Ihre Sendung beginnt mit Ermittlungen gegen einen Arzt wegen mutmaßlicher Urkundenfälschung und Abrechnungsbetrugs. Das ist ein legitimer journalistischer Aufhänger. Die Grenze des Legitimen wird überschritten, wenn – wie in Ihrer Sendung – dieser Einzelfall zur Einleitung einer allgemeinen Delegitimierung von Impfkritikern genutzt wird, ohne dass eine tatsächliche Verbindung zwischen dem beschuldigten Arzt und den danach porträtierten Wissenschaftlern belegt wird.

In der Kommunikationswissenschaft nennt man dies Problemrahmung durch Präzedenzfall: Ein extremer Einzelfall wird als emotionaler Anker gesetzt, um nachfolgende, sachlich unverbundene Positionen mit derselben moralischen Wertung zu überziehen. Das Ergebnis: Der Zuschauer assoziiert Impfkritik mit kriminellem Verhalten – obwohl diese Verbindung nie hergestellt wurde.

9. Sprachliches Framing: Normative Begriffe statt deskriptiver Sprache

Ihre Sendung verwendet konsequent Begriffe wie „Impfgegner“, „Sabotage der Impfpflicht“, „austricksen“ und „Glaubenskrieg“. Diese Begriffe sind nicht neutral:

  • „Impfgegner“ pathologisiert eine wissenschaftliche Position und stellt sie auf eine Stufe mit irrationalem Ideologismus. Prof. Sönnichsen bezeichnet sich selbst ausdrücklich als Impfkritiker auf Basis
    evidenzbasierter Medizin und nicht als Impfgegner.
  • „Sabotage“ ist ein Begriff aus dem Strafrecht und impliziert vorsätzliches und schadensbeabsichtigtes Handeln.
  • „Glaubenskrieg“ epistemologisiert eine Fachdebatte und suggeriert, auf der Gegenseite handele es sich um religiös motivierten Irrationalismus.

Journalistische Neutralität wäre durch deskriptive Alternativen möglich: „Impfkritiker“, „Kritiker der Impfpflicht“, „Vertreter einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung“.

10. „Guilt by Association“: Politische Markierung statt wissenschaftliche Auseinandersetzung

In Ihrer Sendung wird erwähnt, dass Prof. Sönnichsen einmal von der AfD in den Bundestag eingeladen wurde. Diese Information hat keinerlei medizinische Relevanz für die Bewertung seiner Argumente.

Sie erfüllt jedoch eine eindeutige rhetorische Funktion: In der Argumentationsanalyse spricht man von Guilt by Association – der Technik, eine Person durch die Assoziation mit einer unbeliebten Gruppe zu diskreditieren, ohne die Sachargumente zu widerlegen. Sie ist ein klassisches Mittel der Delegitimierung und mit den Standards seriösen Wissenschaftsjournalismus unvereinbar.

Hinzu kommt: Prof. Sönnichsen war bis 2021 Vorsitzender des Deutschen Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin – einer parteiübergreifend anerkannten Fachorganisation. Dieser Kontext fehlt in Ihrer Sendung völlig.

11. Qualifikations-Asymmetrie: Ein Landarzt gegen einen Ordinarius

Ihre Sendung stellt zwei Protagonisten einander gegenüber: Dr. Hartig, einen Kinderarzt in Vilsbiburg, und Prof. Sönnichsen. Die epistemische Hierarchie zwischen beiden wird vollständig umgekehrt: Dr. Hartig spricht als einfühlsamer Kinderarzt am Impftisch, Prof. Sönnichsen erscheint als dubiose Szene-Figur.

Was die Sendung ihrem Publikum verschweigt:

  • Prof. Dr. Andreas Sönnichsen ist Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin
  • Professor für Allgemeinmedizin an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg
  • Ehemaliger Professor an der Universität Witten/Herdecke und an der Medizinischen Universität Wien
  • 2013: Träger des renommiertesten deutschen Preises für evidenzbasierte Medizin
  • 2019–2021: Vorsitzender des Deutschen Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin (DNEbM)
  • Über 100 international gelistete Fachpublikationen
  • Autor des Lehrbuchs „Wissenschaftskompetenz in der Medizin“

Prof. Sönnichsen ist – entgegen der Darstellung in Ihrer Sendung – kein pauschaler Impfgegner, sondern ein profilierter Vertreter der evidenzbasierten Medizin, der auf Basis wissenschaftlicher Daten eine differenzierte Risiko-Nutzen-Abwägung vornimmt. Er hat Ihnen ein ausführliches Interview gegeben, in dem er diese Nuancen darlegte – wovon in der Sendung nichts zu sehen war.

