veröffentlicht am 12.12.2024; Autor: Andreas Diemer, MWGFD-Mitglied
Seit mehreren Jahren, insbesondere seit der Corona-Krise, zweifeln viele Menschen an der Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren. Diese werden für jeden Haushalt fällig, unabhängig davon, ob entsprechende Geräte betrieben werden. Die Gebühren sollen sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Auftrag erfüllen können, nämlich unabhängig, staatsfern, neutral und umfassend zu informieren.
Die letzten vier bis fünf Jahre haben jedoch immer stärker gezeigt, dass kritische Stimmen, vor allem zu den Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise, nicht angemessen zu Wort kommen und, mehr noch, oft herabwürdigend und ehrverletzend bezeichnet bzw. regelrecht totgeschwiegen werden. Vertreter kritischer Meinungen wurden und werden noch immer öffentlich als Schwurbler, Rechtsradikale, Antisemiten und Nazis diskreditiert, um nur die harmloseren Attribute zu nennen.
Die öffentlich-rechtlichen Medien geben inzwischen weitgehend nur die offizielle Linie der Regierung und ihrer Behörden wieder, was völlig im Widerspruch zu ihrem ursprünglichen Auftrag steht, nämlich regierungsfern und neutral zu berichten. Die in Art. 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz geschützte Presse- und Meinungsfreiheit sowie informationelle Selbstbestimmung sind nicht mehr gewährleistet.
Dieser Umstand betrifft nicht nur die politisch gefärbte Berichterstattung über die Konfliktherde in der Welt, über Wahlen und Wahlergebnisse, Energiepolitik usw., sondern in besonderem Maße auch die Einflussnahme zu gesundheitlichen und gesundheitspolitischen Themen wie den Corona-Maßnahmen, zu Impfungen allgemein, zur Rolle der WHO und der deutschen Gesundheitsbehörden wie dem PEI, der STIKO und dem RKI.
Viele Berichte sind erkennbar beeinflusst von der Pharmaindustrie. Mit dem Wegfall dieser Neutralität entfalle aber auch die Pflicht zur Entrichtung der Rundfunkgebühr, so die Kritiker. Der Autor hatte deshalb selbst versucht, mit den oben genannten Argumenten aus dem Gebührenzwang auszusteigen, wurde aber sofort mit Kontopfändung und weiteren Maßnahmen bedroht. Vielen anderen ist es ähnlich ergangen.
Mittlerweile hat sich der Widerstand gegen die Zwangseintreibung der Rundfunkgebühr gut organisiert. Zum Beispiel im Aktionsbündnis „Leuchtturm ARD-ORF-SRG (leuchtturmard.de), in dem zahlreiche Initiativen auf Initiative von Paul Schreyer, Daniele Ganser und anderen ihre Aktivitäten bündeln. Auch der Bund der Rundfunkbeitragzahler (buendnis-beitragszahler.de) und die Initiative „Beitragsblocker“ (keinrundfunkbeitragmehr.de) arbeiten in diesem Sinne.
Das Jahr 2025 gibt Hoffnung auf einen juristischen Durchbruch. Eine Frau aus Bayern, die bereits erfolglos durch mehrere Instanzen geklagt hatte, bekommt jetzt die Möglichkeit der Revision in dritter Instanz zum Bundesverwaltungsgericht. In der Revisionsschrift ihrer Anwältin Karolin Ahrens wird erneut belegt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrem Auftrag aus dem Medienstaatsvertrag nicht nachkommen.
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