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Rufmordkampagnen als Tarnkappe für staatliche Kindeswohlgefährdung

Rufmordkampagnen als Tarnkappe für staatliche Kindeswohlgefährdung

vom Presseteam; Claudia Jaworski, erschienen am 27.01.2023

Am 19.12.2022 haben wir über den Fall Dr. Andrea Christidis, einer unserer geschätzten MWGFD-Mitglieder berichtet (siehe Beitrag). Seit über 12 Jahren ist die Whistleblowerin einer staatlichen Verleumdungskampagne ausgesetzt, weil sie mit ungebrochenem Kampfgeist den (staatlichen) Missbrauch von Kindern und Erwachsenen an die Öffentlichkeit bringt.

Ein sich ewig schleppender Justizskandal hat am Landgericht Gießen am 22.12.22 seine langersehnte Fortsetzung erfahren. Die Psychologin und systemische Familientherapeutin Dr. Andrea Christidis leitete gegen die Staatsanwaltschaft Gießen eine Amtshaftungsklage ein. Ein Verfahren, welches dann ergeht, wenn Amtsträger gegen ihre Aufgaben verstoßen oder eine Straftat begangen haben. In diesem Fall genügt es nicht zu fragen, um welche Straftat es sich handelt, sondern um wieviele. Erstellung von Gefälligkeitsgutachten, Unterschriftsfälschung, Datenmissbrauch, Behauptung falscher Tatsachen, Rufmord, staatliche Korruption etc. All jene Straftatbestände sind letztlich nur Derivate und Symptome einer Unterdrückungsmaschinerie, die zwanghaft mit allen Mitteln versucht, von der eigentlichen Ursache abzulenken, nämlich der staatlichen Kindeswohlgefährdung, welche Dr. Andrea Christidis in unzähligen Fällen nachweisen kann.

Die Flucht nach vorne anzutreten in Form von Gegenanklagen, und der Versuch brisante Verfahren ins Unendliche zu verschleppen, hat sich spätestens seit Corona als billige Schuldumkehr verwirkt. Von all jenen Zermürbungstaktiken hat sich die ungemütliche Whistleblowerin nicht einschüchtern lassen. Und so kam es, dass die seit über 12 Jahren von Behörden gejagte Familientherapeutin selbst wieder Jägerin ist und der Staatsanwaltschaft Gießen nun dicht auf die Pelle rückt.

Der Prozess vom 22.12.22 endete mit einem Vergleichsangebot seitens des Richters, dem beide Seiten widersprachen. Nächste Woche, am 02. Februar 2023 soll das Urteil ergehen. Wer über den Verlauf der Verhandlung vom 22.12.22 Genaueres erfahren möchte, möge die von der Gerichtsreporterin Heiderose Manthey hierzu verfassten ausführlichen Berichte lesen und sich das Interview anhören:

Wir hoffen, dass diesem Fall nun endlich Gerechtigkeit widerfahren wird und die eigentlichen Akteure, die ihr Gesicht hinter der Rufmordkampagne zu wahren hofften, zur Verantwortung gezogen werden. Denn es darf nicht sein, dass staatlich verordnete Rufmordkampagnen sich als Tarnkappe und Erfolgsmodell für kriminelles Verhalten vor Gericht durchsetzen und selbst Richter aus Angst vor Denunziation ihre Neutralität aufgeben. Denn worum es im Gerichtsaal eigentlich gehen müsste – schon vor 13 Jahren hätte gehen müssen – sind Fälle staatlicher Kindeswohlgefährdung durch Jugendämter und Behörden.


Dr. Andrea Christidis

Die Psychologin MA Dr. und Aktivistin Andrea Christidis verfügt über zwei Bachelor- und zwei Masterabschlüsse in Psychologie und hat sich in den Studienschwerpunkten klinische, neuropsychologische, medizinische und pädagogische Psychologie qualifiziert. Sie promovierte in Psychologie und hat zudem ein Universitätsdiplom in kriminalistischer und forensischer Psychologie erworben. Des Weiteren verfügt sie über abgeschlossene Ausbildungen in Verhaltenstherapie und systemischer Familientherapie (WISPO-AG, Wiesbaden).

Als hartnäckige Aktivistin und Whistleblowerin kämpft sie gemeinsam mit ihrem Mann Prof. Dr. Christidis gegen systemischen Kindesmissbrauch und Kinderraub, denn gerade die 2,5 jährige Maßnahmenpolitik fördert einiges zu Tage, was hinter den schönen Fassaden von Behörden und der Justiz seit Jahrzehnten vor sich hin schlummert.

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