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Allgemein Gesellschaft und Wirtschaft

EUVABECO Update

veröffentlicht am 21.11.2024; Autorin: Cornelia Margot (†), Volljuristin;

Den nachfolgenden Text zum Thema „Euvabeco“ ließ uns unsere Gastautorin Cornelia Margot, Volljuristin, am 10. November zukommen. Zu unserem großen Entsetzen ist sie am Abend des 10. November überraschend verstorben. In dankbarer Erinnerung an ihre wertvolle Mitarbeit veröffentlichen wir hier ihren letzten Artikel, der leider unvollendet geblieben ist. Die von ihr ankündigten Links fehlen.
Wir werden Cornelia Margot als zuverlässige, kritische und unserer Arbeit wohlgesonnene Unterstützerin schmerzlich vermissen.

EUVABECO Update

Dieser Artikel ergänzt den Beitrag „EUVABECO – Mehr als nur ein Impfausweis“ vom 26.8.2024

Zur Erinnerung: EUVABECO ist ein europäisches Projekt zur Steigerung der Impfbereitschaft. Fünf einzelne Maßnahmen werden in ausgewählten europäischen Ländern ab Herbst 2024 für einen Zeitraum von ca. zwei Jahren in einem Pilotverfahren getestet. Dazu gehören u.a. ein digitaler europäischer Impfausweis (EVC), ein Impfentscheidungssystem (Clinical Decision System CDS) und eine Verknüpfungsstudie zum Erfassen zahlreicher Daten der Bevölkerung zwecks Screening und Versand von Impfeinladungen.

Deutschland wird die EVC und die elektronische Patienteninformation (Beipackzettel) testen. Die vorläufigen Umsetzungspläne mit ergänzenden Informationen für die Pilotphase wurden vor kurzem auf der Webseite von EUVABECO unter „Ressourcen“ veröffentlicht.  

1. European Vaccination Card EVC

Die Übersetzung „Impfpass“ scheint es nicht so recht zu treffen. Denn es soll nach den Umsetzungsplänen in der Tat kein Dokument werden, mit dem man sich, wie mit einem Pass oder einem Ausweis, irgendwo einen Zugang oder sonstige Rechte verschaffen kann. Wenn wir ein Sesam-öffne-Dich – wie beim Covid-Pass – befürchten, dann wäre die EVC nicht der Schlüssel, sondern der Rohling für den Schlüssel.

Da von den fünf Werkzeugen zwei dazu bestimmt sind, in der EVC integriert zu werden (die elektronische Patienteninformation und das Impfentscheidungssystem CDS), wird die EVC eher eine Impfakte sein. Die Übersetzungstools bieten „Impfkarte“ an. Ich bleibe bis auf weiteres bei EVC.

Die EVC:

– wird in einer App angezeigt;

– kann als Kurzfassung auch ausgedruckt werden;

– kann bei Bedarf in andere Sprachen übersetzt werden;

– soll Patienteninformationen zu allen verabreichten Impfungen enthalten;

– soll das Impfentscheidungssystem CDS enthalten;

– ermöglicht eine Echtheitsprüfung durch digitale Unterschriften, die in einem von der WHO verwalteten Speicher, dem Global Digital Health Certification Network, enthalten sein müssen.

Ausgestellt wird die EVC von Ärzten und anderen Personen, die Impfungen verabreichen oder registrieren dürfen.
Traditionelle papierene Impfbescheinigungen sollen weiter beibehalten werden. Es soll niemand diskriminiert werden, der keine EVC hat.

Wie wird sie ausgestellt?

In den elektronischen Patientenakten soll es den Menüpunkt „EVC“ oder „Impfausweis“ geben, in den Impfdaten eingetragen werden können.
Alternativ können die Impfdaten auch einem nationalen Impfregister entnommen und in einer separaten App dargestellt werden.

In Deutschland ist offenbar die erste Variante geplant, sh. Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. 

