veröffentlicht am 18.12.2025 von Presseteam MWGFD
Die Neuregelung der Vorhaltepauschale für Hausärzte ab 2026 setzt gezielt finanzielle Anreize – insbesondere für eine hohe Impfquote – und bringt erhebliche Nachteile für Ärztinnen und Ärzte mit sich, die diese Quoten nicht erfüllen. Der Fachartikel des Interdisziplinären Verbandes für Gesundheitsberufe e.V. (IVfG) analysiert die Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband, beleuchtet mögliche Eingriffe in die ärztliche Therapiefreiheit und zeigt die Folgen für Praxen wie auch für gesetzlich Versicherte auf.
Weitere Hintergrundinformationen zu dem Verband IVfG sowie einen ergänzenden Artikel zum Thema finden Sie hier und in diesem weiterführenden Beitrag.
Der IVfG stellt auf seiner Website eine Vorlage für ein Schreiben bereit, mit dem man sich bei seiner jeweiligen Krankenkasse über die Vereinbarung zur Vorhaltepauschale beschweren kann. Die Antworten der Krankenkassen werden gesammelt. Wer sich daran beteiligen möchte, möge bitte die Antwort der Krankenkasse – gerne auch anonymisiert, also mit geschwärzter Empfängeradresse – an [email protected] senden.
MWGFD e.V. verbreitet und unterstützt diese Initiative.
