Wo der Rechtsstaat noch funktioniert …
Am 08.12.2022 berichteten wir im Beitrag Aufklärung ist gleich unlauterer Wettbewerb? über das wettbewerbsrechtliche Verfahren zwischen der Ländesärztekammer und Dr. Ronald Weikl, dem zweiten Vorsitzenden des MWGFD. Das Urteil ist nun gefallen. Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner kommentiert im folgenden Video das Urteil des Landgerichts Passau vom 12.1.2023 (1 HK O 1/22)
Infos und Warnungen des Vereins MWGFD an Ärzte vor der Covid-Impfung und vor den Haftungsgefahren sind nach richtiger Ansicht des Landgerichts Passau zulässige Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen. Sie dürfen nicht verboten werden.
RAin Beate Bahner vertrat den Beklagten Dr. Ronny Weikl, der auch Vorstand des Vereins MWGFD (https://www.mwgfd.org/) ist.
Fachanwältin Für Medizinrecht
Beate Bahner
- Autorin des Buches „Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten auch kostenlos als eBook
- Mitglied der Anwälte für Aufklärung
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