  • Dr. Hartig als Ihr zitierter „Experte“ ist nur ein praktizierender Kinderarzt. Er generiert – wie die überwiegende Mehrheit der deutschen Kinderärzte – einen erheblichen Teil seines Einkommens aus Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Dieser offenkundige Interessenkonflikt wird in Ihrer Sendung mit keiner Silbe erwähnt.
  • Ebenso unthematisiert bleibt der Hintergrund von Jens Spahn, dem der Beitrag einen Auftritt gönnt: Spahn war über Jahre in Pharmalobby-nahen Verbands- und Aufsichtsratsstrukturen tätig, bevor er Gesundheitsminister wurde.

Journalistische Transparenz hätte zwingend die Offenlegung dieser Interessenkonflikte erfordert. Eine Redaktion, die gleichzeitig die „Geld-Motive“ von Dr. Sönnichsen bei der Ausstellung von Attesten thematisiert, hätte dieselbe Frage symmetrisch stellen müssen.

Besonders aufschlussreich in diesem Zusammenhang: In einem persönlichen Schreiben an einen Zuschauer vom 5. März 2026 räumten Sie selbst ein, das Masernschutzgesetz sei „auch kritisch“ zu sehen, und die Durchimpfungsquoten seien „schon vorher auf einem guten Weg“ gewesen. Diese Einschätzung findet sich in Ihrer Sendung mit keinem Wort. Sie bestätigen damit selbst, dass der zentrale Legitimationsrahmen Ihres Beitrags – die Impfpflicht als notwendige Reaktion auf unzureichende Impfbereitschaft – nicht Ihrer eigenen Überzeugung entspricht.

12. Statistikverzerrung: Vermischung möglicher, typischer und statistischer Risiken

Dr. Hartig erklärt in Ihrer Sendung, Masern könnten „schwere Folgen haben, sogar tödlich enden“ und Kinder könnten „über Monate und Jahre elendiglich zugrunde gehen“. Diese Aussage ist streng genommen korrekt – im Sinne: Sie beschreibt eine theoretische Möglichkeit.

In der wissenschaftlichen Risikokommunikation ist es jedoch Grundpflicht, drei Ebenen klar zu unterscheiden:

  • Was medizinisch möglich ist – also das schwerste vorstellbare Verlaufsszenario, das real existiert, aber extrem selten auftritt
  • Was statistisch typisch ist – also wie die große Mehrheit der Masernfälle tatsächlich verläuft (in Deutschland: fieberhafter Ausschlag, Erholung ohne Komplikationen)
  • Was quantitativ wahrscheinlich ist – also die konkreten Häufigkeitszahlen: 330 Fälle/Jahr, 0 Tote seit 2019,
    Komplikationsrisiko unter realen deutschen Bedingungen

Ihre Sendung arbeitet ausschließlich mit der ersten Ebene und erzeugt damit beim Zuschauer ein verzerrtes Risikobild, das mit der epidemiologischen Realität in Deutschland nicht vereinbar ist. Das ist keine journalistische Vereinfachung – es ist eine Fehlinformation durch Auslassung.

13. Die Pocken-Analogie: Eine rhetorische Finte

Ihre Sendung eröffnet mit dem Verweis auf die Ausrottung der Pocken als Beleg für die Möglichkeit, Masern durch Impfung zu eliminieren. Dieser Vergleich ist wissenschaftlich unzulässig:

  • Die Pockenimpfung erzeugte eine robuste, jahrzehntelange sterile Immunantwort nach einmaliger Impfung – Geimpfte konnten das Virus weder selbst reaktivieren noch weitergeben. Diese Voraussetzung ist für die Masernimpfung nicht erfüllt.
  • Die Masernimpfung erzeugt keinen sterilen Schutz. Geimpfte können erkranken und das Virus weitergeben. Der Impfschutz lässt nachweislich nach. Eine im Lancet Public Health 2024 veröffentlichte Studie (Robert et al.) belegt, dass diese nachlassende Impfimmunität mittelfristig zwingend zu erneuten Ausbrüchen führt je höher die Impfrate, desto ausgeprägter die späteren epidemischen Wellen, weil keine natürliche Immunauffrischung durch Wildviruskontakt mehr stattfindet.
  • Die Ausrottung der Pocken gelang außerdem, weil eine weltweite Durchimpfung in einer überschaubaren Zeitspanne möglich war und der Erreger keinerlei Möglichkeit hatte, in einer menschlichen Teilpopulation zu persistieren. Bei Masern mit ihrer weltweit ungleichen Impfabdeckung und nachlassender Herdenimmunität ist diese Voraussetzung auf absehbare Zeit nicht erfüllbar – wie die fortdauernden Ausbrüche trotz jahrzehntelanger Impfkampagnen in den USA und Europa belegen.

