„Sobald nur das Wort public emergency ausgesprochen ist, wird im Resultat der WHO der Schlüssel der Willkür in die Hand gereicht“ [RA Philipp Kruse].
Da die WHO mit der nächsten Pandemie an die Tür klopft, die Mehrheit der Bevölkerung immer noch im Glauben ist, die WHO sei eine philanthropische Behörde, ist eine dringende Empfehlung für die Interviewreihe zwischen Rechtsanwalt Philipp Kruse und der Journalistin Antje Maly-Samiralow auszusprechen. Die Öffentlichkeit muss darüber aufgeklärt werden, dass die WHO als Taktgeber jederzeit den Startschuss für solche gesundheitlichen Notstände geben darf, deren alleiniger Zweck offenbar die Ankurbelung der Impfstoffe ist, ohne dass die Staaten sich dem ungestraft entgegenstellen könnten.
Inwieweit der WHO zu viel Macht zugeschrieben wird, diese Frage beantwortet Rechtsanwalt Philipp Kruse in vier Interviews zum Thema WHO mit der Interviewpartnerin und Journalistin Antje Maly-Samiralow. Philipp Kruse, der sich wie kein zweiter Jurist im deutschsprachigen Raum mit dem Machtzuwachs für die WHO beschäftigt, arbeitet in dieser Interviewserie die potentiellen freiheits- und gesundheitseinschränkenden Konsequenzen für das Leben der Bürger heraus.
Er geht auf die juristischen Aspekte der neuen WHO-Vertragswerke ein und legt dar, wie massiv unser aller Grundrechte durch diese Verträge eingeschränkt werden könnten.
„Ein so komplexes Vertragswerk in so kurzer Zeit auszuhandeln erfordert zwingend die Beteiligung aller Mitgliedstaaten, ganz direkt und in einem sehr intensiven Austauschprozess […] was ich hier sehe ist das Konzept der Voraussetzung für einen globalen Notstand, das schwammig bis zum geht nicht mehr ist. […] Wir müssen uns die großen Linien vor Augen halten. Werden die Grundlagen für die Ausweitung einer Pandemie und Befugnisse klipp und klar benannt oder werden sie aufgeweicht.“
Folgende und auch weitere Fragen werden in der Interviewserie von Philipp Kruse diskutiert:
Was ist Gegenstand des Pandemievertrages?
Warum bedarf es eines Pandemievertrages zusätzlich zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)?
Wer verhandelt diese Vertragswerke, die im Pandemiefall maßgeblich über die Grundrechte der Weltbevölkerung entscheiden?
Welchen Einfluss können Klimawandel, Artenvielfalt und landwirtschaftliche Nutzung künftig auf die Ausrufung einer Pandemie nehmen?
Auch dem Thema der Genom-Sequenzen sieht Philipp Kruse mit großer Sorge entgegen.
„Die Staaten werden angehalten, Datenbanken von Genomsequenzen anzulegen, welche mögliche Erreger abbilden, damit im Falle eines Auftauchens diese Daten weltweit geteilt werden, um am Ende des Tages zu sagen, wir machen eine weitere Deklaration eines weltweiten Notstandes auf dessen Basis neue Impfstoffe hergestellt werden. Das öffnet eine weitere Tür zur Willkür, denn eine Genomsequenzierung kann zwar einen Erreger charakterisieren, aber niemand kann sagen, ob diese Genomsequenzierung mit dem realen Erreger übereinstimmt oder dies nur eine Simulation ist.“