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Gesellschaft und Wirtschaft

Deutsches Skandalurteil wird mit allen Mitteln abgewendet

Der Fall Inna Zhvanetskaya

„Niemand, der seine fünf Sinne beisammen hat, kann weiterhin behaupten, (…) das Moralische versteht sich von selbst“.

Im Sinne von Hannah Arendt ist es unsere Pflicht dort Widerstand zu leisten, wo Unrecht zu Recht wird. Wir leben in einer Zeit, wo ziviler Ungehorsam zum einzig denkbaren Mittel avanciert ist. Denn wenn sich die Staatsgewalt schwerste Menschenrechtsverletzungen zu Schulden kommen lässt, die sich anderweitig nicht beheben lassen, sind die Kräfte der Zivilbevölkerung gefragt.

Die 85-jährige international bekannte Komponistin, die den Holocaust in der Ukraine überlebt hat, sollte in ihrer letzten Lebensspanne am 11.01.23 per Stuttgarter-Cannstatter Gerichtsbeschluss unter Zwang für zwei Jahre in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen und zwei Mal zwangsgeimpft werden. Viel Zeit das Undenkbare zu fassen war nicht, denn der Handlungsspielraum zwischen der Ankündigung des Vollzugs und dessen Durchführung betrug nur einige Stunden. Die Mitteilung erfolgte durch den Pflegedienst, der am am 10. Januar abends unangekündigt klingelte, um eine Unterschrift für seine Arbeitseinsätze abzuholen. Diese würden nicht mehr benötigt, da Inna Zhvanetskaya nur noch eine Nacht in ihrer Wohnung verbleiben würde. Eine Nacht zwischen einem selbstbestimmten Leben, getragen von Musik, und einer „freiheitsentziehenden Maßnahme“. Zum Zeitpunkt als ein Krankenwagen, die Polizei und selbst Schlosser am nächsten Morgen antrafen, war Inna schon in Sicherheit.

Es setzte eine Solidaritätswelle in Gang, die ihresgleichen sucht. Der medialen Synergieeffekte sei Dank hat der Fall die nötige Aufmerksamkeit erreichen können. Parallel setzte ihr betreuender Anwalt Holger Fischer alle Hebel in Bewegung, um diesen ungeheuerlichen Beschluss aufzuhalten.

Ein trauriges Zeugnis unseres Rechtsstaates, wenn die Würde eines Menschen nicht nur angetastet wird, sondern mit Füßen getreten wird.

„In Deutschland werden im Jahr 2023 wieder Juden vom Staat verfolgt, abgeholt und medizinischen Zwangsbehandlungen zugeführt. All dies durch jene, die seit langer Zeit “niemals wieder” und “wehret den Anfängen” gepredigt haben.“

Report 24, erschienen am 11.01.2023

Dieser Fall hat eine derartige internationale Aufmerksamkeit erreicht, dass all jene Akteure, die jenes menschenverachtende Vorgehen forciert haben, sich unmöglich der Konsequenzen entziehen können. Inzwischen ist es dem Rechtsanwalt Holger Fischer gelungen, zumindest eine sofortige Durchführung von zwei Zwangsimpfungen „bis längstens 16.01.2023“ abzuwenden.

Gegen die zuständige Richterin, welche die Zwangsimpfung angeordnet hatte, wurde bereits von mehreren Seiten Anzeige erstattet. In einer sich jedem gesunden Menschenverstand aufdrängenden Weise hat die Richterin gegen den Nürnberger Kodex verstoßen, der eigentlich jede Form einer Zwangsmedikation verhindern sollte.

Denn davon abgesehen, dass diese sogenannten Impfstoffe längst nicht mehr im Umlauf sein dürften, sollte gerade in Fällen größter ideologischer Verblendung der Nürnberger Kodex wie auch die noch geltenden Grundrechte des Grundgesetzes Menschen vor dem Gesetzesmissbrauch schützen.

Dass es zu einem derartigen Beschluss gekommen ist, entzieht sich jeder Logik und Gesetzeskenntnis.

a) wir haben grundsätzlich keine Impfpflicht

b) die „Impfung“ ist eben keine medizinische Behandlung

c) sofern es eine wäre, obliegt es nicht der Kompetenz der Richterin, medizinische Entscheidungen zu fällen.

Vor dem Hintergrund dieses Geschehens können wir erkennen, dass Beschlüsse und Urteile der Gerichtsbarkeit so lange zufallsabhängig oder gar willkürlich bleiben, solange nicht der Bürger in seinen konkreten Bedürfnissen wahrgenommen und ggf. auch fachübergreifend vor den zuständigen Gerichten vertreten wird.

Entscheidungen, die wie in diesem Fall klar gegen die Menschenwürde verstoßen, sowie viele andere derzeitige objektive Fehlurteile, können nur dann verhindert werden, wenn den oftmals fachlich-nicht dafür ausgebildeten Richterinnen und Richtern die fehlenden Informationen zur Sachlage und konkreten Bedürfnislage der betroffenen Personen durch eine auch fachübergreifend aufgestellte unabhängige Anwaltschaft* (*Team von Experten aus den Humanwissenschaften und Juristen) in jedem Einzelfall nahegebracht und die Gewährleistung der bestehenden Grund- und Menschenrechte gesichert wird.

Des weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Inna Zhvanetskaya stellvertretend für viele ältere Menschen steht, denen man während der letzten 3 Jahre viel Unrecht angetan hat. Vielen älteren Menschen in diesem Land wurde die „Impfung“ ebenfalls gegen ihren Willen aufgezwungen. Und nicht nur das wurde ihnen angetan: Ihnen wurden Besuche im Altenheim oder Krankenhaus verweigert, Kontaktmöglichkeiten zu ihren Liebsten wurden eingeschränkt, ihre Lebensqualität wurde durch diese Maßnahmen erheblich eingeschränkt, usw. Der Fall zeigt exemplarisch auf, wie gerade mit der älteren Bevölkerung umgegangen wurde.

Wir danken an dieser Stelle allen Anwälten und Menschrechtsaktivisten, die schnell, beherzt und unbürokratisch gehandelt und damit Schlimmeres verhindert haben.