Die Pocken-Analogie ist damit keine Vereinfachung, sondern eine rhetorische Finte: Sie suggeriert Machbarkeit, ohne dass die entscheidenden biologischen und immunologischen Voraussetzungen vergleichbar sind.

Teil III – Rechtliche und ethische Dimension

14. Grundrechtseingriff ohne ausreichende Evidenz

Das Masernschutzgesetz bewirkt eine faktische Impfpflicht: Kinder, die Kitas oder Schulen besuchen, müssen geimpft sein. Die Schutznorm greift in das in Art. 2 GG verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit und das in Art. 6 GG garantierte Elternrecht ein.

Das Bundesverfassungsgericht billigte das Gesetz im Juli 2022 (1 BvR 469/20 u. a.) – setzte dabei jedoch nach Meinung zahlreicher Rechtswissenschaftler die Impfung vorab als „medizinisch vernünftig“ voraus, ohne diese Prämisse selbst geprüft zu haben. Genau diese Prüfung wäre Kernaufgabe des Gerichts gewesen.

Besonders paradox: Auf der eigenen Website des Bundesgesundheitsministeriums heißt es, Patientenautonomie und Therapiefreiheit seien in Deutschland verfassungsgerichtlich geschützt. Wie beides mit einer faktischen Impfpflicht vereinbar ist, bleibt unbegründet.

Hinzu kommt eine industriepolitische Dimension, über die Ihre Sendung kein Wort verliert: Impfstoffhersteller sind – anders als Hersteller anderer Arzneimittel – von jeglicher Produkthaftung befreit. Impfschäden werden vom Staat und damit von der Allgemeinheit getragen. Eine gesetzlich erzwungene Impfpflicht bedeutet damit einen staatlich garantierten Absatzmarkt für Unternehmen, die seit Jahren wegen diverser Vergänglichkeiten mit milliardenschweren Strafzahlungen belegt wurden.

15. Die Unabhängigkeit von RKI und STIKO: Eine durch Akten widerlegte Annahme

Ihre Sendung behandelt RKI und STIKO als neutrale wissenschaftliche Institutionen. Diese Annahme ist durch veröffentlichte Dokumente erschüttert:

  • Die im Jahr 2024 veröffentlichten Protokolle des RKI aus der Corona-Zeit zeigen, dass die Institution nicht unabhängig agiert, sondern an ministerielle Weisungen gebunden ist.
  • Im September 2025 bestätigte RKI-Präsident Lars Schaade in einem Schreiben an fünf Chemieprofessoren diese Abhängigkeit indirekt.
  • Mehrere STIKO-Mitglieder haben direkte oder indirekte Forschungsförderungen der Pharmaindustrie oder Unterstützung durch NGOs wie die Bill-and-Melinda-Gates-Stiftung erhalten.

Die unkritische Übernahme von Behördenpositionen als gesicherte Fakten ist keine journalistische Leistung. Gerade ein sich selbst als „investigativ“ definierendes Magazin wie Panorama sollte diese Unabhängigkeitsfrage zum Thema machen – statt sie als gegeben vorauszusetzen.

16. Zum Anspruch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist durch seinen Auftrag verpflichtet, umfassend, wahrheitsgemäß und ausgewogen zu berichten (§ 26 MStV). Dies schließt ausdrücklich die Darstellung kontroverser wissenschaftlicher Positionen ein, sofern diese durch fachkundige Protagonisten vertreten werden. Prof. Sönnichsen verkörpert genau dies: einen hochdekorierten Wissenschaftler mit ausgewiesener Expertise in evidenzbasierter Medizin, der auf Grundlage veröffentlichter Studien eine abweichende, aber fachlich begründete Position einnimmt.

Stattdessen haben Sie in Ihrer Sendung:

  • ein ausführliches Interviewgespräch auf wenige diffamierende Sekunden reduziert,
  • die wissenschaftlichen Qualifikationen Prof. Sönnichsens vollständig verschwiegen,
  • den Interessenkonflikt des interviewten Kinderarztes (Einnahmen aus Impfungen) ebenso verschwiegen wie jenen von Jens Spahn (Pharmalobbyist),
  • keine einzige kritische Studie zur Impfwirksamkeit oder -sicherheit erwähnt,
  • Cochrane-Review und Paul-Ehrlich-Daten vollständig ignoriert.
    Das entspricht nicht den Grundsätzen journalistischer Sorgfaltspflicht.

