Darf der Staat anordnen, dass sich Menschen gegen COVID-19 impfen lassen und die Impfung zwangsweise mit hohen Bußgeldern oder sogar mit körperlicher Gewalt durchsetzen? Darf der Staat das Einkaufen im Supermarkt, den Besuch des Theaters oder gar das Aufsuchen des Krankenhauses von einer vorherigen Impfung abhängig machen? Der nachfolgende Aufsatz geht diesen – sich derzeit dringlich stellenden –Fragen nach.
I. Einleitung
Von einer direkten Impfpflicht spricht man, wenn per Gesetz oder Verordnung eine Pflicht zur COVID-19-Impfung bestünde, die gegebenenfalls auch mit staatlichem Zwang, beispielsweise mittels Bußgeldern oder körperlicher Gewalt, durchgesetzt werden könnte. Sie würde einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) darstellen. Sie wäre auch dann anzunehmen, wenn durch Gesetz oder Verordnung verlangt würde, dass bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Berufe des Gesundheitswesens, für die weitere Ausübung ihres Berufes einen Impfnachweis benötigen, so wie es in Frankreich und Italien bereits der Fall ist. In den Fällen, in denen die weitere Ausübung des Berufs von einer COVID-19-Impfung abhängig ist, liegt auch ein Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG vor. Das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihres Kindes (Art. 6 Abs. 2 GG) wäre tangiert, wenn der Schulbesuch von dem Nachweis einer COVID-19-Impfung abhängig gemacht würde. Da in Deutschland Schulpflicht besteht, wäre – infolge dieses Normbruchdilemmas nach hier vertretener Auffassung – insoweit ebenfalls eine direkte Impfpflicht anzunehmen. Für das schulpflichtige Kind würde diese Impfpflicht einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG darstellen.