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Allgemein Gesellschaft und Wirtschaft

Dr. Ronald Weikl verurteilt wegen Maskenbefreiung für Kinder

vom MWGFD-Presseteam: RA Edgar Siemund und Claudia Jaworski; erschienen am 19. November 2023

Schutz oder Unterwerfung?

Die Frage, die das vor einem Jahren abgehaltene MWGFD-Symposium aufgeworfen hat, ist beantwortet: Unterwerfung! Der Maskenprozess um Dr. Ronald Weikl hat endlich ein, wenn auch armseliges, Ende gefunden. Denn er wurde verurteilt, obwohl er „es gut meinte“, wie der Vorsitzende gönnerhaft gegenüber Dr. Ronald Weikl am letzten Prozesstag am 17.11.2023 vor dem Landgericht Passau äußerte. Wie das mit dem Vorwurf vereinbar sein soll, Maskenbefreiungsatteste „wider besseren Wissens“ ausgestellt zu haben, mag dieser Richter vor einer höheren Instanz zu gegebener Zeit erklären.

Fälschlicherweise wurde gleich zu Beginn der Verhandlung vom Vorsitzenden und dem Oberstaatsanwalt konstatiert, dass aus diesem Verfahren „die Luft raus sei“. Das mag vielleicht für das Mainstreamgemüt und die Wegschaumentalität der Fall sein. Doch nein! Tatsächlich ist die Luft weiterhin vergiftet, wenn nicht sogar verpestet. Sie ist verpestet mit „Fake-News“. Denn Dr. Ronald Weikl hatte versucht, Schulkinder vor den gesundheitlichen Schäden des Tragens von Gesichtsmasken zu schützen. Dass von den 1.096 ausgestellten Maskenbefreiungsattesten ausgerechnet die 10 abgeurteilt wurden, die den Schulkindern als Schutz dienen sollten, ist bezeichnend für die Grundhaltung der Staatsdiener in allen gerichtlichen Instanzen und der Mehrheit der Bevölkerung in Bezug auf das Kindeswohl in diesem Land. Deshalb stellen wir jetzt der Rechtsprechung in diesem Land ein Attest aus: Kindeswohlgefährendes Verhalten! Erschütternd!

Dass es hier nicht um Sinn oder Unsinn des Maskentragens gehe, wie der Vorsitzende der Kammer bekannt gab, ist ein beredtes Zeugnis der Ignoranz der Instanzen. Diese müssen sie pflegen, um zu vermeiden, dass sich der ganze Irrsinn der Coronamaßnahmen der Regierenden nicht der ganzen Bevölkerung offenbart. Denn die Regierenden haben bis heute keinen einzigen Beweis für die Wirksamkeit von Masken für die Vermeidung einer Infektion oder die Übertragung eines Virus liefern können. Um das zu vertuschen, verweist das Gericht in blinder Gesetztreue auf die Einhaltung von Regeln, ohne sich deren Sinnhaftigkeit vor ihrer Anwendung zu versichern. Die Sinnhaftigkeit der Regel und ihre Verhältnismäßigkeit sowie ihre sich aus anderen Gesetzen ergebenden Grenzen des Maskentragens spielen nämlich keine Rolle. Denn dass das Tragen von Masken jeder Sinnhaftigkeit entbehrt, ist spätestens seit dem letzten Cochrane-Report von Januar 2023 weltweit bekannt; das zu prüfen hatten die Gerichte 3 Jahre Zeit und daraus leitet sich die ärztliche Pflicht ab, Kinder vor der Gesundheitsbeeinträchtigung durch das Tragen von Masken zu schützen.

