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MWGFD schließt sich Aufruf zur Unterstützung von Richter Dettmar an

veröffentlicht am 02.12.24 von MWGFD-Presse

Eine „absolute Katastrophe“ nennt unser MWGFD-Kollege und Jura-Professor Martin Schwab das BGH-Urteil gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar, der zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist. MWGFD schließt sich dem Aufruf des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) an, den seiner Existenz beraubten Richter finanziell zu unterstützen.

Das Urteil gegen Dettmar hat vielerorts Fassungslosigkeit ausgelöst. Auch der MWGFD-Vorstand zeigt sich bestürzt und spricht dem Familienrichter seine Anteilnahme aus.

„Wir sind fest davon überzeugt, dass Christian Dettmar richtig gehandelt hat“,

so der 1. Vorsitzende Prof. Harald Walach.

„Richterinnen und Richter, die wie er im Interesse der Gesundheit und des Kindeswohls entscheiden, verdienen unsere volle Unterstützung. Deswegen gilt unsere uneingeschränkte Solidarität dem couragierten und unbestechlichen Richter Christian Dettmar.“

Maskentragen wegen Kindeswohlgefährdung untersagt

Dettmar, Richter am Amtsgericht Weimar, hatte im April 2021 nach Einholung mehrerer Sachverständigengutachten an zwei Weimarer Schulen u. a. das Maskentragen wegen damit verbundener Kindeswohlgefährdung untersagt. Damals hatte Prof. Harald Walach mit anderen Wissenschaftlern von MWGFD untersucht, welchen Effekt das Maskentragen auf die Kohlendioxidkonzentration in der Atemluft hat. Er stellte fest, dass diese im Durchschnitt um den Faktor 6 höher liegt als die vom Umweltbundesamt zugelassene Obergrenze für Kinder und Schwangere. Diese wichtige Information gibt Richter Dettmar im Nachhinein Recht.

Revision überraschend verworfen

Dass Dettmar mit Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. November 2024 nun wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, ist angesichts dieser Ergebnisse umso beunruhigender. Überraschend für viele Prozessbeobachter war vor allem, dass der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten verwarf, obwohl sogar der Generalbundesanwalt die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023 wegen „handwerklicher Fehler“ beantragt hatte.

In einem ausführlichen Kommentar setzt sich Dettmars Weimarer Amtsgerichts-Kollege Matthias Guericke mit dem Urteil auseinander. Dabei übt er scharfe Kritik an der Entscheidung und nimmt eine Einordnung vor. Guericke analysiert außerdem präzise, an welchen Stellen unser Rechtsstaat noch funktioniert und wo sich bereits bedrohliche Fehlentwicklungen feststellen lassen.

MWGFD-Mitglied Martin Schwab: fatales Signal für die Rechtsprechung

Martin Schwab, Professor für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht an der Universität Bielefeld, prangert die Entscheidung des Gerichts als „absolute Katastrophe“ an. Laut Schwab geht vom BGH-Urteil ein fatales Signal aus:

„Es besteht die Gefahr, dass jetzt bei sämtlichen Richtern, die aktuell noch über Corona-Bußgelder, Corona-Verordnungen, Impfschäden, aber auch über Äußerungsdelikte im Zusammenhang mit Corona befinden, die Angst umgeht, dass sie ebenfalls ihren Job los sind, wenn sie gegen das Regierungsnarrativ entscheiden.“

Richter sollen bei Entscheidungen RKI-Protokolle heranziehen

In einem Gastbeitrag für den Blog von Alexander Wallasch appelliert Martin Schwab an die Richterschaft, sich bei Entscheidungen auf die RKI-Protokolle zu beziehen und dazu Fachleute des RKI als Zeugen zu laden, „die diese ganzen Ungereimtheiten dann erklären müssen.“ Damit seien Richter „auf der sicheren Seite“. Die Narrative würden so vor Gericht von ganz alleine zerbröseln, ohne dass dem jeweiligen Richter Rechtsbeugung vorgeworfen werden könne, denn „er hat sich ja schließlich aus einer seriösen Quelle informiert.“

Netzwerk KRiStA bittet um finanzielle Unterstützung für Dettmar

Für Christian Dettmar kommt diese Empfehlung ebenso wie die Aufdeckung der RKI-Protokolle zu spät. Wie KRiStA hervorhebt, bedeutet dieses Urteil das unmittelbare Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehalts und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Die zukünftige Rente des Richters wird deutlich geringer ausfallen.

Da er außerdem erhebliche Prozesskosten zu zahlen hat, ist er auf Zuwendungen dringend angewiesen.

Das Netzwerk KRiStA bittet daher alle, die Christian Dettmar in dieser schwierigen Situation unterstützen möchten, dies nach Möglichkeit mit einer Spende zu tun. Wir von MWGFD schließen uns diesem Aufruf gerne an und verweisen auf das Spendenkonto:

IBAN: DE88 8205 1000 1164 9047 24 (Sparkasse Mittelthüringen)
BIC: HELADEF1WEM
Kontoinhaber: Christian Dettmar
Verwendungszweck: Schenkung

KRiStA betont, dass jeder Beitrag willkommen ist, ob einmalig oder als Dauerauftrag. Sämtliche Zuwendungen kommen unmittelbar Christian Dettmar zugute.

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