Nürnberger Arzt vor Gericht
vom MWGFD-Presseteam; Autorin Claudia Jaworski; erschienen am 06. Mai 2023
Die Pandemie ist für beendet erklärt worden, das Tragen von Masken ist trotz Arcturus XBB 1.16 wie von Zauberhand aus dem Alltag verschwunden und auch Lauterbach und Co. gestehen sich die Überzogenheit der Maßnahmen ein: „Was Schwachsinn gewesen ist, wenn ich so frei sprechen darf, sind diese Regeln draußen“1. Man wäre also geneigt, zu glauben, dass die Narrative der Medienpropaganda zur Neige gehen, dennoch hat sich derzeit ein Arzt, der für all das, wofür das Corona-Maßnahmen-Regime nun rückwirkend Kritik erntet, vor Gericht zu verantworten.
MWGFD begleitete mit Rechtsanwalt Edgar Siemund von „Anwälte für Aufklärung“ am 03.05.2023 die Eröffnung des Verfahrens gegen den Nürnberger Arzt Wolfgang Urmetzer vor dem Landgericht Nürnberg. Dem Anästhesisten Wolfgang Urmetzer (Praxisschwerpunkte Naturheilverfahren, Akupunktur, TCM) wird ein Prozess gemacht wegen des Ausstellens von unrichtigen Gesundheitszeugnissen wider besseres Wissen und Gewissen, obwohl Studien inzwischen klar belegen, dass Masken keine Virusinfektion verhindern. Doch die systemisch gewordene Beweislastumkehr nötigt weiterhin Ärzte, die nach bestem Willen gehandelt haben, gegen diese Ungeheuerlichkeiten anzukämpfen.
Das gleiche Anwaltsduo, das dem MWGFD-Vorsitzenden und Passauer Arzt Dr. Ronald Weikl durch die irrsinnige Odyssee von Instanz zu Instanz begleitete, steht auch Urmetzer zur Seite. Das eingespielte Rechtsanwalts-Duo, aus Prof. Dr. Weiler und Dr. Geipel, gab sich – als wäre es inzwischen ein Routineakt, locker: „wir geben unser Bestes, gleicher Vorgang, MASKE!“.
Der unbescholtene Arzt Urmetzer gibt sich ebenfalls zuversichtlich:
„Ich stehe das erste Mal vor Gericht und bin mir absolut keiner Schuld bewusst. Ich habe mich schützend vor meine Patientinnen und Patienten gestellt, indem ich diesen in einer schweren Situation Maskenbefreiungsatteste ausgestellt habe. Ich hoffe, dass Gerechtigkeit die größte Rolle spielen wird und wissenschaftliche Aspekte gewertet werden und dann kann meiner Meinung nach nur ein Freispruch rauskommen“
Die Sinnfrage jener Prozesse mal beiseitestellend, lautet die Anklage zur Verfahrenseröffnung:
„Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 278 StGB in 264 Fällen wider besseres Wissen und Gewissen.“
Inzwischen beläuft sich die Anzahl scheinbar falsch ausgestellter Maskenbefreiungsatteste bei 100. Wie schnell der Vorwurf nach unten korrigiert wird, hatte man bereits in Dr. Weikls Prozess beobachten können, als am Ende von über tausend nur 24 Fälle übrig geblieben sind. Inwieweit der Vorwurf der Ausstellung unrichtiger Atteste Bestand hat, entscheidet sich schlussendlich anhand der Zeugenvernehmungen und der Beweisaufnahme.
Es wird zu prüfen sein, ob vor dem Ausstellen der Atteste eine Anamnese stattgefunden hat, da ihm vorgeworfen wird, in 60 Fällen die Atteste im Vorfeld der körperlichen Untersuchung ausgestellt zu haben.