Wenn es um Regeln geht, fühlt sich der Vorsitzende vielmehr berufen, ein nicht nur hinkendes, sondern beinamputiertes Beispiel zu bringen: nämlich die Einhaltung einer 60 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung im Straßenverkehr. Warum ist das Beispiel missraten? Erstens, weil wir uns hier nicht im Straßenverkehr bewegen, sondern es um Eingriffe in die Gesundheit von Kindern geht! Da gelten andere Gesetze. Nämlich wissenschaftliche Fakten. Und so, wie der Vorsitzende nicht hinterfragt, warum an der von ihm erdichteten Stelle eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt wurde, hinterfragt er auch nicht, warum Kinder zum Maskentragen verdonnert werden. Das zeigt exemplarisch die Einstellung der bundesdeutschen Richterschaft: Niemals nach dem Warum einer Vorschrift fragen! All diese Entscheidungen basieren also auf einer anfänglich falschen Prämisse, weshalb auch der Vorsitzende – übrigens genauso, wie auch alle anderen Instanzen, allen voran das Bayerische Oberste Landesgericht – den toten Winkel der wissenschaftlichen Erkenntnis niemals ausleuchten wird! Die Gerichte sind nicht nur falsch abgebogen, sondern fahren ohne Rücksicht auf Verluste wie Geisterfahrer in einem Panzer auf der Gegenfahrbahn der Wissenschaft in ihrem eigens zu diesem Zweck geschaffenen „Rechtsraum“, wobei sie keinen Skrupel haben, die Schutzbedürftigsten in unserer Gesellschaft, nämlich unsere Kinder, einfach niederzubügeln.

Denn ihre Entscheidungen treffen nicht nur die, die sich dem Maskentragen widersetzt haben, sondern vor allem auch die anderen, die sich die Maske haben aufzwingen lassen. Sie leiden nämlich in gleicher Weise. Die Gerichte sind deshalb nicht mehr das Bollwerk gegen die Willkür der Regierenden, sondern ihre willfährigen Handlanger. Um bei den Geboten zu bleiben: Sie machen nur Sinn, wenn sie eine Verbesserung der Lage herbeiführen können. Bei der Maske gilt das nicht: Denn selbst wenn man die Maske aufsetzt, die Regel also einhält, führt dies nicht zu einem höheren Schutz anderer, weil die Maske eben keine Schutzwirkung entfaltet. Ganz gleich, ob mit oder ohne Maske: eine Schutzwirkung ist nicht erkennbar!

Stattdessen sorgen sich die Regierenden eher um die Leistungsfähigkeit ihrer Staatsschutzorgane, insbesondere der Polizei, damit sie weiterhin in der Lage sind, gegen unbescholtene Demonstrationsteilnehmer und Kinder vorzugehen. Denn die Polizisten genießen das gesundheitliche Privileg, sich nicht selbst mehr als 3 Stunden mit den FFP2-Masken foltern zu müssen. Ganz anders unsere Schulkinder, die sogar während des Fußballspielens in der Pause die FFP2-Maske nicht absetzen durften. Und noch besser sind Arbeitnehmer dran, die sich das Ganze gemäß der Arbeitsschutzbestimmungen nicht länger als 75 Minuten antun müssen und dann eine Pause von 20 Minuten ohne Maske einzuhalten haben. Tragen sie diese einen ganzen Tag lang, so wie unsere Kinder dies ununterbrochen taten, so haben Arbeitnehmer einen ganzen Tag „maskenfrei“. Unsere Kinder wurden daher während der Corona-Maßnahmen-Orgie, an die sich viele Erwachsene nur noch vage erinnern wollen, regelrecht gefoltert. Denn JAMA Pediatrics belegt eindrucksvoll, dass sich schon nach wenigen Minuten des Maskentragens der Kohlendioxidgehalt der Einatemluft um durchschnittlich das 6-fache von dem erhöht, was das Umweltbundesamt als gesundheitsgefährdend einstuft. Das ist Gerichten alles vollkommen egal. Offensichtlich geht es mal wieder darum, Kinder schon von Kindesbeinen an als gehorsame Staatsdiener abzurichten. Dass gerade Kinder für ihre Entwicklung ausreichend Sauerstoff benötigen, ist ganz offensichtlich nicht von Interesse. Dafür, dass Dr. Ronald Weikl frühzeitig eigene Erkenntnisse hinsichtlich dieser Gesundheitsgefährdung der Kinder sammelte und deswegen nicht „wider besseren Wissens“ handelte, dafür hat kein Richter ein offenes Ohr.
Die Maßnahmen werden auch nach drei Jahren nicht einmal von der Ärztekammer hinterfragt, sondern das rein politisch motivierte und bar jeder ärztlichen Vernunft stattfindende Corona-Theater wird gnadenlos auf die Spitze getrieben. Beredtes Beispiel dafür ist die folgende Anweisung, die die Ärztekammer mit einer japanischen Studie belegen zu können glaubt:

