Beitragsempfehlung:
Schadensersatz für Corona-Impfschäden (Teil 2)
Wie im ersten Teil dieser Abhandlung gezeigt, ist die „Verordnung zur Sicherstellung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie“ (MedBVSV) verfassungswidrig. Die in dieser Verordnung enthaltenen Suspendierungen von tragenden Teilen des Arzneimittelgesetzes (AMG), u. a. des § 84 AMG, sind daher nichtig.
Nachfolgend kann deshalb nunmehr ein Überblick über Anspruchsgrundlagen gegeben werden, die zum Ersatz von Schäden an Leben und Gesundheit – verursacht durch eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 – führen können.