Fazit

Ich fasse zusammen, was Ihre Sendung ihrem Publikum schuldig geblieben ist:

  • Die statistischen Grunddaten zur Masern-Epidemiologie in Deutschland (Erkrankungswahrscheinlichkeit, Komplikationsrate, Sterblichkeit)
  • Die historische Entwicklung der Masernsterblichkeit und den belegt-fehlenden Beitrag der Impfkampagne
  • Die Daten des Paul-Ehrlich-Instituts zu schweren Impfnebenwirkungen
  • Den Cochrane-Review zur realen Impfeffektivität
  • Das Fehlen jeglicher Placebo-kontrollierter Langzeitstudie zur Sicherheit
  • Den Nestschutz-Verlust als dokumentierte Folge der Impfkampagne
  • Die Interessenkonflikte der Pro-Impf-Protagonisten (Dr. Hartig, Jens Spahn)
  • Die wissenschaftliche Qualifikation und den Lebenslauf von Prof. Sönnichsen
  • Die Frage der STIKO-Unabhängigkeit

Meine Forderungen:

  • Eine öffentliche Gegendarstellung im Rahmen von Panorama, die Prof. Sönnichsen Raum für eine ungekürzte Darstellung seiner wissenschaftlichen Position gibt.
  • Vollständige Offenlegung der Interessenkonflikte aller in der Sendung zu Wort gekommenen Protagonisten.
  • Eine unabhängige redaktionelle Überprüfung der Sendung hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Gebot der ausgewogenen Berichterstattung nach §26 MStV.9
  • Eine schriftliche Stellungnahme, weshalb die in diesem Brief genannten wissenschaftlichen Befunde in der Sendung keine Erwähnung fanden.
  • Eine Erklärung, weshalb Ihre im Privatschreiben vom 5. März 2026 geäußerte persönliche Skepsis gegenüber dem Masernschutzgesetz in der Sendung selbst keinen Niederschlag gefunden hat.

Ich behalte mir vor, den Rundfunkrat des NDR, die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein sowie den Deutschen Presserat zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Bickel


Quellen und Belege (kleine Auswahl)

Zur Epidemiologie:

  • RKI: Epidemiologisches Bulletin 15/2024
  • ECDC: Measles Annual Epidemiological Reports 2019, 2023, 2024
  • Bundesgesundheitsblatt Nr.4/1962, S.55–58 (Prof. Henneberg, RKI)
  • Henneberg G.: Masernschutzimpfung. Gutachten des Bundesgesundheitsamtes, Springer 1969

Zur Impfeffektivität:

  • Pietrantonj C. et al.: Vaccines for measles, mumps, rubella, and varicella in children. Cochrane Database
    Syst Rev 2021
  • Robert A. et al.: Long-term waning of vaccine-induced immunity to measles in England. Lancet Public
    Health, April 2024. DOI: 10.1016/S2468-2667(24)00181-6

Zur Impfstoffsicherheit und Evidenzlücken:

  • Paul-Ehrlich-Institut: Sicherheitsbericht Masernimpfstoffe 2001–2012
  • Salmon DA et al.: Funding Postauthorization Vaccine-safety science. N Engl J Med 2024; 391(2):102–5
  • Deutsches Ärzteblatt Jg.104, Heft 28–29, 16. Juli 2007 („Publikationsvereinbarungen – Nichtig ist, was
    gegen die guten Sitten verstößt“)
  • MSD Fachinformation M-M-RvaxPro, Stand Oktober 2024 (fachinfo.de)

Zu SSPE:

  • Jabbour JT et al.: Epidemiology of SSPE – A Report of the SSPE Registry. JAMA
  • Schönberger K. et al.: Epidemiology of SSPE in Germany 2003–2009. PLoS ONE 2013

Zur RKI-Unabhängigkeit:

  • Berliner Zeitung: „Professoren decken auf: Im RKI schlägt die Politik die Wissenschaft“, 19.09.2025

Weitere Quellen:

  • MWGFD e.V.: Offener Brief zur Panorama-Sendung des NDR, März 2026 (mwgfd.org)
  • meine-freie-impfentscheidung.de – umfangreiche Informationen und Hintergründe (mit ausführlichem
    Quellenverzeichnis)
  • Kontrafunk, Mensch und Medizin: Interview Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, 12. März 2026
  • KLA.TV: Gegendarstellung – Interview mit Dr. Andreas Sönnichsen zur Panorama-Sendung (kla.tv/40620)
    KLA.TV gehört nicht zu meinen bevorzugten Sendern, doch sie machen das, was Ihre Pflicht gewesen wäre:
    Prof. Sönnichsen die Gelegenheit geben, neutral und sachlich seine Position darzustellen.

Anbei der offene Brief als PDF zum freien Download


Bildquelle: generiert mit KI-Unterstützung

MWGFD
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