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Bayerisches OLG: Maskenattest auch ohne Untersuchung rechtens

Bayerisches OLG: Maskenattest auch ohne Untersuchung rechtens

„Erst vor wenigen Tagen habe ich hier von der Verurteilung einer bayerischen Ärztin zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung berichtet. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte sie verurteilt, weil sie falsche Atteste ausgestellt haben soll. Das Urteil stürzte sich auf die Annahme, dass eine Erstellung eines Attests ohne eine Untersuchung nicht möglich ist. Genau diese Annahme hat nun das Bayerische Oberste Landesgericht mit einem Urteil vom 18. Juli 2022 (Az. 203 StRR 179/22) zerlegt, wie die Anwaltskanzlei „Bögelein & Dr. Axmann“ mitteilt: „Die von Rechtsanwalt Mario Bögelein vertretene Angeklagte wurde in allen drei Instanzen vom Verdacht des Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor dem Amtsgericht Neumarkt, dem Landgericht Nürnberg und dem Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Staatskasse.“

MWGFD
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