Kategorien
Allgemein Gesellschaft und Wirtschaft

Unterbringung und Zwangsimpfung von betreuten Menschen

Wir berichteten vor paar Wochen über einen Fall, der selbst unter Corona-Maßnahmenbefürwortern Entsetzen auslöste. Die 85-jährige in Deutschland lebende Ukrainerin Inna Zhvanetskaya wäre – wie es der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 6. Dezember 2022 vorsah – gegen ihren Willen zwangspsychiatrisiert und zwangsgeimpft worden, hätten Aktivisten sie nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht. Die Welle der Entrüstung war derart hoch, dass das LG Stuttgart per einstweiliger Anordnung die sofortige Wirksamkeit der Genehmigung zur Unterbringung aussetzen ließ.

Jener Justizskandal wurde vom Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte „KRiStA“ genaustens unter die Lupe genommen. Im dem am 12. Februar 2023 veröffentlichten Artikel gehen Dr. Clivia von Dewitz und Karin Adrian dem frappierenden gerichtlichen Beschluss auf den Grund und stellen die allgemeinen Voraussetzungen einer zwangsweisen Unterbringung und Zwangsmedikation betreuter Menschen vor.

Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung, derartig schwerwiegende Grundrechtseingriffe in das Leben eines Menschen anzuordnen, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt war. Schließlich wird in Anbetracht der Tatsache, dass der Gesetzgeber zum Jahreswechsel 2022/2023 das Betreuungsrecht „reformiert“ hat, um das Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen zu stärken, aufgezeigt, dass dieser gesetzgeberische Wille nach wie vor hinter der Realität zurückbleibt.

Quelle: https://netzwerkkrista.de/2023/02/12/unterbringung-und-zwangsimpfung-von-betreuten-menschen/