Vom MWGFD-Presseteam; Autorin Claudia Jaworski; erschienen am 18. Juli 2023
„Es wird ja niemand gegen seinen Willen geimpft, selbst die Impfpflicht führt ja dazu, dass man sich zum Schluss freiwillig impfen lässt“
Wird es wie bei der Impfung sein? Keiner wird gezwungen sie zu nutzen, er muss es nur freiwillig wollen, wie Karl Lauterbach in der Tagesschau vom 19. Januar 2022 zu verstehen gab (siehe Link).
Die letzten drei Jahre haben uns gelehrt, dass die Versprechen unserer Politiker mit Vorsicht zu genießen sind. „Die Impfung ist sicher und nebenwirkungsfrei“ ist inzwischen ein geflügeltes Wort für fast alle Vorhaben, die ohne Rücksicht auf Verluste durchgepeitscht werden. Die derzeit hitzige Debatte über die bevorstehende Einführung der ePA (elektronische Patientenakte) ist nicht Ausdruck eines diffusen Unmuts eines technikverdrossenen Bürgers, wie man es so gerne aussehen lässt. Im Gegenteil, bereits vor der Einführung zeichnen sich klare Indizien ab, die die „Freiwilligkeit“ auch hier wieder nur als einen tückischen Marketingbegriff enttarnen werden. Nun, wir können entweder warten, bis wir abermals vor vollendente Tatsachen gestellt werden, oder wir nutzen unsere Erfahrungswerte und intervenieren jetzt.
Um vor Augen zu führen, wie strittig die ePA ist, genügt es schlicht auf bereits bestehende Gesetze (DSGVO) zu verweisen oder Politiker auf ihre selbst getätigten Versprechen hinzuweisen. Der Rundumschlag, wonach die ePA nur ein weiterer Baustein für eine allumfassende Kontrolle des digital-biometrischen Komplexes ist (Digitales Geld, Greenpass, Smart-City), liegt zu sehr auf der Hand, als dass wir noch darauf eingehen wollen. Wir raten jedem Bürger und Patienten, der noch etwas auf seine Datenhoheit und seine Selbstbestimmtheit gibt, an der von dem Bayerischen Facharztverband eingeleiteten Petition teilzunehmen und möchten erklären warum. Am digitalen Fortschritt ist an sich nichts Falsches, doch ist die entscheidende Frage, ob unsere Daten in vertrauensvollen Händen liegen. Um sicher zu gehen, gab Prof. Dr. Bhakdi in einer kurzen Videoansprache Anfang des Jahres richtiger Weise zu bedenken, dass
„Daten [..] das neue Gold der regierenden Elite [sind]. Wer unsere persönlichen Daten hat, erlangt Macht und Kontrolle über uns. [..] Wir haben das Recht, die Verwendung unserer Daten zu kontrollieren, einzuschränken und zu untersagen und auch die Löschung unserer Daten zu verlangen.“
Quelle: https://rumble.com/embed/v229lxs/?pub=1qadtk; Autor: Prof. Dr. Bhakdi
Auf Initiative von Mascha Orel, die als Sprecherin der international vereinten Juden, „We-for-humanity“, aktiv ist, haben wir am 24. Januar 2023 die Kampagne #MyDataMyChoice gestartet. Im Rahmen des Aufrufs „NEIN zur digitalen Sklaverei“ haben wir all jenen ein Widerspruchsschreiben an die Hand gegeben, die mit der elektronischen Patientenakte einen Eingriff in ihre persönlichen Daten fürchten und diesem potenziellen Missbrauch vorbeugen wollen. Gewiss, was die einen als Sklaverei werten, empfinden andere wiederum als bequemes Habitat. Hat man dem System erstmal ewige Treue geschworen – bis dass der Tod euch scheidet – und ist zuversichtlich, dass es für einen nur das Beste will, vermag es einem sogar ein Gefühl von Freiheit und Sicherheit zu vermitteln. Blind vertrauen zu können, ist ja eigentlich erst einmal was Schönes.
Doch wieviel Vertrauen kann unseren Regierenden noch angesichts der oben zitierten Aussage von Karl Lauterbach entgegenbracht werden und wie ist es nun um die Freiwilligkeit der Nutzung der ePA wirklich bestellt?
„Die Entscheidung und Kontrolle über die ePA und die darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegen allein in der Hand der Patientinnen und Patienten“
Quelle: Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html?hl=de_DE
Es scheint erst einmal, als hätten wir die Kontrolle. Hier gilt allerdings festzuhalten, wie „Freiwilligkeit“ dieser Tage definiert wird, nämlich ex negativo. Sprich „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei. Das ist das Opt-Out-Prinzip.“ so Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Bisher galt die Lösung, dass Versicherte ausdrücklich ihr Einverständnis erteilen müssen, wenn sie eine ePA nutzen wollten.
