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Gesellschaft und Wirtschaft

Zweierlei Maß bei der Justiz?

Zweierlei Maß bei der Justiz?

Vor einigen Monaten wurde an dieser Stelle die Frage aufgeworfen, ob sich Professor Sucharit Bhakdi durch zwei öffentliche Äußerungen wegen Volksverhetzung strafbar gemacht haben könnte. Anlass war eine entsprechende Anklageerhebung durch die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein in Schleswig (in persona deren Antisemitismusbeauftragte), die damit der originär zuständigen Staatsanwaltschaft Kiel die Verantwortlichkeit für das Verfahren entzogen hatte, aus welchem Grund auch immer. Der damalige Beitrag schloss mit dem Wunsch, das angerufene Amtsgericht Plön möge über hinreichenden juristischen Sachverstand und über genügend Courage verfügen, dieser mehr als fragwürdigen Anklage die Zulassung zur Hauptverhandlung zu versagen.