„Kinderschutzverfahren“ könnte Maskenpflicht beenden: Langjähriger Familienrichter Hans-Christian Prestien im Interview mit Dr. Ronald Weikl

Kinder sind seit Monaten die Hauptleidtragenden der „C-Maßnahmen“. Im Interview mit Dr. Ronald Weikl, MWGFD e.V., erläutert der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien das von ihm ausgearbeitete Muster einer Anregung nach §1666 Abs. 1 und 4 BGB für ein Kinderschutzverfahren vor den Familiengerichten zur Beendigung einer derzeit bestehenden nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohls von Kindern“.
Eltern können mit diesem Muster deutschlandweit aktiv werden und das für sie örtlich zuständige Familiengericht kostenfrei veranlassen, rechtswidrige Anordnungen wie z. B. zur Einhaltung einer Maskenpflicht , räumlichen Distanzwahrung zu anderen Personen, Gestaltung gesundheitlicher Testung im Schulbereich ohne ausdrücklich schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigeten und anderen einschränkenden Maßnahmen für ihre Kinder zu unterbinden. Hier der Link zur downloadbaren Anregung an das Familiengericht und zu einem parallelen Anschreiben an die Leitung von Schule oder anderer Betreuungseinrichtung: https://abc-kindesvertretung.de/?p=11…
Webseite von Hans-Christian und Maria Prestien: https://abc-kindesvertretung.de/
Für weitere Fragen von Eltern oder anderen die Anregung einreichenden Personen, insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs eines bereits eingereichten Antrags kann Frau Astrid Gottfried unter folgender E-Mail-Adresse kontaktiert werden: [email protected]
Viele weitere Infos zum C-Thema auch auf der Webseite des MWGFD e.V. unter: www.mwgfd.org