Ob wir unsere Daten wirklich in der „Hand haben“, wie es das Bundesgesundheitsministerium formuliert, stellt man heutzutage also nur dann fest, wenn man nicht einfach blind vertraut, sondern dieser Frage proaktiv auf den Grund geht. Spätestens dann zeigt sich die substanzielle Verformung der Mündigkeit in aller Deutlichkeit. Wer nichts sagt, stimmt automatisch zu. Die passende Entsprechung beobachten wir in der Art und Weise der Aufklärung, die Corona mit sich gebracht hat. Aufklärung ist längst keine Bringschuld mehr. Wer sich erdreistet, mehr wissen zu wollen, muss es sich holen, wenn er es denn findet. Bei den offiziellen Organen der Regierung sicherlich nicht. Fündig wurden schon einige aufgewachte Bürger auf unserer Webseite. Sie haben von unserem Widerspruchsschreiben, das wir vor einem halben Jahr an die Hand gegeben haben, Gebrauch gemacht. Die Feedbacks zu den Rückantworten waren sehr aufschlussreich: „Wieder wird darauf gesetzt, dass Menschen nichts mitbekommen“, so die ernüchternde Feststellung aller.
Mit Widerspruchsschreiben scheinen die Krankenkassen nicht gerechnet zu haben, eher mit dem bewährten Erfolgsmodell „wer nichts weiß, kann nicht widersprechen“. Denn in allen Fällen kam die Antwort, dass eine Opt-out-Regelung noch nicht erarbeitet sei, das Anlegen einer ePA jedoch unbedenklich sei. Wir sind gespannt, ob beispielsweise die Techniker Krankenkasse (siehe folgende Antwort) wirklich den Patienten „so schnell wie möglich [..] darüber informiert, wie Sie rechtsverbindlich Widerspruch einlegen können, bevor wir eine ePA für Sie anlegen“.

Das fettgedruckte „bevor“ suggeriert eine Sicherheit, die defacto aber nicht vorherrscht. Letzte Woche, am 13. Juli 2023, hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach nämlich den Entwurf des „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (DigiG; „Digitalgesetz“) an die Verbände im Gesundheitswesen geschickt. Heise.de berichtet in ihrem jüngsten Artikel „Krankenkassen sollen für Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte sorgen“ über die gemischten Reaktionen der Krankenkassen. So hält es die Techniker Krankenkasse plötzlich für elementar, dass die Patientenakte so schnell wie möglich befüllt werden muss. Dass bereits das vorzeitige Anlegen einer ePA eine massive Datenschutzverletzung darstellt scheinen einige Krankenkassen getrost zu ignorieren.
Im Folgenden zitieren wir einige Reaktionen und Erfahrungsberichte der Kandidaten, die der ePA explizit widersprechen wollten:
„Dieses Vorhaben [Anlegen einer ePA; eigene Anmerkung d. Verf.] steht für Verarbeitung meiner persönlichen Daten, der ich widersprochen habe. Wie kann ein derartiges Vorgehen unbedenklich sein? Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich nicht etwa pro-aktiv darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass - zunächst ohne meine Zustimmung - eine ePA angelegt wird; die Mitteilung erfolgte auf mein Schreiben hin. Vor diesem Hintergrund habe ich meine Bedenken, ob und wie ich informiert werde. Ich widerspreche wiederholt entschieden bereits dem Vorhaben und insbesondere der Missachtung meiner expliziten Willenserklärung.“
Ein Paar berichtet uns über die Erfahrung direkt vor Ort in der Krankenkassenfiliale:
„Wir haben uns entschieden, dieses Schreiben nicht postalisch zu übermitteln, sondern persönlich in unserer Krankenkassenfiliale vor Ort abzugeben, um uns den Empfang von einer Mitarbeiterin bestätigen zu lassen. Dies wurde uns harsch verweigert und damit begründet, dass es noch keine gültige Gesetzesgrundlage dazu gäbe. Daraufhin zerriss sie unser Schreiben. Das Einzige, was wir nach langer Diskussion bekommen konnten, war ein "Textbaustein" mit Krankenkassenstempel ohne Unterschrift (diese verweigerte sie ausdrücklich),“
