Leuchtreklame abschalten – ja bitte – und auch gleich die übrige (Außen-)Werbung
In der Schweiz wird bereits seit Juli diskutiert, Leuchtreklame bei Strommangel auszuschalten, in Deutschland ist es seit 1.9.2022 durch Verordnung angeordnet: zwischen 22 und 16 Uhr muss leuchtende Reklame ausgeschaltet werden. Das ist eine äußerst vernünftige Maßnahme.
Erwartungsgemäß hat der Lobbyverband der Werbewirtschaft lautstark protestiert: die deutsche Werbewirtschaft sehe sich „wegen der neuen bundesweiten Energiespar-Vorgaben in Gefahr. Die beschlossenen Maßnahmen bedrohten die Branche der Out of Home Medien im Kern“.3 Wenn diese Drohung Realität würde, wäre es ein Glücksfall für unser Land.