„Wer sich im Vorbeigehen an anderen Menschen vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 schützen will, sollte für 5 Sekunden die Luft anhalten und, falls möglich, einen Abstand von mindestens einem Meter einhalten und sich gegen den Wind positionieren.“

Ärzteblatt vom 6. November 2023: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/147132/Fuenf-Sekunden-Luft-anhalten-koennte-Risiko-fuer-Coronainfektion-reduzieren

Begegnet man also 30 Menschen hintereinander, so muss man 150 Sekunden die Luft anhalten, was 2:30 Minuten entspricht. Da wollen wir doch mal sehen, wie der Ärztekammerpräsident uns das vormacht. Bevor sie also das nächste Mal eine Stadt betreten, informieren Sie sich vorher, woher der Wind weht…

Lassen Sie uns noch einmal auf das unsägliche Urteil des Landgerichts Passau zurückkommen, vorgezeichnet durch das Bayerische Oberlandesgericht mit seiner Verurteilung zu 90 Tagessätzen. Mit diesem Tagessatz konnte Dr. Weikl nicht mehr als nicht-vorbestrafter Mensch den Gerichtssaal verlassen. Dass sich der Oberstaatsanwalt auch noch dazu verstieg, die Atteste für Schulkinder als Serienstraftat zu bezeichnen, schlägt dem Fass den Boden aus. Mit 200 Tagessätzen à 100 EUR meinte der Vorsitzende nach Beratung mit seinen Schöffinnen wohl, ein mildes Urteil gefällt zu haben. Für die schutzlos zurückgelassenen Kinder ist dieses Urteil dagegen ein Schlag in ihr Gesicht. Deshalb wird Dr. Ronald Weikl auch nicht aufgeben. Seine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist bereits eingereicht, denn der Bundesgerichtshof ist als weitere Instanz aus Bayern nicht zu erreichen. Trotzdem gibt Dr. Ronald Weikl nicht auf:

„Es ist nicht gerecht, weil ich als Arzt doch auch präventiv tätig sein muss. Ich hätte gern ein Präzedenzurteil erwirkt. Wir sollten da weitermachen.“

Dr. Ronald Weikl am 17. November 2023 vorm Landgericht Passau

Mit dieser Aussage schließt überraschenderweise auch die PNP ab, die wohl – ganz offensichtlich anders als das Gericht – endlich zu einer besseren Erkenntnis gelangt ist.


Wer mehr Hintergrundinformationen zum Urteil der ersten Instanz erfahren möchte, dem ist der folgende Bericht von Dr. Ronald Weikl zu empfehlen:

https://rumble.com/v13hi8x-dr.-ronny-weikl-zum-urteil-im-maskenattest-prozess.html

Auch hier nochmal der Hinweis, dass Ronny Weikl eine finanzielle Unterstützung wirklich nur von denjenigen annehmen möchte, die das tun können, weil es ihnen nicht weh tut!

HERZLICHEN DANK!

SPENDENKONTO VON DR: RONNY WEIKL:

VR-Bank Passau:
Inhaber: Dr. Ronald Weikl
IBAN: DE04 7409 0000 0000 0090 91
BIC: GENODEF1PA1