„Das Gefühl bleibt allerdings, dass es sich hierbei um eine Order von ‚ganz oben‘ handelt, in der "Smart-City" dieses Vorhaben ohne Wahrung des Datenschutzes durchzudrücken.“
„Datenschutzgrundverordnung gilt auch und vor allem für die Regierung und Behörden. Wenn ich der elektronischen Patientenakte widerspreche, so ist diese Willenserklärung zu respektieren. Die Akte, dem zuwideranzulegen und mir zugleich durch Opt-out Gelegenheit zu bieten, dem zu widersprechen, ist widersinnig, verursacht einen unnötigen Aufwand für mich und die Behörden, steht im Widerspruch zu meinem Willen und aus meiner Sicht auch zu der DSGVO. Ich bitte Sie, in der Angelegenheit tätig zu werden. Davon abgesehen sollen Menschen, die über diesen Vorgang keine Kenntnis haben, ordentlich über den Zweck der ePA und ihre Rechte informiert werden.“
Schon jetzt lässt sich also beobachten, wie es um die Hoheit der persönlichen Daten bestellt ist und wie wenig eigene Willensbekundungen zählen. Und dies in einer Phase, in der es doch gilt, Vertrauen aufzubauen. Doch mit Blick auf das Heizungsgesetz oder der kürzlichen Abstimmung über die Erweiterung der WHO-Befugnisse scheint Aufklärung heutzutage etwas zu sein, das eher versehentlich in den öffentlichen Diskurs durchsickert, nachdem beispielsweise nächtliche Nachverhandlungen gescheitert sind, Politiker sich in die Haare kriegen oder spätestens der juristische Paukenschlag die überfällige Debatte forciert, weil sich doch noch ein Politiker unter Ächzen und Stöhnen doch noch dazu durchringen konnte, sich des abzustimmenden Inhalts zu vergewissern.
Das Durchregieren mit der Brechstange zieht sich durch alle Bereiche hindurch. Hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im November 2019 anfänglich noch zu einer ehrlichen Debatte über Datensicherheit und Datenschutz im Gesundheitswegen aufgerufen und noch betont, dass „die Datensicherheit [..] die Achillesverse für die Akzeptanz bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens [sein] [wird]“ ließ er auf einer Ärzteveranstaltung kurz darauf verlauten: „Ich werde bei dem Thema Gematik mehr Geschwindigkeit reinbringen, Hacker hin oder her“ (siehe Link).
Selbstverständlich sind unsere Politiker in der Lage, trotz dieser Widersprüchlichkeit den Bürgern ungehindert weiterhin Vertrauen einzuflößen. Doch auch mit dem „Vertrauen“ hat es dieser Tage eine ähnliche Bewandtnis wie mit der sogenannten „Freiwilligkeit“. Das Vertrauen bedarf keiner Vergewisserung mehr. Es herrscht vor, sobald es nur ausgesprochen wird. Nicht die Erfahrung ist entscheidend, sondern das performative Wahrsprechen genügt bereits. Und so wundert es nicht, dass Lauterbach auch trotz des jüngsten Hackerangriffs auf die Barmer Ersatzkasse weiterhin fröhlich und unentwegt verkündet, die ePA sei – ähnlich wie die sicherere und nebenwirkungsfreie Impfung – „sicher und freiwillig“. Zudem behauptete er auf der „Data for Health Conference 2023“, dass „Daten Teil der Menschenrechte [sind].“, was wir jedoch in den letzten drei Jahre kaum zu spüren bekommen haben, weil wir jedem Türsteher unseren persönlichen Impfstatus preisgeben mussten.
Es wird immer offenkundiger, dass bedeutungsschwangere Begriffe wie „Freiheit“, „Freiwilligkeit“, „Vertrauen“ und „Solidarität“ von der Politik lediglich als reaktionäre Instrumente zur Durchsetzung von Eigeninteressen missbraucht werden. „Frei“ soll man heute nur noch sein, wenn man sich freiwillig in Unfreiheit begibt. Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot beschreibt diesen Prozess in ihrem Buch „Wer schweigt stimmt zu“ treffenderweise als „die vielleicht fundamentalste Umkehrung des demokratischen Prozesses“.
Die simple Erklärung, dass es darum ginge, „das modernste Digitalsystem in Europa [zu werden]“ (siehe Pressekonferenz „Data for Health Conference 2023), die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten oder die Forschung zu unterstützen, greift hier also zu kurz. Gerade mit Blick auf die letzten drei Jahre des bevormundenden Moralismus und Rigorismus wird deutlich, dass jenes Widerspruchsverfahrens der expliziten Einforderung der Freiwilligkeit in Wirklichkeit Signum unserer Zeit ist, sprich Ausdruck des zu Grunde liegenden Menschenbilds. Bereits die Opt-Out-Regelung legt Zeugnis darüber ab, wie viel Selbstbestimmung und Mündigkeit dem Bürger zugestanden wird. Wir haben es mit einer arroganten Elite, die dem Menschen die Entscheidungsfähigkeit in einer nie dagewesenen Selbstverständlichkeit in Abrede stellt, zu tun, ohne dabei die eigene Verkommenheit festzustellen. Anders formuliert: Das Angst-Paradigma hat das ehemals humanistisch geprägte Menschenbild so verzerrt, dass viele inzwischen die Unterwerfung und blinde Erduldung freiwillig vorziehen. Dabei werden wir tagtäglich in nervtötender Regelmäßigkeit immer wieder an diesen Entmündigungsprozess erinnert, nämlich dann, wenn wir feststellen, sofern wir es überhaupt feststellen, dass unsere Einwilligung zur Nutzung von Tracking-Cookies soeben für uns automatisch entschieden wurde und die aktive Willensbekundung sich erst über Umwege äußern darf, nämlich über das Deaktivieren des voreingestellten Häkchens. Ja, am Beispiel dieser kleinen lästigen Cookies, die uns als Gipfel der Bevormundung buchstäblich ins Gesicht springen, offenbart sich der Umgang mit unseren persönlichen Daten, aber vor allem die mangelnde Achtung gegenüber unserer Mündigkeit.
Das Opt-Out-Verfahren, sprich etwas wird durchgewunken, es sei denn du schreitest ein, scheint ein beliebtes Mittelchen unserer Regierenden zu sein, wenn es darum geht, unbeliebte Projekte voranzubringen. Denn betrachtet man die Technik-Radar-Umfrage der Körberstiftung von 2022, ist das Opt-Out-Verfahren notwendig, wenn es gilt, die Teilnahme der ePA zu erwirken. Denn nur 75 % der Deutschen sind bereit, ihre Daten mit dem Hausarzt zu teilen, 43 % wären bereit, sie der Krankenkasse mitzuteilen und nur 13 % würden ihre persönlichen Daten Forschungseinrichtungen überlassen. Ob es an der vertrauenserweckenden Impfkampagene der Impfhersteller liegen mag?
Doch spielen Umfragen dieser Tage keine große Rolle mehr, denn „man darf das Volk nicht zu ernst nehmen“ wie unser Bundeskanzler Olaf Scholz zum Besten gab. Daher gilt getreu der – immerhin schonungslos ehrlichen – NLP-Taktik des ehemaligen EU- Kommissionspräsidenten, Jean Claude Juncker, die er Entscheidungsträgern an die Hand gab:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Quelle: Die Brüsseler Republik http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html, Der Spiegel, 27. Dezember 1999
Peu à peu die eigene Privatsphäre zu opfern, darin hat die Mehrheit der Deutschen seit Corona bereits Übung. Auf die gleiche Weise soll nun auch der Weg zur digitalen Bevormundung geebnet werden. Seit Anfang 2021 können alle 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkasse freiwillig erhalten. Bis Ende 2025 sollen mindestens 80 Prozent der Menschen über eine ePA verfügen, wünscht sich der Gesundheitsminister (siehe Link).
Klingelts? Die Taktik ist bekannt.
Der Unterschied allerdings ist: Impfdosen haben ein Verfallsdatum, wobei auch das ihn nicht interessierte. Aber eine erstmal in die Telematikinfrastruktur eingespeiste ePA wird nicht mehr so leicht stornierbar sein. Auch lassen sich elektronische Patientenakten nicht mit künstlichen Lieferengpässen schmackhaft machen. Im Digitalnetz gibt es keine Knappheit, denn Daten sind das neue Gold der Regierenden. Davon kann es nicht genug geben. Der Umstand, dass sie unsichtbar sind, macht sie nicht weniger gefährlich. Im Gegenteil:
Das gefährlichste Gefängnis, das es gibt, ist das, das Du weder sehen, noch anfassen oder riechen kannst. Denn das lässt Dich glauben, Du wärst frei.
Daher appellieren wir an alle redlichen Wähler, Ärzteverbände, Apothekerverbände und sonstige Entscheider in Sachen Gesundheitswesen, an der Petition mitzuwirken, ehe die Bürger nicht allumfassend über den eigentlichen Zweck der ePA informiert wurden und eine Rückkehr zum Recht auf Selbstbestimmung nicht vollzogen wurde.
Zum Schluss der Vorstellung dieser neuen ethischen Kategorie der „freiwilligen Pflicht“, zurück zur Ausgangsfrage, ob die ePA nun wirklich freiwillig ist: Wir haben es hier allenfalls mit einer transhumanistischen Freiwilligkeit zu tun, wenn der Kern des menschlichen Daseins, nämlich der Gemeinsinn und der eigene Wille, nicht umgehend wieder etwas gelten.