Auf „Nö, wir wissen nicht“ ließe sich das Kommunikationsverhalten der Bundesregierung runterbrechen. Die Bundesregierung musste erneut eine politisch-medizinische Bankrotterklärung abgeben, die die „Impfkampagne“ als Blindflug enttarnt. Eine simple Frage (siehe Schreiben) an das Bundesministerium für Gesundheit genügte, um der falschen Versprechungen der Impfpropagandisten in puncto Wirksamkeit und Sicherheit der Covid-19-“Impf“-Kampagne wieder einmal gewahr zu wahren:
„Liegen der Bundesregierung Zahlen aufgrund von seriösen Studien vor, die belegen, dass mit Corminarty behandelte Personen unter weniger medizinisch unerwünschter Ereignisse litten als unbehandelte Personen?“
Quelle: Antwortschreiben des BMG vom 4. August 2023
Auf diese Einzelfrage erhielt das Mitglied des Deutschen Bundestags, Roger Beckamp, am 4. August 2023 vom parlamentarischen Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke folgende Antwort:
„Nein, derartige Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor.“
Immerhin. Dies wird wohl die ehrlichste Antwort der dreijährigen Impfpropaganda bleiben. Woran mag das liegen, dass die Bundesregierung keine Zahlen darüber hat? Haben die für die Pharmakovigilanz verantwortlichen Stellen, allen voran das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), versagt? Wie kann es sein, dass der Bundesregierung keine Zahlen aus placebokontrollierten, randomisierten und verblindeten wissenschaftlichen Studien vorliegen? Wenn es sie nicht gibt, warum hat die Bundesregierung sie nicht initiiert? Das wäre bei einer völlig neuartigen genbasierten Behandlungsmethode gegen respiratorische Viren eine Selbstverständlichkeit.
Offensichtlich ist es der Bundesregierung gleichgültig, welche wahren Folgen die von ihr rücksichtlos auf die Bevölkerung losgelassene experimentelle „Impf“-Kampagne hat. Das zeigt auch der Umstand, dass es der Bundesregierung nicht darauf ankam, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, sondern weit davon entfernt ist, für die Gesundheit der Bevölkerung Sorge zu tragen.
Das spiegelt die Grundhaltung des aktuellen Gesundheitssystems wider: Neue Medikamente auf Teufel komm raus an den Mann bringen und warten was passiert! Das macht aber nichts! Denn stattdessen kümmert sich das BMG darum, jetzt die nächste – verzeihen Sie den pejorativen Ausdruck – Sau durchs Dorf zu treiben: Der Hitzeschutzplan bei einer Durchschnittstemperatur von 18° Celsius! Die Frage nach den Covid-Toten stellt sich genauso wie nach den Hitzetoten. Doch wen wunderts! Wenn sich die Arbeit des Gesundheitsministeriums tagtäglich in der „Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften“ erschöpft, wie es höchstpersönlich auf der Webseite des BMG als Aufgabe definiert ist, bleibt keine Zeit, sich für die Gesunderhaltung der Bevölkerung während der schlimmsten Pandemie aller Zeiten aufzuopfern, wie wir es von unseren Beamten und Staatsbediensten aufgrund ihres fürstlichen Salaires erwarten dürfen. Abgeschlagen auf Platz drei der Aufgabenliste folgt dann endlich der Gesundheitsschutz und die Krankheitsbekämpfung, nachdem man sich zuvor um die Leistungsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherung gekümmert hat. Fällt Ihnen was auf? Es geht erstmal nur ums Geld. Erst dann folgt die Gesundheit.
Wie sorgfältig das BMG mit Informationen umgeht, die ihm von seinen untergeordneten Stellen, wie dem RKI zugehen, zeigt das Beispiel der Email vom 23.03.2022, mit der das RKI das BMG über die Wirkungslosikgeit der „Impf“-Stoffe gegen Covid-19 bzgl. Ansteckung und Übertragung informierte (wie wir am 18. Mai 2023 berichteten, siehe Artikel). Man behielt diese Information einfach mal für sich. Auch auf unsere Anfrage, wann die einschlägige Information innerhalb des BMG bis zum Bundesgesundheitsminister vorgedrungen sei, kam folgende Antwort:
„Vom Absender Referat 611 BMG wurden keine Emails in Zusammenhang mit der angegebenen Email des RKI an die im Antrag genannten Personen/Stellen gesendet. Die Emails aus dem Referatspostfach werden nur an zuständige Bearbeiterinnen und Bearbeiter gesendet und von dort aus mit eigener Email-Adresse weiterverfolgt und weitergeleitet. Darüber hinaus liegen dem BMG keine weiteren Benachrichtigungen von vorgeordneten Stellen im Zusammenhang mit der angegebenen Email des RKI vor.“
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/rki-information-an-referat-bmg-611-vom-23-03-3022-12-28-uhr-ueber-unwirksamkeit-der-impfungen-gegen-sars-cov-2/#nachricht-802209
Das kann nur heißen, das die Email im Referat 611 BMG versandet ist. Wer dafür verantwortlich zeichnet, bleibt zu klären. Auch Report24 echauffierte sich im Artikel vom 9. August 2023 – zu recht – darüber, dass die Bundesregierung auf die Frage, ob die Daten einer Studie aus Dänemark, der zufolge manche Chargen deutlich gesundheitsschädlicher sind als andere dort angekommen seien und entsprechende Interventionen ausgelöst hätte.
„Die Antwort der Bundesregierung ist für jeden informierten Bürger eine Frechheit [..]. Man beruft sich darauf, dass die Rohdaten der Studie nicht vorliegen würden und dass die berichtete statistische Korrelation wegen fehlender Stratifizierung nach Faktoren wie Impfzeitpunkt, Impfdosis, Intervall bis zum Auftreten der Nebenwirkung sowie Alter und Geschlecht des Impflings nicht beurteilbar wäre. Kurz: Man wischt die Studienergebnisse von der Hand.“
Autorin Vanessa Renner von Report24:
https://report24.news/impfstoff-chargenroulette-afd-hakte-bei-bundesregierung-nach-die-antwort-ist-skandaloes/?feed_id=32677
Das heißt mit anderen Worten: Man ist zu borniert, sich die Rohdaten selbst zu beschaffen und das verheerende Ergebnis dieser Studie durch das RKI oder das BfArM prüfen zu lassen.
Genauso, wie die Bundesregierung die Ergebnisse der Pfizer-eigenen Studie ignoriert, die die Pharmakovigilanz sechs Monate nach Markteinführung offenlegt. Nach dieser gab es 300 % mehr unerwünschte Nebenwirkungen, mehr als 75 % mehr schwere und mehr als 10 % mehr ernsthafte Nebenwirkungen (Intensivstation) bei denen, die mit BNT162b2 (Corminarty) behandelt wurden (siehe Analyse). Außerdem gab es in der „Geimpften“-Gruppe 20 und in der Placebo-Gruppe „nur“ 14 Tote. Wie bei solchen Ergebnissen sechs Monate nach Markteinführung die flächendeckende mittelbare Zwangsbehandlung der bundesdeutschen Bevölkerung möglich war, muss unbedingt aufgekärt werden.