Der erste Gerichtstag wäre an und für sich nüchtern abgelaufen, nachdem der Beschuldigte sich vorerst nicht äußern wollte. Der Auftakt beschränkte sich allerdings nicht auf dem Vorlesen der Anklageschrift, sondern offenbarte schnell die Grundhaltung des Gerichts, nämlich wissenschaftlichen Fakten offenbar weiter trotzen zu wollen. Statt zu erkennen, dass alle eingeleiteten Strafverfahren gegen jene Ärzte spätestens nach den Eingeständnissen des Gesundheitsministers – wenn wissenschaftliche Studien schon nichts zählen – eingestellt gehören, verlor man sich bereits am ersten Verhandlungstag in Details. Dabei äußerte die Richterschaft den Wunsch, das Verfahren, das sich über 15 Gerichtstage erstrecken soll, zu konzentrieren. Ein guter Anfang, sich in diesem entscheidenden Aspekt einig zu sein, den ermüdenden Maskenprozessen ein schnelles Ende zu verschaffen.
Prozessbeobachter und Rechtsanwalt Edgar Siemund nahm den Verlauf der Verhandlung jedoch ganz anders wahr:
„Wie immer wurde kleinteilig auf Details rumgehackt, die der sogenannten Rechtsprechung wichtig sind und von denen sie meinen, dass sie einen unbescholtenen Arzt verknacken können. Und um das wesentliche Thema läuft die Katze wie um den heißen Brei rum, nämlich um die Frage, ob diese Masken überhaupt sinnvoll waren und ob es dann überhaupt einen Sinn macht, ein Attest auszustellen, sie nicht zu tragen. Denn wenn sie nicht sinnvoll sind, brauche ich kein Attest, wo drauf steht, dass sie nicht sinnvoll sind. Das macht keinen Sinn. Aber diese Frage stellt hier niemand in dieser Republik, weil man dann ja dann auf einmal darauf kommen müsste, die Regierung zu hinterfragen und das will kein Richter“
Dafür wurden andere Belanglosigkeiten hinterfragt. Neben den für diesen Tatvorwurf standardgemäßen Fragen, wie z. B „Wie kamen die Leute auf Sie zu?“, „Handelte es sich um neue Patienten oder waren diese bereits bei Ihnen in der Behandlung?“, erlaubte sich der Richter, auch die Art der Anamnese in Frage zu stellen. So zweifelte er an, inwieweit eine ganzheitliche, auf TCM ausgerichtete Medizin, deren diagnostische Verfahren Hören, Befragen, Betrachten, Riechen und Betasten sind, überhaupt eine Ferndiagnose zulässt. Das Interesse an der TCM scheint hierbei rein polemischer Rhetorik zu folgen, da vor Gericht für gewöhnlich die Schulmedizin als Maßstab betrachtet wird. Hier fragt man sich unweigerlich, wie es überhaupt so weit kommen konnte, einem Arzt vorzuschreiben, auf welchem Weg er seine Diagnosen gewinnt. Haben sich die Ärzte im Zuge der Coronakrise die individuelle Gewissensfreiheit und Entscheidungsfähigkeit nehmen lassen? Und warum spielt das Telemedizin-Gesetz plötzlich bei dieser Thematik keine Rolle, während maßnahmentreue Ärzte en masse ihren Patienten beim kleinsten aufkommenden Keuschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen blind ausstellten durften, ohne dass sie ihre Patienten zu Gesicht bekamen?
Vor diesem Hintergrund stürzte sich die Richterschaft auf die scheinbar verfängliche Email-Korrespondenz zwischen Urmetzer und seinen Patienten. Diese auf die Leinwand geworfen, pickte der Richter exemplarisch einige Emails raus, aus denen rauszulesen wäre, dass Maskenbefreiungsatteste in einigen Fällen auch vor einer persönlichen Visite ausgestellt wurden. Beim Vortragen der geschilderten Patientengesuche hatte man kurz die Hoffnung, dass der Richterschaft der Irrsinn des Ganzen dämmern würde.
So wandte sich ein 30-jähriger mit folgenden Worten an den Arzt:
„Selbst einem Laien sollte klar sein, dass ein Stück Stoff die Übertragung vor Viren nicht hemmt. Es belastet mich psychisch sehr. Schlimm gerade in Bayern als Verbrecher darstellt zu werden, nur weil ich frei atmen möchte. Wie soll ich als souveräner Vater meinen Sohn erziehen, wenn er kein Gesicht vor sich hat. Mein 9 Monate alter Sohn soll unter gesunden Umständen aufwachsen können. Vertrauen geht nicht mit stupider Gestik.“
Überhaupt sollte sich die Frage nach Beschwerdebildern und richtigen Anamnese-Verfahren vor dem Hintergrund dieser inzwischen nachweisbar schwer schädigenden Maßnahmen gar nicht stellen. Darüber zu diskutieren, ob psychische Beschwerden oder Beklemmungsgefühle schon ein Attest begründen, bereits ein Zungenbelag schon ausreicht, Atemnot und Kreislaufbeschwerden überzeugend genug sind oder es erst Vorerkrankungen bedarf, ist pervers, angesichts der Tatsache, dass der Maskenzwang laut einigen Studien sogar als Körperverletzung einzustufen ist. Ärzte hätten bei der Nutzung und nicht bei der Befreiung von Masken eine Abwägung vornehmen müssen.
Was hier eigentlich von der Ärzteschaft abverlangt wurde, machte auch der Passauer Arzt Dr. Ronald Weikl letztes Jahr in seinem Verfahren deutlich:
„Wie stellen Sie sich das vor? Ich soll meinen Patienten die Maske aufsetzen lassen und so lange warten, bis ich ihre Atemnot, ihre Kreislaufbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen hautnah miterleben kann?“
Was sich ein Urmetzer ebenfalls nicht zum Vorwurf machen kann, ist unterlassene Hilfeleistung. Die Notwendigkeit einer Maskenbefreiung sollte sich auch nicht erst über Vorerkrankungen bestimmen. Denn bei der Mehrheit der Patienten der bis dato angeklagten Ärzte (Dr. Monika Jiang, Dr. Triebel, Dr. Sönnichsen etc. ) kam es erst beim Tragen dieser Masken zu gesundheitlichen Beschwerden. Es gebietet regelrecht die Fürsorgepflicht, glaubhaft geschilderte Beschwerden seiner Patienten ernst zu nehmen. So beschränkt sich die Kernaufgabe eines Arztes nicht ausschließlich auf der Behandlung von Krankheiten. Gerade der Erhalt der Gesundheit und damit die Krankheitsprävention sollte wieder von Interesse sein. Dies scheint in unserem profitstrebenden Gesundheitssystem scheinbar in Vergessenheit geraten zu sein. Angesichts der gesundheitsschädigenden Radikalmaßnahmen sollten die individuell erstellten Maskenbefreiungsatteste in den einzelnen Fällen auch als Mittel zur präventiven Gesundheitserhaltung im Hinblick auf den individuellen Patienten, gesehen werden.
So erklärte Urmetzer uns im persönlichen Gespräch, dass das Wichtigste in der Beziehung zwischen Arzt und Patient „Vertrauen“ ist. „Wenn mir ein Patient glaubhaft schildert, dass er entsprechende Symptome entwickelt, dann ist meine Expertise als Facharzt für Anästhesie von entscheidender Bedeutung. Ich habe jahrelange in OP-Sälen oder auf Intensivstationen gearbeitet und mich täglich mit Atmungsparametern auseinandersetzen müssen. In vielen Fällen habe ich gesehen, wie ärztliche Kolleginnen und Kollegen am OP-Tisch auch wegen der Rückatmung von Kohlendioxid kollabiert sind.“
Ein weiterer entscheidender Aspekt, der das Verfahren schnell verkürzen würde, war der Verweis der Verteidiger auf die Art der Verwendung der Maskenbefreiungsatteste. Für eine Bestrafung nach §278 der alten Fassung, die diesem Verfahren zu Grunde liegt, müssten die Maskenbefreiungsatteste zur Vorlage bei einer Behörde ausgestellt worden sein. Die Atteste wurden jedoch ausgestellt, um den Patienten die Möglichkeit zu geben, schlicht und ergreifend im öffentlichen Raum frei atmen zu dürfen (Öffentliche Verkehrsmittel, Supermarkt, Kino, Restaurant etc.). Bereits der Umstand, auf diese an Absurdität nicht zu überbietende „Regelung“ zu verweisen – an die sich kaum einer mehr erinnern möchte – sollte den Gerichten zu denken geben.
Auch gilt es überhaupt die Relevanz von Attesten allgemein zu beleuchten und zu prüfen, welche Verordnungen zum Tragen von Masken im öffentlichen Raum in Bayern zu diesem Zeitpunkt überhaupt herrschten. „So konnte man beim Supermarktkontrolleur sagen, ich brauche keine Attest, mir geht es nicht gut“, rief der Verteidiger Prof. Dr. Weiler nochmal in Erinnerung. Dies ist gerade beim Vergleichsbild der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ja immer eine Relevanz hat, zu bedenken.
Da ohne Berücksichtigung der aktuellen medizinischen, evidenzbasierten Erkenntnisse über die Wirkungslosigkeit, gar Schädlichkeit von Masken kein Urteil gefällt werden kann, ist davon auszugehen, dass die Verteidiger entsprechende Beweisanträge stellen werden. Denn gleich zu Beginn bat der Verteidiger Prof. Dr. Weiler, den Rechtsmediziner, auf dessen Gutachten, die Vorwürfe gründen, auszuladen. Um zuverlässig feststellen zu können, wie konsistent das Anamneseverfahren von Urmetzer ist, bedürfe es einer fachgleichen Begutachtung durch einen fachgleichen Arzt.
Und so ist zu hoffen, dass das Landgericht Nürnberg Sachverhalte nicht einfach kritik- und vorbehaltlos blind übernehmen wird, sondern die Prämissen neu hinterfragt. So sei nochmals in Erinnerung zu rufen, dass medizinische Maßnahmen laut Gesetz nur angewandt werden dürfen, wenn der zu erwartende medizinische Nutzen höher ist, als die zu erwartenden Risiken. Der Nutzen wurde spätestens mit der Cochrane-Studie widerlegt.
Alles im allen, handelte sich hier um eine weitere Gerichtsverhandlung, die deutlich werden ließ, dass Gerichte in der Beweispflicht stehen müssten. So erwartet Urmetzer, dass die Staatsanwaltschaften in jedem einzelnen Fall nachweisen müssen, dass er wider besseres Wissens gehandelt habe. „Doch genau das Gegenteil habe ich gemacht“, so Urmetzer: „Ich habe wegen besserem Wissen und Gewissen den Menschen geholfen und sie vor gesundheitlichen Schäden gewarnt“. Dass es zur Verkehrung dieser Beweispflicht überhaupt gekommen ist, erklärte Dr. Urmetzer wie folgt: Der größte Trick der Pandemie war es, gesunden Menschen ‚klar‘ zu machen, dass sie krank sind (PCR-Test), ohne Symptome zu haben. Dadurch wurde der natürliche Prozess – asymptomatisch = gesund – ins Gegenteil gekehrt und die Menschen wurden ihres Urvertrauens beraubt. Doch beweispflichtig sind im Rechtsstaat jene, die Grundrechte einschränken wollen und nicht jene, die sie bewahren wollen. Mit Kompromissen und Deals möchte er sich nicht zufriedengeben. So gab er im persönlichen Interview Folgendes zum Besten: „Ich bin da genauso kompromisslos wie Dr. Weikl. Auch in meinem Fall ist es so, dass die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung möglicherweise ein Berufsverbot beantragen will. Wenn man nichts Unrechtes getan hat, kann es auch keinen Berufsverbot geben.“
Wir danken jedem einzelnen Arzt und den verteidigenden Rechtsanwälten dafür, dass sie darum kämpfen, die systemisch gewordene Beweispflicht wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Am nächsten Dienstag, den 9. Mai. 2023 geht es weiter. Auch hier hoffen wir wieder auf volle Publikumsreihen.
1Aussage bei Markus Lanz am 9.02.2023; https://www.focus.de/kultur/kino_tv/tv-kolumne-markus-lanz-lauterbachs-corona-gestaendnis-was-schwachsinn-gewesen-ist-sind-regeln-draussen_id_185418427.html