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Gesellschaft und Wirtschaft

Wie dem Impfdruck durch den Arbeitgeber standhalten?

Wie dem Impfdruck durch den Arbeitgeber standhalten?

Hier erfahren Sie es von unserem MWGFD-Mitglied Prof. Dr. jur. Martin Schwab:


Prof.Dr. Martin Schwab, Fotoquelle: Epochtimes

Entgegen der allgemeinen Darstellung gibt es keine Impfpflicht, sondern ab dem 15.03.2022 lediglich eine einrichtungsbezogene Meldepflicht von Nicht-Geimpften durch den Arbeitgeber beim zuständigen Gesundheitsamt.

Dennoch gibt es leider Arbeitgeber, welche auf ungeimpfte Arbeitnehmer zugehen und ihnen mit Kündigung drohen, falls sie sich nicht impfen lassen.

Immer mehr Arbeitnehmer sind nicht gewillt, dieser Impfnötigung nachzugeben und lassen es darauf ankommen. Für genau diese Arbeitnehmern hat Prof. Dr. jur. Martin Schwab zwei Schreiben vorbereitet, welche den Arbeitgeber auf die Unrechtmäßigkeit und Strafbarkeit seines Tuns hinweisen.

Hier finden Sie zwei Versionen eines solchen Schreibens an den Arbeitgeber zum Download: