85-jährige Musikerin aus der Ukraine, die den Holocaust überlebt hat, sollte in ihren letzten Lebensjahren am 11.01.23 per Stuttgarter Gerichtsbeschluss unter Zwang für ein Jahr in die geschlossene Psychatrie eingewiesen und zwei Mal zwangsgeimpft werden. Leider ist dieser Beschluss erst am 10.01.23 veröffentlicht worden. Es war ein Wettlauf gegen die Zeit. Zwar konnte die richterliche Anordnung nicht aufgehoben werden, doch wurde medial eine derartige Welle an Entrüstung freigesetzt, dass es Aktivisten gelungen ist, diese Frau vor der Willkür der Behörden in Sicherheit zu bringen. Ein trauriges Zeugnis unseres Rechtstaates, wenn die Würde eines Menschen nicht nur angetastet wird, sondern mit Füßen getreten wird.
„In Deutschland werden im Jahr 2023 wieder Juden vom Staat verfolgt, abgeholt und medizinischen Zwangsbehandlungen zugeführt. All dies durch jene, die seit langer Zeit “niemals wieder” und “wehret den Anfängen” gepredigt haben.“
Report 24, erschienen am 11.01.2023
„Niemand, der seine fünf Sinne beisammen hat, kann weiterhin behaupten, (…) das Moralische versteht sich von selbst“. Im Sinne von Hannah Arendt ist es unsere Pflicht dort Widerstand zu leisten, wo Unrecht zu Recht wird. Nicht Inna Zhvanetskaya sollte auf der Flucht sein, sondern jene, die dieses menschenverachtende Vorgehen abgesegnet haben. Gegen die Betreuerin, die Richtern und andere beteiligten Behörden wir nun Anzeige erstattet.
Danke an Report 24 für die Berichtserstattung. Im von Report 24 veröffentlichtem Video bittet die begnadete Pianistin, dass man ihr ihre Musik, ihre Würde und ihre Ruhe lässt. Ohne Musik müsse sie sterben. Kennt man ihre Lebensgeschichte, ist diese Aussage wohl nichts als die Wahrheit.
Wir fassen drei Stellungnahmen einiger Akteure und Helfer zusammen und danken für ihren Einsatz.
Rechtsanwalt Holger Fischer hat sich der Sache angenommen und alles getan, um das Unheil abzuwenden. Er hat einen Eilangtrag und eine Beschwerde beim Gericht eingebracht. Aus Herzensgüte versucht Holger Fischer zu intervenieren, der seit mehr als zwanzig Jahren auf die gesetzliche Betreuung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen spezialisiert ist und deren Wunsch, vor der Spritze bewahrt zu werden, energisch verteidigt.
Holger Fischer – Rechtsanwalt
Bei mir fing das Jahr u. a. mit einem Hilferuf aus Baden-Württemberg an: Ein Betreuungsgericht hat auf Antrag der Betreuerin die zweijährige geschlossene Unterbringung einer alten Dame genehmigt, was der zwangsweisen Behandlung in einer Klinik für Psychiatrie und im Anschluss daran die Aufnahme im beschützten Bereich eines Pflegeheims bedeutet. Ohne erst den Erfolg der Krankenhausbehandlung abzuwarten und etwa dann den Fall unter Einholung eines neuen Gutachtens bezüglich des weiteren Unterbringungsbedarfs neu zu entscheiden, wird hier sogleich über die Zukunft dieser gar nicht so unselbständigen Frau entschieden.
Dies allein ist unverhältnismäßig.Nebenbei wird vom Gericht ausdrücklich sogleich die zwangsweise Impfung gegen Covid-19 genehmigt.
Während eine Zwangsmedikation mit Psychopharmaka nur ultima ratio sein darf, dementsprechend nicht schon im Beschluss enthalten ist, entscheidet hier ein Gericht, dass die Betroffene ohne Zögern, also möglicherweise noch direkt nach ihrer Verbringung mittels polizeilichem Zwang in die psychiatrische Klinik, unter Anwendung von Gewalt ihre Covid-Injektion erhält.
Alles zum Wohle der Betroffenen gemäß Paragraph 1906 Abs. 1 Ziffer 2 BGB, wonach eine Unterbringung gegen den Willen eines Betroffenen nur zulässig ist, weil
„zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, die Maßnahme ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.“Da der Beschluss sofort vollziehbar ist, wartet sie nun täglich darauf, dass sie
- von der Betreuungsbehörde, die der Betreuerin bei Ausführung des Beschlusses Amtshilfe leistet,
- die wiederum zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen die Polizei hinzuziehen wird,
aus ihrer Wohnung abgeführt, in die Psychiatrie transportiert und dort zwangsgeimpft wird.Die Betroffene ist vor Beginn des Zweiten Weltkriegs geboren und jüdischer Herkunft.
https://t.me/HolgerFischerRA, veröffentlicht am 2. Januar 2023
Mascha Orel – Mitgründerin von We for Humanity
Mascha Orel wurde von Rechtsanwalt Holger Fischer darüber informiert. Als eine in Deutschland lebende Jüdin, gebürtig in der Ukraine, hat die Mitgründerin von „We for Humanity„, einer internationalen humanitären Vereinigung von Überlebenden des Holocaust, das Gericht in Stuttgart inständig darum gebeten diese Entscheidung zu überdenken. Nicht zuletzt hat sie mit der Betroffenen selbst gesprochen und kann nichts von dem, was im Gutachten diagnostiziert wurde, bestätigen.
Ich habe das Gespräch als angenehm und bereichernd empfunden. Ich habe erwartet, dass Inna verwirrt sein würde, doch das ist nicht der Fall. Vielmehr war ich überrascht, dass sie sich zum Beispiel an Namen und Orte erinnert, die mit ihr nichts zu tun haben.
Anbei das Schreiben von Mascha Orel an das Gericht in Stuttgart, in welchem sie auch die Eindrücke und Erkenntnisse, die sie aus dem fast einstündigen Gespräch gewonnen hat, festhält.
Die renommierte Medizinrechtlerin Beate Bahner und Spiegelbestseller-Autorin des Buches „Corona-Impfung“, die seit drei Jahren so einige schauderhafte Fälle von Willkür und Entrechtung begleitet, spricht von einem „gigantischen Justizskandal“. Das ergreifende Schreiben von Mascha Orel trägt sie hier vor.
Beate Bahner – Fachanwältin für Medizinrecht
Diese Entscheidung ist ein gigantischer Justizskandal!! Sofort vollziehbar! Morgen soll die Komponistin abgeholt werden. Dann ist sie morgen Mittag geimpft und wird darüber hinaus vermutlich mit Medikamenten ruhig gestellt.
Ich bin fassungslos! Ein Betreuungsrechtsanwalt (Holger Fischer) hat bereits Beschwerde eingelegt. Dies hindert die Justiz und Polizei jedoch nicht am Sofortvollzug dieser Skandal-Entscheidung.Dieser Fall muss an die Öffentlichkeit und an die Presse! Jeder muss aktiv werden!
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner, veröffentlicht am 10.01.2023