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Jens Spahn und der Nürnberger Kodex – Ein Kommentar von RA Jürgen Müller

veröffentlicht am 16.12.2025 von Presseteam MWGFD

Rechtsanwalt Jürgen Müller vom Verein Kinderrechte Jetzt e.V. nimmt in einem Kommentar den gestrigen Auftritt von Jens Spahn in der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages kritisch unter die Lupe.

Vor dem Hintergrund der RKI-Protokolle ordnet er dessen Aussagen ein und bemängelt deutlich, dass zentrale Sicherheitsdaten zu den genetischen Impfstoffen erst nach deren Markteinführung erhoben wurden. Der breite Einsatz der Impfstoffe sei daher als „ein bis heute laufendes Experiment“ zu bewerten.

„Es ist allerdings noch immer völlig unverständlich dass dies keinen Aufschrei verursacht, wie ihn die Republik noch nie gesehen hat. Denn das bedeutet übersetzt nichts anderes, als dass der großflächige Einsatz der genetischen Impfstoffe ein bis heute (!) laufendes Experiment (!) ist. Diese vielen Ausrufezeichen erscheinen nötig, weil dies noch immer nicht verstanden zu werden scheint – vor allem nicht in seiner Tragweite.“,

so Jürgen Müller.

Es bedeutet, dass diese genetischen Impfstoffe niemals hätten verabreicht werden dürfen!

Zugleich sieht Müller gravierende Mängel bei der Aufklärung und der wirksamen Einwilligung der Betroffenen:

„Dies war der Kern der Strafanzeigen, die wir mit mit dem Verein Kinderrechte Jetzt e.V. mit Unterstützung von Prof. Sucharit Bhakdi und dem MWGFD e.V. im Juli 2024 erstellt haben.“

Besonders schwer wiegen für Müller Spahns Einlassungen zur fortlaufenden Prüfung der Impfstoffe „im Markt“ sowie zur eigentlichen Zielsetzung des Impfschutzes. Daraus leitet Müller weitreichende rechtliche und verfassungsrechtliche Fragestellungen ab – bis hin zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen und dem Vorwurf eines Bruchs grundlegender ethischer Standards.

Wenn das alles ein Experiment war, die sogenannte Impfung eine Ansteckung nicht verhindern konnte, die Pandemie der Ungeimpften nachweislich eine Lüge war und die Intensivstationen nachweislich nie flächendeckend überlastet waren, wurden nicht nur die Grundrechte glasklar verfassungswidrig ausgehebelt, sondern auch der Nürnberger Kodex gebrochen, wie hier umfangreich begründet wird.

Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Müller für die Bereitstellung seines Artikels, den wir nachfolgend gerne verlinken.

MWGFD
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