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Arzt reicht Programmbeschwerde beim ÖRR ein

veröffentlicht am 1.12.2025 von Presseteam MWGFD

Der Arzt Dr. Daniel Schwarz hat im Oktober 2025 eine Programmbeschwerde gemäß §§ 6 und 26 des Medienstaatsvertrags zum MDR-Aktuell-Beitrag vom 27. April 2025 (ca. 20:30 Uhr) eingereicht. Er hat uns die Erlaubnis erteilt, sowohl seine Beschwerde als auch die offizielle Antwort darauf auf unserer Webseite zu veröffentlichen.
Dr. Schwarz hofft, dass „der interessierte Leser sich ein eigenes Urteil bilden“ möge und „die Verantwortlichen in den Rundfunkanstalten irgendwann ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden.“

Die Programmbeschwerde im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrates,

hiermit reiche ich Programmbeschwerde gegen den am 27.04.2025 gegen 20:30 Uhr auf MDR Aktuell Radio ausgestrahlten Beitrag zum Thema „Corona-Virus-Update Kommunikation und Politikberatung“ ein. Bezugnehmend auf meine bereits zuvor an den NDR und Frau Hennig übermittelte E-Mail mit Verlinkung des Beitrags vom 29.04.2025 (siehe unten) bitte ich um eine inhaltliche und rechtliche Prüfung durch den Rundfunkrat gemäß §§ 6 und 26 MStV.

Nach meiner Auffassung verstößt der genannte Beitrag in wesentlichen Punkten gegen die programmrechtlichen Pflichten des MDR. Insbesondere sehe ich einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht gemäß § 6 Abs. 1 MStV, die zur sorgfältigen Prüfung von Informationen auf Wahrheit, Herkunft und Inhalt verpflichtet. Darüber hinaus erkenne ich Verstöße gegen § 26 Abs. 2 MStV, der eine sachliche und unabhängige Berichterstattung vorschreibt, die mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt zu erfolgen hat. Ebenso ist das gesetzlich vorgeschriebene Gebot, Nachrichten und Kommentare klar voneinander zu trennen, aus meiner Sicht nicht eingehalten worden.

Die beiden Moderatorinnen, Frau Hennig und Frau Remus, äußerten sich über medizinische Fachmeinungen zur Corona-Thematik in einer Weise, die ich als pauschalisierend, tendenziös und unsachlich empfinde. Ärztliche und wissenschaftliche Positionen, die nicht dem dominierenden Diskurs entsprechen, wurden abwertend und diskreditierend dargestellt. Ein erkennbarer Versuch, abweichende medizinische Einschätzungen neutral zu präsentieren oder betroffene Experten selbst zu Wort kommen zu lassen, war in dem Beitrag nicht erkennbar.

Ein solches Vorgehen steht nach meiner Einschätzung im Widerspruch zum öffentlich-rechtlichen Auftrag, einen offenen, vielfältigen und ausgewogenen Meinungsbildungsprozess zu ermöglichen. Zudem entsteht der Eindruck, dass einzelne wissenschaftlich tätige Personen in ihrer beruflichen Integrität herabgewürdigt wurden – ohne einen nachvollziehbaren sachlichen Grund oder eine faktenbasierte Widerlegung ihrer Positionen. Dieses Vorgehen beschädigt das Vertrauen in eine ausgewogene, respektvolle und dem Gemeinwohl verpflichtete Berichterstattung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. 

Ich rege daher an, zu prüfen, ob der MDR mit diesem Beitrag seinen gesetzlichen Auftrag gemäß dem Medienstaatsvertrag in vollem Umfang erfüllt hat. Aus meiner Sicht wäre es ein angemessener und konstruktiver Schritt, eine sachlich moderierte Diskussion mit Fachleuten unterschiedlicher Positionen öffentlich zu führen. Hierzu können Sie sich gern an die Geschäftsstelle des MWGFD wenden. Der Verein verfügt über exzellente humanistische Wissenschaftler. Zudem hatte er meine Mail auf seiner Homepage veröffentlicht und ist sicherlich genauso an Ihrer Antwort interessiert, weswegen ich ihn ins CC zur Kenntnisnahme gesetzt habe. 

Sollte sich im Rahmen Ihrer Prüfung ergeben, dass der Beitrag journalistische Standards verletzt hat, halte ich auch eine Richtigstellung und öffentliche Entschuldigung für angebracht.

Ich bitte um Rückmeldung zu dieser Programmbeschwerde sowie um Mitteilung etwaiger eingeleiteter Maßnahmen. Ihr Antwortschreiben würde ich gern mit Ihrer Zustimmung veröffentlichen. 

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Schwarz


Die erwähnte E-Mail an den NDR und an Frau Henning vom 29. April 2025, die Dr. Schwarz seiner Programmbeschwerde als Anhang beigefügt hat, haben wir bereits am 6. Mai 2025 in folgendem Beitrag veröffentlicht:
https://www.mwgfd.org/2025/05/unausgewogen-tendenzioes-unsachlich/


Die Stellungnahme der Redaktion vom 10. November 2025:

Wir bedanken uns bei Herrn Dr. Schwarz für die Bereitstellung des E-Mailverkehrs zur Veröffentlichung auf unserer Webseite.

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