Freispruch für Dr.Weikl! Ein offener Brief an Justiz, Verwaltung und Medien.
Am kommenden Montag, den 2. Mai 2022, wird das Amtsgericht Passau ein Urteil gegen den „Maskenarzt” (so „BR24”) Dr. Ronald Weikl – seine Freunde nennen ihn „Ronny“ – wegen massenweiser Ausstellung von Blanko-Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht fällen. Ob es sich dabei, wie ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, um die Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse handelte (die nach §278 Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist) oder nur um ärztliche Bescheinigungen (wofür die Strafbestimmung gar nicht greift, wie es die Verteidigung vorbringt), wurde gar nicht intensiv diskutiert und blieb eigentlich bis zuletzt offen.
Wichtig ist insbesondere der genaue Wortlaut des Gesetzes zum Zeitpunkt der „Tat”: Bis zur Neufassung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 22. November 2021 (Bundesgesetzblatt I, S. 4906) machen sich Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen nach § 278 StGB alter Fassung nur dann strafbar, wenn sie ein „…unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen” ausstellen (der Satzteil „zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen” wurde mit der Gesetzesänderung gestrichen). In den Medienberichten war nicht bekanntgegeben (vulgo: unterschlagen) worden, wie viele der „inkriminierten” ärztlichen Bescheinigungen von Dr. Weikl vor dieser Gesetzesänderung ausgestellt worden waren – und dies vermutlich mit voller Absicht.