Österreich hat sich, obwohl es an dem Pilotprojekt gar nicht teilnimmt, bereits für ein verpflichtendes Impfregister entschieden. Der ePA bzw. der österreichischen ELGA kann man widersprechen, dem Impfregister nicht. So „kriegen sie alle“.

Der Hauptnutzen der EVC soll die internationale Verwendbarkeit sein. Zu dem Zweck soll sie vor allem beworben werden. Für Touristen, Grenzgänger, Expats, Soldaten, LKW-Fahrer, Saison-Arbeiter. Sie soll insbesondere dann angeboten werden, wenn ein Gesundheitsdienstleister entsprechende Kenntnis hat. Jemand will auswandern, ist beruflich oft auf Auslandsreisen, erkundigt sich nach Reiseimpfungen etc. Das wäre DIE Gelegenheit, ihn vom Nutzen der EVC zu überzeugen.

Allerdings rechnet man aufgrund der Erfahrungen mit dem digitalen Covid-Zertifikat durchaus mit Widerstand. Von einer lautstarken Minderheit, die, wie es heißt, die EVC mit einem verpflichtenden Dokument verwechseln könnte, das Berechtigungen festlegt.

Wörtlich: „Dieser Widerstand sollte jedoch nicht so groß sein, dass er das Projekt aufhalten könnte“.

Wahrscheinlich gestaltet man das Ding auch genau aus dem Grunde nicht als Zugang und Rechte gewährenden Impfpass, sondern nur als harmlose Vorstufe, um den Widerstand dagegen abwiegeln zu können. Ein vor allem bei Auslandsaufenthalten nützliches Dossier, das man  niemandem vorzeigen muss.

Um Widerstand gar nicht erst aufkommen zu lassen, wird von den Projektentwicklern empfohlen, diesen Unterschied zwischen EVC und Impfpass klar und deutlich zu kommunizieren. Als erster Schritt sollte sie wie selbstverständlich in die elektronische Patientenakte integriert werden.

Fazit:

Die EVC wird als digitaler Ersatz für das gelbe Impfbuch und sonstige Papierbescheinigungen angeboten werden. Wahrscheinlich in erster Linie den Inhabern einer elektronischen Patientenakte. Es kommt harmlos daher als übersichtliches, selbst zu verwaltendes Dokument, das freiwillig ist und zu nichts verpflichtet.

Wie wird nun aus dem harmlosen EVC ein richtiger Impfpass, mit dem man offiziell Impfungen und Zugangsberechtigungen nachweisen könnte? Wann immer es verlangt werden würde.

Der Weg führt über das CDS.

2. Das Impfentscheidungssystem CDS

Das CDS zeigt individuelle Impfempfehlungen und Impferinnerungen an. Basierend auf persönlichen Angaben zu Alter, Lebensphase, familiären Verhältnissen, Vorerkrankungen und Beruf erkennt dieses System anhand der Angaben in der EVC sofort, ob die Person aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse alle empfohlenen oder sogar alle verpflichtenden Impfungen erhalten hat. Senior über 60? Die Erinnerung an Grippe- und Covid-Impfung ploppt auf. Enkelkind bekommen? RSV-Impfung auch für Opa. Keuchhusten am besten gleich auch.

Der ePA- und EVC-Inhaber wird demnächst eingeschult? Masernimpfnachweis verpflichtend. Soldat ? Komplettes Duldungsschema. Damit bloß keiner was übersieht.

Das CDS wird zwar während der Pilotphase offiziell nicht in Deutschland getestet. Es scheint aber schon beschlossene Sache für die Zukunft zu sein. Das BMG redet bereits davon, dass die Besitzer des „Impfausweises“ von einer digitalen Impferinnerung „profitieren“ und Impflücken besser erkannt und geschlossen werden könnten.  

Die Projektplaner von EUVABECO befürchten, dass bei Impfzögerern schon der Hinweis auf empfohlene Impfungen auf Widerstand stoßen und zu politischen Auseinandersetzungen führen könnte. Deshalb empfehlen sie, das CDS nicht sofort auf offiziellem Wege einzuführen. Sondern erst einmal durch private NGOs, wobei nur freiwillige Nutzer angesprochen werden sollen. Diese Befürchtung scheint das BMG nicht zu teilen.

