Kategorien
Gesellschaft und Wirtschaft

+++ Eilmeldung +++ Bundesregierung verkürzt Genesenenstatus auf drei Monate, will es aber nicht gewesen sein: Delegation wichtiger Impf- und Fristentscheidungen (Genesenenstatus, Auffrischungsimpfungen und Impfintervalle) auf das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut

Es ist keine Falschnachricht: Mit Wirkung ab dem 15. Januar 2022 wird der Genesenenstatus von bisher sechs auf drei Monate verkürzt. Die Bundesregierung hat diese Entscheidung nicht etwa selbst getroffen, sondern sie bedient sich hierzu eines verordnungsrechtlichen „Verweisungstricks“ auf das Robert Koch-Institut (RKI).

Wie das?

Für viele rechtliche Regelungen ist es ein entscheidender Anknüpfungspunkt (Tatbestandsmerkmal), ob jemand im Rechtssinne eine „geimpfte“ oder „genesene“ Person ist; z.B. auch für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz.

Einen Mustertext für eine Klage hiergegen finden Sie auf der Webseite unseres Vereinsmitglieds Prof. Dr. Werner Müller: