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Verfassungsbeschwerde in Sachen WHO

MWGFD-Presseteam; Autorin Claudia Jaworski, erschienen am 17. Juni 2023

Unsere Demokratie stand noch nie mit dem Rücken so zur Wand wie sie es jetzt gerade tut. Mit den neuen Richtlinien (IHR und CA+), die die WHO derzeit in Stellung bringt, soll die WHO bei dem eigenmächtigen Ausrufen des Gesundheitsnotstands faktisch die Regierungsgewalt über die Mitgliedstaaten übernehmen. Nach den derzeitigen Formulierungen, die enormen Auslegungsspielraum erlauben, würde hierzu schon eine Grippe ausreichen. Das derzeitige Auftreten der WHO lässt immer deutlicher werden, dass es nie um die Kontrolle der Pandemie ging, sondern um die Kontrolle der Menschen. Welcher Geist in der WHO weht, sollte spätestens dann jedem gedämmert haben, als die WHO vor zwei Wochen den nordkoreanischen Gesundheitsminister Dr. Jong Min Pak in den Exekutivrat gewählt hat (siehe Artikel). Das, was uns hier als Instrument internationaler Zusammenarbeit zur Seuchenbekämpfung und als philanthropische Bewältigungsstrategien verkauft wird, ist de facto ein Instrument totalitärer Alleinherrschaft. Am 12. Mai 2023 hat die überwiegende Mehrheit der Bundestagsabgeordneten im Beschluss zum Ampelantrag, der „Durchsetzungsfähigkeit (…) der WHO im Falle einer Gesundheitskrise“ zugestimmt, obwohl zu diesem Zeitpunkt im Artikel 3 der internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) die uneingeschränkte Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen entfernt wurde.

Eine Verfassungsbeschwerde und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist die einzige Antwort auf die parlamentarische Selbstentmachtung und Hybris. Bis zur 77. Sitzung im Mai 2024 ist dafür zu sorgen, dass die Vertragstexte in ihrer Endfassung nicht mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht kollidieren.

Der ehemalige LKA-Präsident und MWGFD-Mitglied Uwe Kranz, der in dieser Angelegenheit am 11. Mai 2023 mit einem offenen Brief die Bundestagsabgeordneten an ihre Pflichten gegenüber der deutschen Bevölkerung erinnerte, und die deutsche Aktivistin Marianne Grimmenstein-Balas, die bereits 2016 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) einreichte, sehen die Verfassungsbeschwerde als notwendige Reaktion, um dem ungebremsten Vorstoß der WHO Einhalt zu gebieten.

„Deshalb wird auch beantragt, einstweilig anzuordnen, falls die Verordnungen in den vorgesehenen Übereinkommen, die
mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht kollidieren, nicht restlos bis zur 77. Sitzung der Weltgesundheitsversammlung ausgeräumt werden, die Zustimmung zu den Änderungen der
Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag (CA+), für die Bundesrepublik Deutschland zu untersagen und die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der WHO zu beenden.“

Quelle: Verfassungsbeschwerde vom 16.06.2023, Autoren: Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein-Balas (siehe Upload unten)

Das auf Drängen von Uwe Kranz am 8. Mai 2023 abgehaltene Pressesymposium (siehe Rumble) mit dem Titel „WHO Cares – Weltdiktatur droht“ brachte mit Medizinern, Juristen und Psychologen alles an Informationen auf den Plan, was erforderlich war, um Presse, Politiker und die Allgemeinbevölkerung über das eigentliche Vorhaben der WHO zu informieren. Die Frage „wen kümmerts? („WHO cares?“) ist zu unserer Überraschung inzwischen positiv zu beantworten. Die Resonanz, die wir erhalten haben, war gewaltig. Obgleich die Mainstreammedien vor Ort ausblieben, haben uns in den letzten vier Wochen in einem einmütigen Grundtenor zahlreiche Journalisten kontaktiert, um nähere Informationen über das Vorhaben der WHO zu erfahren. Auch ist zu vernehmen, dass immer mehr Abgeordnete erstmalig die verklausulierten WHO-Papiere hinterfragen. Mag sein, dass der offene Brief des ehemaligen LKA-Präsidenten Uwe Kranz auf die Sprünge geholfen hat. Uwe Kranz hat dabei bewusst die deutsche Übersetzung der IGV (Internationalen Gesundheitsvorschriften) und der CA+-Papiere (Pandemieabkommen) beigefügt, da die englische Version eine Zumutung ist.

„Die WHO hat eine Meisterschaft darin entwickelt, die wahren Geheimnisse zwischen den Zeilen zu verstecken.“ (Uwe Kranz)

Dass vor allem die Gesellschaft hierzulande sehr wohl an der Frage interessiert ist, ob eine globale Organisation in ihrer privaten Lebensführung mitmischt, erkennen wir außerdem an der hohen Beteiligung an der Petition vom 12. Mai 2023. Das Quorum ist erreicht. Die nötigen 50.000 Stimmen, um eine öffentliche Diskussion über den Pandemievertrag herbeizuzwingen, wurden weit übertroffen (siehe Petitionsforum). Ob der Petitionsausschuss des Bundestags die Stimmen der Bürger ernst nimmt, müssen wir leider bezweifeln. Doch mit der Gretchenfrage, ob die kritische Auseinandersetzung mit dem WHO-Vorstoß nur Scheingefechte sein werden, um eine Illusion von Demokratie aufrechtzuerhalten, wollen wir uns nicht aufhalten. Obgleich wir wissen, dass die Agenda ohne Rücksicht auf Verluste und Verletzung der Grundrechte auf Biegen und Brechen durchgezogen werden soll, schöpfen wir dennoch alle grundgesetzlich garantierten Freiheiten gegenüber dem Staat aus. Es gilt, den Widerstandsgeist der Bürger hierzulande wahrzunehmen, aufrechtzuerhalten und bis 2024 soweit zu potenzieren, dass zumindest die Bürger in Deutschland, wenn sich schon unsere „Politiker“ wie reglose Puppen den Strippenziehern überlassen, sich als wehrhafte Demokraten zeigen.

Gewiss, einige Köpfe in diesem Land sind von dem ungebremsten Schleudergang der Propagandisten derart weichgespült, dass sie nicht einmal erkennen, dass das, was sie selbst als Querdenker-Quatsch abgetan haben, sich nun bewahrheitet. Wozu die PCR-Testerei und die digitalen Impfpässe gut waren, manifestiert sich spätestens jetzt. So ist bekannt geworden, dass die WHO in diesem Monat das System der digitalen COVID-19-Zertifizierung der EU übernimmt. Während nur noch Wenige der vermeintlichen Erleichterung der Mobilität Glauben schenken, weiß inzwischen die Mehrheit, dass hier in Wirklichkeit das größte Machtinstrument installiert wird, das die Bewegung jedes einzelnes Bürgers zu steuern in der Lage ist.

Um festzustellen, dass die WHO mitnichten eine demokratische Vereinigung ist, genügt ein Blick auf deren Finanzierung. Über 80 % ihrer Gelder stammen von privaten Akteuren. Vor ein paar Wochen ist bekannt geworden (siehe The Expose), dass die Rockefeller Foundation nun Partner der WHO geworden ist, selbstverständlich mit dem wohlbekannten tugendhaften Ziel, die Durchsetzungskraft bei aufkommenden Pandemien in der Ära des Klimawandels zu stärken.

Bereits die Rhetorik des WHO-Chef Tedros macht deutlich, dass diesem Pandemieabkommen keine demokratischen Prinzipien zu Grunde liegen. „Wir können nicht einfach so weitermachen wie bisher“, „Der Pandemievertrag, über den die Mitgliedstaaten derzeit verhandeln, muss ein historischer Vertrag werden“, „unsere Schicksale sind miteinander verbunden“. Am 22. Mai 2023 schrieb das Deutsche Ärzteblatt sehr vielsagend „WHO-Chef drängt auf Pandemieabkommen“.

Nun liegt es an uns Bürgern, das Heft in die Hand und unsere Regierung in die Pflicht zu nehmen und die Souveränität unseres Landes mit allen Mitteln zu verteidigen. In diesem Sinne zitieren wir hier abschließend den einschlägigsten Part der 28-seitigen Verfassungsbeschwerde (siehe Upload unten).

„Die Würde des Menschen und seine Freiheitsrechte sind im Grundgesetz festgelegt. Die Grundrechte dürfen nicht beliebig und grenzenlos eingeschränkt werden. Das Grundgesetz setzt dem Staat und seinen Organen enge Grenzen für Einschränkungen. Es handelt sich um abgesichertes, materielles Recht. Die vorgeschlagenen Änderungen der IHR und der Pandemievertrag müssen auf ihre
Vereinbarkeit mit den Pflichten des Staates zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Menschenrechte geprüft werden, einschließlich der Sicherstellung, dass die Mitgliedschaft in
internationalen Organisationen wie der WHO die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland nicht daran hindert, diesen Pflichten nachzukommen. Es muss unter jedem Vertragsverhältnis gesichert
sein, dass die Bundesrepublik Deutschland stets ihre volle Handlungsfähigkeit behält. Das gilt auch für internationale Verträge (s. CETA-Urteil 2 BvR 1368/16). Die veränderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR), die ohne weitere Zustimmung des
Deutschen Bundestages nur mit einfacher Mehrheit von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet werden können, und auch der Internationale Pandemievertrag (CA+) in ihren jetzigen
Fassungen verstoßen gegen ius cogens und Art. 53 WVRKIO. Schon die Verhandlungen über eine Übertragung wichtiger Hoheitsrechte an die WHO, ohne vorher die Wahlberechtigten zu fragen, ist
verfassungswidrig und stellt einen Identitätswechsel dar, denn „soweit im öffentlichen Raum verbindliche Entscheidungen für die Bürger getroffen werden, insbesondere über Eingriffe in Grundrechte, müssen diese Entscheidungen auf einen frei gebildeten Mehrheitswillen des Volkes zurückreichen.“ (s. BVerfG, 2 BvE 2/08 Rn. 212). Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts legt ganz klar fest, dass die Bundesregierung nicht berechtigt ist, Hoheitsreche zu übertragen, sogar an eine Organisation, die durch ihre Finanzierung hauptsächlich private Interessen vertritt, ohne vorher der verfassungsrechtlichen Pflicht staatlicher Stellen aus Art.
2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2 und Art. 146 GG nachzukommen, woraus die Durchführung einer Volksabstimmung über die Verfassung im Falle eines Identitätswechsels folgt.“