Damit nähern wir uns dem tatsächlichen Impfausweis, der Rechte verschafft. In den Umsetzungsplänen wird der fiktive Fall einer Kinderkrankenschwester geschildert, die von Land A nach Land B auswandert, um dort ihrem Beruf in einem Krankenhaus nachzugehen. Sie hat ihre EVC dabei, die sie in ihrer App als erstes in die neue Landessprache übersetzen und entsprechend anzeigen lassen kann. Nun trägt sie in ihr CDS ein, dass sie jetzt als Kinderkrankenschwester im Land B arbeiten wird. Sofort wird ihr angezeigt, welche Impfungen zu dem Zweck in dem Land empfohlen oder sogar gefordert werden. Angenommen, es gibt Pflichtimpfungen. Dann benötigt sie für ihren neuen Arbeitgeber einen entsprechenden Nachweis. Der Arbeitgeber soll aber nicht die gesamte Impfakte einsehen können. Er soll nur wissen – erfüllt sie die aktuellen Verpflichtungen oder nicht.

Es wird erklärt, wie sie sich durch das Hochladen ihrer EVC auf einer behördlichen Bescheinigungsplattform ein Impfzertifikat beschaffen kann. Darin sind ihre persönlichen Daten, der Zweck der Bescheinigung und der Impfstatus enthalten. Dieses Zertifikat kann sie ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Anmerkung: Das ganze funktioniert natürlich auch im Inland – ohne jeglichen Auslandsbezug. Z.B. bei einer neuen G-Regelung.

Die Standhaften mit der papierenen Impfbescheinigung und diejenigen, die noch nicht einmal eine ePA haben, würden etwas mehr Aufwand betreiben müssen. Falls sie mitmachen wollen oder müssen.

Die anderen werden sich freuen, wie schnell und einfach mit wenigen Klicks das doch alles geht.

Hinweis für unsere Leser in Österreich

Da das alles angeblich freiwillig bleiben soll, fragt man sich, warum in Österreich Impfregister und digitaler Impfpass verpflichtend eingeführt wurden. Auch bei diesem Impfpass scheint es sich eher um eine Akte, eine EVC, zu handeln. Laut einem Bericht in Servus TV soll dieser Pflicht-Impfpass auch Angaben z.B. zu Vorerkrankungen enthalten. Somit scheint es sich um die typische EVC (einschließlich CDS) des EUVABECO-Projektes zu handeln. Beides laut Projekt angeblich freiwillig. In Österreich aber dem europaweiten Roll-Out vorgezogen – und das gleich auf verpflichtende Art und Weise.  

Wenn also in Österreich gegen Impfregister und Impfpass geklagt werden sollte, kann sich der österreichische Staat jedenfalls nicht darauf berufen, dass er aufgrund europäischer Regelungen hierzu verpflichtet wäre. Selbst, wenn EUVABECO nach Abschluss der Pilotphase europaweit ausgerollt wird, gibt es keinen zwingenden europarechtlichen Grund, warum Impfregister oder Impfpass verpflichtend sein müssen. Die österreichischen Kläger können m.E. auf das EUVABECO-Projekt und die dort propagierte Freiwilligkeit verweisen.

3. Die elektronische Patienteninformation

In den Umsetzungsplänen zum elektronischen Beipackzettel fällt auf, dass seitens des EU-Parlamentes eine Gesetzesänderung vorgeschlagen wurde, nach der ab 2028 Beipackzettel standardmäßig nur noch auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden sollen. Eine Druckversion sollen Patienten dann nur noch auf Anfrage erhalten.

4. Die Datenverknüpfung bzw. das Screening der Bevölkerung zur Impfmotivation

Das wird in der Pilotphase noch nicht in Deutschland getestet. Hierzu verweise ich auf den Artikel vom 26.8.24 und die Ausführungen dort unter 5.

Hautpzweck sollen die Impfüberwachung (surveillance) und die Impfeinladung sein. Alle diejenigen, die nach gesundheitlichen oder demografischen Kriterien (Alter) für eine Impfung auserkoren wurden, sollen rechtzeitig Benachrichtigungen und Einladungen erhalten. In den Umsetzungsplänen ist in dem Zusammenhang nicht nur von Pflichtimpfungen, sondern auch von Standardimpfungen die Rede.

Zu dem Zweck müssen erst einmal Daten gesammelt werden. Der Datensammelei wird man kaum entkommen. Es werden laut den Umsetzungsplänen Daten erhoben von Einwohnermeldeämtern, Laboren, Krankenhäusern, Arztpraxen, Impfregistern (sofern vorhanden), Krankenkassen, Versicherungen.

Es sollen auch immer neue Datenquellen erschlossen werden, so dass das Verknüpfungstool auch für andere Zwecke verwendet werden kann. Näheres erfährt man nicht.
Es wird zu dem Zweck erforderlich sein, digitale Identitäten (e-ID) zu vergeben und überall zu verwenden. Damit alles, was an Daten aus den verschiedensten Quellen zusammengetragen wird, eindeutig der richtigen Person zugeordnet werden kann.

Die Umsetzung des Projektes muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ggf. müssen Datenschutzbeauftragte prüfen, ob mögliche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Ansonsten wird die Zustimmung der Patienten zur Nutzung ihrer Daten erforderlich sein.

Ethik-Kommissionen müssen ebenfalls zustimmen.

Anmerkung: Das dürfte angesichts der Personalien der neuen Ethikratsmitglieder in Deutschland gewährleistet sein.

Und damit der Bürger das auch alles mitmacht und akzeptiert, muss er davon überzeugt werden, dass Regierung und die anderen Beteiligten nur sein Bestes wollen (will act in their best interests). Die öffentliche Meinung muss positiv sein – dann werden die Bürger ihre Daten gerne teilen und auch die Ergebnisse des Screening akzeptieren. Sagen die Projektierer von EUVABECO.

Deshalb sollen alle Beteiligten ein Verhalten an den Tag legen, das geeignet ist, das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen. Und ihre Bereitschaft zu fördern, die Entscheidungen der Behörden umzusetzen und die Maßnahmen zu befolgen. Wie mit den Leuten umgegangen werden soll, die sich bei einer zukünftigen Definitions-Pandemie misstrauisch und widerspenstig zeigen, wird nicht erwähnt.

Dieser Projektpunkt ist in Deutschland noch nicht aktuell. Aber es wird alles vorbereitet. Dann sollten auch wir vorbereitet sein. Wenn eines Tages ein Schreiben mit konkreter Aufforderung zur Wahrnehmung eines vorgegebenen Impftermines im Postkasten liegt, wird es zu spät sein, sich zu wundern.

Man sei also ab sofort sparsam mit seinen Daten. Bewillige keine Datennutzung, die nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu nehme man sich die Zeit, Datenschutzerklärungen, die einem z.B. im Gesundheitswesen, vorgelegt werden, gründlich und in Ruhe zu lesen. Und alles heraus zu streichen, was über zwingende gesetzliche Datennutzungen hinausgeht.

Wenn es bei einer Online-Nutzung ohne das Häkchen bei der Datenschutzerklärung nicht weitergeht, studiere man die dazugehörige Datenschutzerklärung und widerspreche unmittelbar sofort im Nachhinein allem, dem man widersprechen kann. Man stelle Datenschutzanfragen, z.B. bei Krankenkassen und Versicherungen, und widerspreche jeglicher bislang freiwillig erteilter Datennutzung. Wappne sich gegenüber wolkigen Versprechungen. Insbesondere, wenn etwas angepriesen wird mit dem Argument, es nutze einem und vereinfache dieses oder jenes.    

Vielleicht hilft es.   

MWGFD
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